Geofencing
Technische Begrenzung, die das Einfliegen in definierte Lufträume/Geo-Zonen automatisch verhindert oder einschränkt (z. B. durch Software-Limits). Geofencing ist eine mögliche Umsetzung von Geo-Awareness.
Technische Begrenzung, die das Einfliegen in definierte Lufträume/Geo-Zonen automatisch verhindert oder einschränkt (z. B. durch Software-Limits). Geofencing ist eine mögliche Umsetzung von Geo-Awareness.
Funktion, die den Fernpiloten/Operator über Luftraumbeschränkungen bzw. UAS-Geozonen informiert und typischerweise warnt, bevor die Drohne in ein beschränktes Gebiet einfliegt.
Von einem Staat festgelegtes Gebiet mit besonderen Regeln für UAS (z. B. Verbote, Höhenlimits, technische Anforderungen oder Genehmigungspflichten) zum Schutz von Sicherheit, Security, Privatsphäre oder Umwelt.
Registrierungspflicht für UAS-Betreiber nach EU-/nationalem Recht; in Deutschland weist das LBA nach Registrierung eine UAS-Betreibernummer (eID) zu, die u. a. in Remote-ID-Systeme eingetragen wird.
Natürliche oder juristische Person, die einen UAS-Betrieb durchführt oder durchführen lässt und für die Organisation der Operation verantwortlich ist (z. B. Verfahren, Personal, Instandhaltung).
Person, die den UAS-Flug steuert bzw. die unmittelbare Verantwortung für die sichere Durchführung der Operation trägt – inklusive Einhaltung der Betriebsgrenzen, Luftraumregeln und Verfahren.
ICAO-Begriff für UAS, bei denen ein Remote Pilot das Luftfahrzeug aktiv über eine Fernsteuerung führt (nicht vollständig autonom). In vielen Kontexten wird RPAS als Untermenge von UAS verstanden.
EU-Fachbegriff für das unbemannte Luftfahrzeug (ohne Passagier an Bord), das ferngesteuert oder automatisiert betrieben werden kann. In EU-Texten wird häufig „UA“/„unmanned aircraft“ für die Plattform verwendet.
Das unbemannte Luftfahrzeug selbst – also der fliegende Teil des UAS. Umgangssprachlich wird UAV oft synonym zu „Drohne“ genutzt, technisch ist es nur die Plattform ohne Boden-/Kontrollsegment.
Bezeichnet das Gesamtsystem aus unbemanntem Luftfahrzeug (UA), Steuer-/Kontrollsegment (z. B. Bodenstation) und den für den Betrieb notwendigen Komponenten (z. B. Datenlink). In der EU-Regulierung ist „UAS“ der zentrale Sammelbegriff für Drohnenbetrieb.
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