Drone Control and Guidance – Drohnenführung der Zukunft
In dem bemannten Luftverkehr werden die Flugzeuge beim Starten und Landen neben der Technik an Bord und am Boden durch die Tower unterstützt. Er ist fester Bestandteil einer klaren Organisationsstruktur und bei alltäglichen Abläufen im Luftraum nicht mehr wegzudenken. Genau diese Elemente sollen laut der Durchführungsverordnung und der EASA auch für den unbemannten Luftverkehr im errichteten U-Space, der Luftraum für Drohnen, mit Hilfe eines USSP erfüllt werden.
Der USSP: Kombination aus ATM und UTM
Der U-Space Service Provider, kurz USSP, übernimmt zukünftig entscheidende Aufgaben. Der USSP kümmert sich beispielsweise um die An- und Abmeldung, die Abnahme der Planung der Flugrouten und die Navigation der Drohnen durch das Austauschen von Informationen. Derzeit führt das Bremer Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace eine Durchführbarkeitsstudie USSP durch, welche den Aufbau eines U-Space Service Provider effizienter gestalten soll. Des Weiteren soll das Unternehmen zukünftig als b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen (USSP) fungieren und den Luftraum übersichtlicher und sicherer gestalten. Um diese Aufgaben eines USSP zu erfüllen, muss dieser die Managementsysteme ATM und UTM nutzen.
Das Air Traffic Management, kurz ATM, kommt in der bemannten Luftfahrt zum Einsatz. Essentielle Voraussetzung für dieses System sind das Air Space Management (ASM), das Air Traffic Flow Management (ATFM) und die Air Traffic Services (ATS). Das ASM sortiert den Luftraum in die verschiedenen Luftraumnutzungen ein. Darunter fallen zum Beispiel die zivile Luftfahrt und die militärische Luftfahrt. Für die Planung und Steuerung des Flugverkehrs ist das ATFM zuständig. Sicherheit, Ordnung und Effizienz soll durch das System gewährleistet sein. Das ATS erledigt die Flugsicherung, also Flugverkehrskontrollen beispielsweise. Diese Aufgabe wird in Deutschland von der Deutschen Flugsicherung (DFS) erledigt.
Das Unmanned Aircraft System Traffic Management (UTM) ist für die Regulierung des unbemannten Flugverkehrs zuständig. Zum unbemannten Flugverkehr zählen unbemannte Flugsysteme (UAS), also Drohnen. Bei den UAS herrschen andere Bedingungen, die die Kommunikation deutlich erschweren. Des Weiteren gibt es verschiedene Betriebsarten von Drohnen, wie das Beyond Visual Line Of Sight (BVLOS), welches das Steuern von Drohnen auch außerhalb des Sichtfeldes des Piloten bedeutet. Damit die Drohnen trotz dieser Unterschiede neben den bemannten Fluggeräten fliegen können, bedarf es einer einwandfreien Kommunikation und Koordination. Diese wird durch den automatisierten und digitalisierten Informationsaustausch durch den USSP ermöglicht, sodass auch Drohnenflüge zur Routine werden können. Somit ist das UTM eine Erweiterung des ATM. U-Space ist der europäische Ansatz ein UTM aufzubauen.
Für Fragen rund um den Themenbereich U-Space sprechen Sie gerne Herrn Markus Rossol an.