Das U-Space Reallabor Norddeutschland und Deutsche Bucht. Die Herausforderungen und Lösung zur Nutzung von Drohnen in industriellen, universitären und zivilen Bereichen benötigen eine geordnete und koordinierte Nutzung des entsprechenden Luftraumes. Um dies zu ermöglichen wird eine neue Geozone innerhalb bestehender Lufträume geschaffen auf der Basis der Durchführungsverordnung EU-2021/664 und in die bestehende Luftraumstruktur eingebettet: Der sogenannte „U-Space“ als Fluggebiet für unbemannte Flugsysteme. Hierzu gehört ebenso die Bereitstellung der korrespondierenden Services für die Nutzung.
Die EU DVO 2021/664ff ist in Kraft getreten und befindet sich zurzeit im Rechtssetzungsverfahren. Hierfür hat das BMDV bereits ein Konzept zur Einrichtung von U-Spaces in Deutschland veröffentlicht (DEZ 2022). Um die Entwicklung realer U-Spaces voranzutreiben.
Es existieren verschiedene Ansätze für die Abgrenzung des U-Space: Ein erster Ansatz verfolgt die strikte Abgrenzung vom U-Space innerhalb des Luftraums hinsichtlich seiner maximalen Höhe und geographischen Ausdehnung. Dieser ist als erster Nutzungsansatz sinnvoll, wird perspektivisch dem zu erwartenden Drohnenflug-Ansprüchen aber nicht gerecht werden. Alternativ existiert ein integrierter Ansatz, für den diese strikte räumliche Abgrenzung keine zwingende Voraussetzung ist. Nur dieser integrierte Ansatz bietet einen vollständigen Entwicklungsumfang für den potentiellen Drohnenflug-Verkehr.
Ziel eines länderübergreifenden Projektes „U-Space Norddeutschland und Deutsche Bucht“ ist der sukzessive Aufbau von Luftraumstrukturen innerhalb derer der Betrieb von UAS einer erheblichen Koordinationsvereinfachung & -Automatisierung sowie Erhöhung der Sicherheit unter Berücksichtigung aller relevanten Luftraumnutzer erfährt. Für Fragen rund um das Projekt sprechen Sie gerne unseren U-Space Provider Herrn Markus Rossol an.