Kein Job wie jeder andere: Die Auftragsverarbeitung (AV)
Der Art. 28 der DSGVO, § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (2018) und der § 80 im Zehnten Buch des Sozialgesetzes regeln in Deutschland die ‚Datenverarbeitung im Auftrag‘ bzw. die ‚Auftragsverarbeitung (AV)‘. Sie bestimmen über das ‚Outsourcing‘ von Datenverarbeitungsaufträgen an externe Dritte. Die Auftragsverarbeitung löst die ‚Auftragsdatenverarbeitung (ADV)‘ aus dem “alten”...