Finger weg von WhatsApp!
Der Messenger-Dienst WhatsApp ist mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar. Seine Nutzung in Job und Beruf sollte daher unterbleiben. In den Worten des niedersächsischen Landesamtes für Datenschutz: „Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstößt.“
Der Grund für die Rechtsverletzung liegt vor allem an dem technischen Verfahren, welches die Facebook-Tochter WhatsApp Inc. in Kalifornien verwendet. Ein Nutzer registriert sich dort mit seiner Mobilfunknummer, der Messenger-Dienst liest daraufhin unbemerkt das Adressbuch der Nutzer auf deren Smartphones aus. Vorgeblich, um so andere WhatsApp-Nutzer ausfindig zu machen. Dieser Abgleich wird in Intervallen regelmäßig wiederholt.
Bei aller Daten-Sammelwut versucht das Unternehmen sich selbst einen ‚schlanken Fuß‘ zu machen: Allein die Nutzer seien für die Rechtmäßigkeit der Datenübertragung verantwortlich. Im Falle eines Falles würden damit dann auch die Strafbestimmungen der DSGVO allein die Anwender treffen. Ausweislich seiner ‚Datenschutzrichtlinie‘ nutzt WhatsApp die gewonnenen Daten auch zu eigenen Zwecken: Das Unternehmen behält sich eine umfassende Verwendung der gesammelten Informationen vor, zum Beispiel für „Messungen, Analysen und sonstige Unternehmens-Dienste“. Darüber hinaus teilt WhatsApp grundsätzlich Informationen mit anderen Facebook-Unternehmen.
Das Fazit der deutschen Datenschützer: „Die Übermittlung von Kontaktdaten aus dem Adressbuch an WhatsApp ist regelmäßig unzulässig.“ Erschwerend kommt hinzu, dass mögliche Sanktionen gemäß DSGVO allein jenes Unternehmen träfen, das den Einsatz von WhatsApp in seinem Zuständigkeitsbereich erlaubt hat.
Der Ratschlag an Unternehmen und Organisationen kann daher nur lauten: Verbieten Sie den Einsatz von WhatsApp auf allen betrieblichen Ebenen.