Durchführbarkeitsstudie USSP
Nun ist es offiziell! Die b.r.m. IT & Aerospace erhält als erstes Unternehmen die Bestätigung für ihre „Durchführbarkeitsstudie Aufbau b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“. Dieser Meilenstein ist dem U-Space Provider und seinem Team erfolgreich gelungen. Es folgt ein Auszug aus der Bestätigung.
offizielle Bestätigung der Durchführbarkeitsstudie
Der Einsatz von Drohnen (UAS = Unmanned Aircraft System) für industrielle, universitäre, behördliche, sicherheitsdienstliche und weitere zivile Zwecke wird in den nächsten Jahren stark ansteigen und vermutlich das Aufkommen im bemannten Flugverkehr übertreffen. Um dieses Drohnenflugaufkommen zu ermöglichen wurde auf Basis der EU Durchführungsverordnung 2021/664 ein neues Luftraumelement (Geozone) geschaffen und in die bestehenden Luftraumstruktur eingebettet. Dieser sogenannte „U-Space” („Luftraum” für unbemannte Flugsysteme) kann als Bündel verschiedener Rahmenbedingungen und Regelungen verstanden werden, welche den Einsatz von Drohnen ermöglichen. Es existieren verschiedene Ansätze für die Abgrenzung des U-Space: Ein erster Ansatz verfolgt die strikte Abgrenzung vom U-Space innerhalb des Luftraums hinsichtlich seiner maximalen Höhe und geographischen Ausdehnung. Dieser ist als erster Nutzungsansatz sinnvoll, wird perspektivisch dem zu erwartenden Drohnenflug- Ansprüchen aber nicht gerecht werden. Alternativ existiert ein integrierter Ansatz, für den diese strikte räumliche Abgrenzung keine zwingende Voraussetzung ist. Nur dieser integrierte Ansatz bietet einen vollständigen Entwicklungsumfang für den potentiellen Drohnenflug-Verkehr. Er wird von der b.r.m. verfolgt. Rechtliche Grundlage für die Nutzung des U-Space ist die zuvor genannte Durchführungsverordnung, welche ab dem 26. Januar 2023 Anwendung findet und voraussichtlich in Kürze auch in nationales Recht umgesetzt wird. Laut der EU-Verordnung sollen für den U-Space, ebenso wie für den normalen Luftraum, klare Organisationsstrukturen und Abläufe etabliert werden, um einen sicheren Drohnenflug zu ermöglichen. Dies betrifft im Wesentlichen die An- und Abmeldung einzelner Flüge, die Planung von Flugrouten, sowie die Bereitstellung aller relevanten Informationen für die sichere Navigation. Grundsätzlich benötigen alle Drohnen mit einem Gewicht >250g, sowie alle Flüge im BVLOS-Bereich (Behind visible line, also ein Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten) eine Genehmigung bzw. externe Koordination. Ausgenommen von dieser Regel sind Drohnenftüge im öffentlichen Interesse, wie z.B. Einsätze des Militärs, des Zolls, der Polizei, der Küstenwache, Such- und Rettungseinsätze oder Einsätze zur Brandbekämpfung bzw. für die Grenzkontrolle. Derzeit existiert keine entsprechende Infrastruktur für das benötigte Drohnenflugmanagement. Laut Verordnung soll diese Funktion durch sog. U-Space Service Provider (USSP/ UAS-Leitstellen) übernommen werden. Der U-Space Service Provider soll den unbemannten Flugverkehr im U-Space koordinieren und für eine sichere und reibungslose Interaktion mit dem bemannten Flugverkehr zuständig sein. Dafür muss er verschiedene technische Serviceleistungen erbringen, welche in der Verordnung beschrieben werden. Anders als in der Flugsicherung ist hier ein freier Markt mit vielfältigen kleineren Providern gewünscht, welche unabhängig von einem regionalen Bezugspunkt (europaweit) agieren können. Eine Abdeckung des U-Spaces durch DFS/Eurocontrol ist explizit nicht gewünscht. Die Ausgestaltung eines Drohnenflugbetriebs erfordert eine umfassende Übertragung der etablierten und standardisierten Verfahren aus der bemannten Luftfahrt, wie z.B. die existierenden Standards von ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation), JARUS (Internationale Arbeitsgruppe zur Regulierung von Drohnen), EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union) und Weiteren.
Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen LURAFO-Projektes VTOL-EGM, den Erfahrungen aus dem Betrieb des UAS-Testzentrum auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten, und v.a. auf ihrer eigentlichen Tätigkeit als Rechenzentrum und IT-Dienstleister, möchte sich die Firma b.r.m. zukünftig als europaweite UAS-Leitstelle bewerben und zertifizieren lassen. Neben der Ausarbeitung der essentiellen USSP-Dienste (Netz-Identifizierungsdienst, Geo-Sensibilisierungsdienst, UAS-Fluggenehmigungsdienst, Verkehrsinformationsdienst, Wetterinformationsdienst, Dienst zur Konformitätsüberwachung und sonstige, vom Mitgliedstaat festzulegende Dienste) sollen weitere Funktionen, wie die Datensicherheit und -konsistenz im Rechenzentrums-Betrieb, Green-IT Konzepte, die Anbindung zu Flugsicherungsorganisationen, sowie eine DSGVO- konforme digitale Transformation berücksichtigt werden. Die beantragte Durchführbarkeitsstudie soll dazu dienen, das Vorhaben der b.r.m., ein USSP im Kontext eines Rechenzentrums aufzubauen, genauer zu bewerten. Inhalte der Studie sollen im Wesentlichen die genaue Analyse der (laut Verordnung) anzubietenden Dienste, sowie eine detaillierte wirtschaftliche Betrachtung des Vorhabens sein. Die Ergebnisse aus dem im März 2023 auslaufenden Projekt LUV (Dronique, DFS, TUHH, HCU, HHLA Sky GmbH, Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg) sollen dabei zwingend in den Rahmen der aktuellen Studie integriert werden. Positive Resultate vorausgesetzt, sollen die Erfahrungen der Durchführbarkeitsstudie unmittelbar in einem F&E Projekt münden, dass den Aufbau einer b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen im Sinne eines USSP der EU DVO 2021/664ff zum Ziel hat. Der Luft- und Raumfahrtstandort Bremen kann sich durch die Unterstützung dieses Vorhabens im Rahmen der Entwicklungen zum U-Space Norddeutschland bzw. dem zu erwartenden Aufbau von neuen U-Space Service Providern entsprechend platzieren.