Standardszenarios für Drohnen

In der deutschen Land- und Forstwirtschaft kommen Drohnen immer häufiger zum Einsatz und werden vielseitig benutzt. Unteranderem werden sie für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verwendet. Drohnen und Flugzeuge ermöglichen so eine Schädlingsbekämpfung ohne die Zerstörung von Pflanzen, wie beispielsweise durch Traktorrädern. Jedoch ist der Abwurf von Gegenständen aus bemannten und unbemannten Flugobjekten in Deutschland verboten. Bei dem Abwurf von Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich um eine Ausnahme von vielen. Normalerweise müsste der Landwirt, um diesen Sonderfall anzumelden, einen hohen Bürokratieaufwand bewältigen. Damit dieses Verfahren aber deutlich vereinfacht und beschleunigt wird, gibt es die sogenannten nationalen Standardszenarios (DE.STS.FARM). Sie ist das erste genehmigte Standardszenario für Drohnen in Deutschland.

Nationales Standardszenario

Bei diesem nationalen Standardszenario handelt es sich um einen Antrag, der von dem Landwirt ausgefüllt werden muss. Dafür muss dieser einen UAS-Betreiber mit dem entsprechenden Drohnenführerschein vorweisen. Dieser erklärt sich dazu bereit und legt den ausgefüllten Antrag im Luftfahrt-Bundesamt vor. Dabei ist zu beachten, dass nur Erklärungen, die längstens bis zum 31.12.2023 eingereicht und bis zum 31.12.2025 genutzt werden, akzeptiert werden. Nach der Überprüfung der Vollständigkeit wird dem Antrag stattgegeben. Dafür wird eine Gebühr von 200€ erhoben. Wenn der Antrag vom Luftfahrtbundesamt bestätigt wurde, ist die Betriebserlaubnis bis auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt. Danach muss diese neu beantragt werden. Weitere Informationen für Standardszenarios erfahren Sie auf dieser Webseite.