Niedersachsen Aviation Day

Ein sonniges “Moin” vom Niedersachsen Aviation Day! Am heutigen Donnerstag, den 07.09.2023, findet der 4. Niedersachsen Aviation Day in Hildesheim statt. Wir freuen uns auf spannende Fachvorträge und Einblicke rund um die bemannte und unbemannte Luftfahrt.

Nach der Begrüßung durch Stefan Schröder, Niedersachsen Aviation, und den Gastgeber AutoGyro, vertreten durch Herrn Gerald Speich findet ein umfangreiches Programm statt. Unser Geschäftsführer Harald Rossol wird als Teil der Vortragsreihe über die Vorzüge und aktuellen Entwicklungen des Erprobungszentrums “Hatten-UAS” und seine Möglichkeiten sprechen. Weitere Highlights finden Sie im Programm.

Quadcopter drone flying

Flugmanöver mit Drohnen – Filmindustrie

Drohnen kommen für verschiedenste Zwecke zum Einsatz. Für die jeweilige Aufgabe der Drohne gibt es unterschiedliche Flugmanöver. Drohnen werden auch zunehmend für Werbezwecke mit Kameras verwendet. Für diesen Zweck gehören folgende 10 Manöver zu den meist genutzten.

Flugmanöver

Einfache Flugmanöver für Aufnahmen aller Art

Bei linearen Aufnahmen, die bei Videos typischerweise für Übergänge genutzt werden, steuert der Betreiber die Drohne mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorwärts oder rückwärts. Dabei nutzt er in der Regel den rechten Stick um das Motiv mit der Kamera dauerhaft im Blick zu behalten.

Um die Tiefe beispielsweise einer Landschaft zu verdeutlichen, verwendet man hauptsächlich diagonale Manöver. Diese entstehen durch die Kombination von beiden Sticks. Der linke Stick ist für die Flughöhe und der rechte für die horizontale Richtung zuständig. Daraus entsteht eine schräge Flugroute. Zusätzlich kann man auch die Drohne mit dem linken Stick leicht schwenken. Damit ist die Verbindung mehrerer Motive möglich.

Ein dynamisches lässt sich unter anderem mit seitwärts fliegenden Drohnen filmen. Dazu wird der rechte Stick nach links oder rechts bewegt. Dabei sollte man beachten, dass bei diesem Flugmanöver die Bewegung gleichmäßig und das Motiv im Blickfeld der Kamera bleiben sollte. Dieses Manöver ist anspruchsvoll.

Ein Motiv flüssig zu umkreisen ist mit Drohnen besonders gut möglich. Dazu bewegt man beide Sticks in die gewünschte Richtung und erzeugt damit kreisförmige Bahnen gegen oder mit dem Uhrzeigersinn. Dieses Manöver kann man auch spiralförmig ausführen indem der Pilot die Drohne mit dem linken Stick nach oben oder unten steuert. Die Bewegung des rechten Sticks sollte dabei langsamer ablaufen um das Motiv zu fokussieren.

Bei einer Dronie-Aufnahme wird fliegt die Drohne rückwärts und steigt dabei auf. Somit vergrößert man den Blickwinkel auf das Motiv. Dafür wird der linke Stick nach oben und der rechte nach unten gedrückt. Dazu muss allerdings der Schwenkarm der Kamera im selben Winkel wie das Flugmanöver sein. Für eine gewisse Dramatik in Landschaftsaufnahmen fliegt die Drohne senkrecht nach oben. Dazu wird der linke Stick nach oben gedrückt und die Kamera nach unten gerichtet. Dieses Manöver lautet Rocket.

Der Pilot lässt die Drohne zunächst vorwärtsfliegen und zoomt dabei mit der Kamera raus. Wenn er danach rückwärtsfliegt und mit der Kamera reinzoomt, entsteht ein sogenannter Vertigo-Effekt, der durch die Manöverart Dollie-Zoom-Aufnahme erzeugt wird. Zu guter Letzt gibt es noch Overview-Aufnahmen bei der der Pilot den rechten Stick nach oben oder unten zu steuert. Gleichzeitig wird die Kamera langsam nach unten geneigt.

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Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Land Niedersachsen erteilt BVLOS-Aufstiegsgenehmigung für 3600 Quadratkilometer großes Gebiet zur Drohnenerprobung

Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Bremen, 30.05.2023: Die niedersächsische Landesluftfahrtbehörde hat jetzt die Aufstiegsgenehmigung für BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) von UAS (Unmanned Aircraft Systems) im nordwestdeutschen Raum erteilt. Die Genehmigung ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des von der Bremer b.r.m. IT & Aerospace maßgeblich vorangetriebenen Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht. b.r.m. IT & Aerospace gilt als ein führender Entwickler umfassender digitaler Dienste u. a. für BVLOS-Flüge, die das Unternehmen seinen Kunden als zukünftiger U-Space Service Provider (USSP) anbietet.

Genehmigungsträger ist die Flugschule Borkum GmbH. Sie gehört neben der Bremer b.r.m. IT & Aerospace mit dem neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS und dem Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) zur Firmengruppe der Bremer Unternehmer Harald und Markus Rossol.

Die Genehmigung für den BVLOS-Drohnenbetrieb umfasst ein insgesamt 3600 Quadratkilometer großes Gebiet. Es reicht mit einem Korridor über weitgehend unbewohnte Flächen von Hatten-UAS am VLP Oldenburg-Hatten über den Jadebusen bis in die Nordsee. Nördlich der Ostfriesischen Inseln erstreckt es sich bis hin zur niederländischen Grenze (siehe Grafik). Die Höhenbegrenzung liegt bei 120 m.

„Die Genehmigung ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht“, sagt Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Sie eröffnet zugleich den Weg zur effektiveren Entwicklung von Lösungen für das geordnete und koordinierte Miteinander von UAS industrieller, universitärer und sonstiger ziviler Betreiber und bemannter Luftfahrzeuge innerhalb der bestehenden Luftraumstrukturen.“

Weiter erklärt Markus Rossol: „Wir verfolgen für den Drohnenbetrieb im Rahmen des U-Space Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht einen integrativen Ansatz, für den eine strikte räumliche Abgrenzung von UAS und bemannten Luftfahrzeugen keine zwingende Voraussetzung ist. Als U-Space Service Provider planen wir den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP) in unserem nachhaltig betriebenen Rechenzentrum, über die wir unseren Kunden alle für den Drohnenbetrieb unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen notwendigen Services bieten werden. Ziel ist dabei eine erhebliche Koordinierungsvereinfachung und Automatisierung des UAS-Betriebs bei erhöhter Sicherheit.“

Derzeit bezieht sich die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen auf den Erprobungsbetrieb mit der OptoPrecision VT-4 „Rochen“. Das bis zu 180 km/h schnelle UAS mit 100 kg Flugmasse und 600 km Reichweite wurde vor allem für das Umweltmonitoring entwickelt. Für die gegenseitige Erkennbarkeit im Luftraum und ggf. automatisierte sichere Ausweichmanöver sind in das UAS Systeme wie u.A. ADS-B und FLARM integriert.

„Wir freuen uns sehr, dass wir inzwischen weitere namhafte Kunden gewonnen haben, deren UAS wir mit unserem Know-how problemlos in den Genehmigungsumfang aufnehmen können“, sagt Markus Rossol. „Mit unserer bundesweit einzigartigen Verknüpfung von IT, USSP-Diensten und Bereitstellung fliegerischer Infrastruktur untermauern wir unsere Rolle als führender Dienstleister für die prosperierende UAS-Branche.“

Sie wollen mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns an.

Pressemitteilung: b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Bremer IT-Dienstleister entwickelt Lösungen zur Integration von UAS in die bestehende Luftraumstruktur

U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht
U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Bremen, 14.04.2023: b.r.m. IT & Aerospace wird auf der AERO 2023 vom 19. bis 22. April in Friedrichshafen die Ideen zur Projektplattform „U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ gemeinsam mit ihren Partnern auf dem Landesstand „Bremen City of Aerospace“ vorstellen.

Das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht wird in einer ersten Stufe einen Korridor vom Festland über den Jadebusen bis in die Deutsche Bucht hinein umfassen. Es soll der Erforschung und Entwicklung von Systemen für das sichere Miteinander von UAS (Unmanned Aircraft Systems) und bemannten Luftfahrzeugen unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen dienen.

Im Rahmen der Entwicklung arbeitet b.r.m. IT & Aerospace eng mit dem Bremer Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung (IFAM) zusammen. Dabei entwickelt der Bremer IT-Dienstleister eine intelligente IT-Infrastruktur für das sichere Miteinander von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen, die die Entwicklung des schnell prosperierenden Drohnenmarktes unterstützen wird.

Dazu plant die b.r.m. IT & Aerospace den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP). Als zertifizierter USSP (U-Space Service Provider) wird das Unternehmen seinen Kunden von dort alle notwendigen IT-Informationsdienste für den Betrieb von Drohnen anbieten können.

„Im Kern ist die sichere Integration von Drohnen in den Luftverkehr eine Frage der Digitalisierung“, sagt Markus Rossol“, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Unser Unternehmen ist bereits signifikante Schritte in der Entwicklung eines nachhaltigen USSP-Rechenzentrums gegangen. Im vergangenen Jahr konnten wir u. a. wichtige Erkenntnisse im Rahmen des vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten VTOL-EGM-Umweltmonitoring-Projekts gemeinsam mit der OptoPrecision GmbH gewinnen.“

Die Missionen mit der Optoprecision Drohne vom Typ VT-4 „Rochen“ mit bis zu 600 km Reichweite starteten am neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS am Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH). Dabei wurden unter anderem auch BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) durchgeführt.

Besuchen sie uns auf der AERO 2023. Sie finden uns auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Bremen in der Halle A2/216.

Kontakt: Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter b.r.m. IT & Aerospace
E-Mail: markus.rossol@brm.de
Tel.: +49 421 341494

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.

60. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. – Weichenstellung für die Zukunft

UAV Dach Mitgliederversammlung Plenum
Die Jahreshauptversammlung des Vebandes im Hubschraubermuseum Bückeburg
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch (29. und 30. November 2022) fand die 60. Jahreshauptversammlung des UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt statt. Hierzu hatte die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. in das Deutsche Hubschrauberzentrum in Bückeburg gebeten. Neben den umfangreichen Tagesordnungspunkten war natürlich hinreichend Zeit sich vielfältg über die Drone-Economy zu unterhalten, neue und alte Gesichter wiederzusehen.

Fachgruppen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Achim Friedl, führte die im Saal Anwesenden und die online Zugeschalteten durch die umfangreiche Agenda. Die Neuaufnahme von 18 weiteren Mitgliedern bringt den Verband nun auf insgesamt 256 Mitglieder aus den verschiedenen Sparten der unbemannten und bemannten Luftfahrt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Fachgruppenarbeit des UAV Dach e.V., die in engerer Kooperation mit den verschiedenen Behörden durchgeführt wurde.

Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl
Der Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl führte die Mitglieder durch die Tagung
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

AG Zukunft – Neues Konzept auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet

Um den Verband für die Zukunft auf breite Beine zu stellen, hatte die Arbeitsgruppe Zukunft ein umfangreiches Konzept aufgestellt. Dieses wurde bereits am Dienstag ausgiebig vorgestellt und beleuchtete die gut und verbesserungswürdigen Eigenschaften des Verbandes. Daraus abgeleitet wurden einige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Ausweitung des Vorstandes und eine spartenspezifischere Struktur. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für dieses Zukunftskonzept, ein erster Teil wird bereits jetzt umgesetzt.

Neuer Interimsvorstand

Der neue Vorstand des UAV Dach wird zudem bis zur nächsten Hauptversammlung im neuen Jahr gewählt, um diese Zeit zu überbrücken wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Herr Achim Friedl, Frau Sabrina John und Herr Dr. Gerald Wissel wurden bei der Mitgliederversammlung als Interimsvorstand gewählt, um bis zur Neuwahl die Geschäfte fortzuführen.

Interimsvorstand des UAV DACH e.V.
Interimsvorstand des UAV DACH e.V. (v.l. Dr. Gerald Wissel, Frau Sabrina John, Herr Achim Friedl)
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Call center help line service. Rear view of female operator in h

BZF – Flugfunkzeugnis

Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.

BZF - Flugfunkzeugnis

Was BZF ist

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.

Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.

Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Warum das für Drohnen relevant wird

Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.

Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.

Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.

Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.

Marktdruck – b.r.m. IT & Aerospace im Magazin Drones

Der USSP b.r.m. und der U-Space Norddeutschland finden sich, passend zum Inkrafttreten der EU Durchführungsverordnung zum U-Space, in der Januarausgabe der Fachzeitschrift Drones wieder. Der Marktdruck ist da. Lesen Sie hier vorab exklusiv den Artikel:

Dieser Beitrag ist in Ausgabe 1/2023 der Fachzeitschrift Drones erschienen, des Magazins für die Drone-Economy. Diese und alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben sind im Magazin-Shop unter https://www.drones-magazin.de/shop erhältlich.

b.r.m. und OptoPrecision GmbH im Weser Report

Im Rahmen des 7. Norddeutschen Luftfahrtforums hat der Weser Report Herrn Harald Rossol und Herrn Markus Rossol von b.r.m. interviewt. Sie können den Artikel auf der Webseite des Weser Report lesen oder hier in unserem Blog.

Quelle: Weser Report / Emre Altug

Small airplane coming  on a taxiway in the morning with beautifu

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

Um Flüge übersichtlicher und sicherer zu gestalten, wurden verschiedene Flugzonen eingeführt. Dazu gehört auch eine TRA und eine TMZ, welche von dem Piloten zu beachten sind.

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

TRA – zeitlich beschränkt

Unter einer temporary restricted area (TRA) versteht man ein Fluggebiet, welches temporär beschränkt ist. In diesem Luftraum wird der Flugverkehr zeitweilig oder dauerhaft eingeschränkt. Dies soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorbeugen. Eine TRA ist oft in der Nähe von Militärübungsplätzen.

Die Freigabe zum Überfliegen wird dann per NOTAM erteilt. Ein NOTAM kann zusätzlich die vertikale Ausdehnung des Flugbeschränkungsgebietes ändern.

TMZ – mehr Transparenz für mehr Sicherheit

Eine transponder mandatory zone (TMZ) ist eine Transponderpflichtzone. In diesem Bereich ist also das Verwenden eines Transponders Pflicht. Eine TMZ liegt meistens in der Nähe von Regionalflugplätzen, da sie so den zivilen Flugverkehr schützt. Eine TMZ ist auf der ICAO-Karte des Piloten sichtbar und gibt auch die Frequenzen, in welchen sich der Pilot aufzuhalten hat, an.

Die Freigabe dieses Flugraumes ist tagsüber nicht von der Flugverkehrskontrolle erforderlich, da es sich hierbei um den kontrollierten Luftraum E handelt.

Grundausbildung Pilotenlizenz

Beide Flugzonen gehören zur Flugsicherung und zur Grundausbildung eines Piloten. Die TMZ und die TRA lernt man in der Ausbildung für eine private Pilotlizenz (PPL) kennen. Die Flugschule Borkum GmbH bietet unter anderem eine solche Ausbildung auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH an.