ILA 2024 – Drohnen – C klassifiziert

Rochen Drohne

Drohnen der C-Klasse sind eine Kategorie von Drohnen die hauptsächlich zu Freizeitzwecken oder “low-risk commercial activities“genutzt werden. Die C-Klasse wird deshalb auch die offene Klasse genannt.

Hier die ausgewählten Eigenschaften der verschiedenen C-klassifizierten Drohnen (C0-C6):

  • C0: Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm. Auch Spielzeugdrohnen gehören in der EU zu der C0 Klasse. Keine Papiere oder Anforderungen benötigt
  • C1: Alle Drohnen die nicht in die C0 Kategorie fallen und unter 900 Gramm Startgewicht aufweisen. Hierfür werden Lizenzen benötigt.
  • C2: Alle Drohnen die nicht zu C0 und C1 gehören und ein Startgewicht von unter 4 Kilogramm aufweisen. Hierfür werden Lizenzen benötigt
  • C3: Alle Drohnen die nicht in C0, C1 oder C2 fallen und ein Startgewicht von unter 25 Kilogramm besitzen. Für die Benutzung der C3 Drohnen müssen diese genauso wie bei den Klassen C1 und C2 ein System zur Geosensibilisierung und Fernidentifizierung besitzen. Des Weiteren werden Lizenzen Benötigt.
  • C4: Alle Drohnen die nicht in C0, C1, C2 oder C3 fallen und nicht 25 Kg Startgewicht überschreiten. Jedoch müssen hier keine Systeme zu c oder Fernidentifizierung vorhanden sein. Weshalb viele Modellflugzeuge dieser Klasse zugeordnet werden. Lizenzen werden benötigt.
  • C5: Modifizierte Drohnen der Klasse C3, welche kein einstellbares Höhenlimit oder Geosensibilisierung besitzen. Das fliegen ist nur an speziellen UAS.STS-01 Standorten oder in der speziellen Kategorie möglich.
  • C6: Modifizierte Drohnen der Klasse C3, welche kein einstellbares Höhenlimit oder Geosensibilisierung besitzen. Die Klasse C6 kann im Gegenteil zu der Klasse C5 auch mit anderen Antriebsarten angetrieben werden. Das Fliegen ist nur in der speziellen Kategorie oder an UAS.STS-02 Standorten erlaubt.

Für weitere Informationen über z.B.: die Speziellen Lizenzen die benötigt werden, besuchen Sie gerne: https://www.dipul.de/homepage/de/informationen/kategorisierung-des-drohnenbetriebs/c-klassifiziertedrohnen/#accordion-1-6

Des Weiteren werden die Drohnen der Klasse C in verschiedene Betriebskategorien eingeordnet:

  • A1: Das fliegen ist in der Nähe von Personen gestattet nur nicht über einer Versammlung von Menschen. Angehörige Kategorien: C0 und C1
  • A2: Fliegen in mittlerer Distanz von Personen. Angehörige Kategorien: C2
  • A3: Fliegen nur weit weg von Personen gestattet. Angehörige Kategorien: C3 und C4

Wenn sie Interesse oder Fragen an uns haben besuchen sie uns gerne auf der ILA 2024 in Berlin. Markus und Harald Rossol brm@brm.de

Besuchen Sie die b.r.m. IT & Aerospace GmbH auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin und erfahren Sie, wie Ihre zukünftige Drohne und Drohnen Anwendung erfolgreich gestartet werden kann.
Die beiden Geschäftsführer Markus Rossol und Harald Rossol freuen sich auf viele Gespräche.
Sie treffen uns im Gemeinschaftschalet der Norddeutschen Länder, dieses befindet sich im CHALET EAST 22 – 24.