USSP – Durchführbarkeitsstudie – b.r.m. IT & Aerospace GmbH

b.r.m. IT & Aerospace GmbH

Executive Summary

Durchführbarkeitsstudie Aufbau b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Die Durchführbarkeitsstudie bewertet die Voraussetzungen für die innovative Implementierung eines USSP-Dienstes (U-space Service Provider) in Europa. Die Phasen dieser Machtbarkeitsstudie waren die Identifizierung von Stakeholdern, Befragung derer, Definition von USSP-Diensten und eine erste Marktanalyse. Die Anforderungen an einen USSP ergeben sich aus der EU-Verordnung 2021/664 vom 22. April 2021, gültig seit 26. Januar 2023. Die Studie stellt fest, dass die Bereitstellung eines USSP-Angebots möglich ist, sobald regulatorische Rahmenbedingungen festgelegt sind. Die Nutzung von Drohnen wird voraussichtlich stark zunehmen, und das in der EU DVO 2021/664 neu geschaffene Luftraumelement, der „U-Space“ wird an Bedeutung gewinnen. Das Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace hat das Ziel auf allen technischen, betrieblichen und organisatorischen Ebenen, die in der EU-Verordnung verankerten Funktionen als einer der U-Space Service Provider, auch europaweit, zu übernehmen und diese Dienste nachhaltig als Green-IT bereitzustellen.

In der Durchführbarkeitsstudie erfolgte die Identifizierung und Einbindung der unterschiedlichen Stakeholder aus den Kategorien der Luftaufsichtsbehörden, Organisationen mit organisatorischen Aufgaben im Luftverkehr, UAS-Betreiber und UAS-Entwickler. Das besondere an der Studie sind die über 400 ermittelten nationalen und europäischen Stakeholder mit denen der umfangreiche Fragenkatalog bearbeitet wurde.

Die Implementierung des U-Space-Konzepts erfordert einheitliche Anwendung europäischer Regelungen auf nationaler Ebene, klare Zuständigkeiten und Vermeidung von Widersprüchen zwischen nationalen und europäischen Regelungen. Regionale Besonderheiten der Luftverkehrsaufsicht müssen berücksichtigt werden, und transparente Information für Betreiber und autorisierte Anwender ist entscheidend.

Ein USSP ist notwendig um die Integration von bemannter und unbemannter Luftfahrt gelingen zu lassen und die zahlreichen UAS-Anwendungen sicher in den Betrieb nehmen zu können und kommerziell erfolgreich zu gestalten.

Für umfangreichere Informationen zur Durchführbarkeitsstudie wenden Sie sich gerne direkt an uns:

Markus Rossol

markus.rossol@brm.de

b.r.m. IT & Aerospace GmbH

Schwachhauser Heerstraße 214

D-28213 Bremen

TEL: +49 421 341494

Unsere Durchführbarkeitsstudie finden Sie hier zum Download

Digital vector flying drone objects color

UTM & ATM, UTM – Unmanned Aircraft System Traffic Management, ATM – Air Traffic Management 

UTM ATM

ATM – Air Traffic Management

ATM, dass „Flugverkehrsmanagement“, ist ein Oberbegriff, der in der Luftfahrtindustrie benutzt wird, um alle Systeme, die bei der Koordination des Flugverkehrs benötigt werden, zusammenzufassen. Darunter fallen unter anderem:

  • Flugverkehrsdienste
  • Flugsicherung
  • Luftraummanagement 
  • Flugverkehrsfluss
  • Kapazität

Das Ziel des ATM ist es, einen reibungslosen, sicheren und wirtschaftlichen Luftverkehr in allen Phasen eines Fluges zu ermöglichen. Flugverkehrsmanagement wird für alle bemannten Flugzeuge verwendet, egal ob Personentransport- oder Frachtflüge.

UTM – Unmanned Aircraft System Traffic Management

UTM – Unmanned Aircraft System (UAS) Traffic Management beschreibt ein System, welches die Harmonisierung zwischen dem ATM und UAS – Unmanned Aircraft System (hauptsächlich Drohnen) bewerkstelligt. 

Ein UTM dient als Sicherheitssystem für Drohnen im Luftraum. Das System funktioniert vollautomatisch und verfügt im Einzelnen über:

  • Zentrale Datenbank: Hier werden alle registrierten UAS, Drohnenbetreiber oder geographische Gegebenheiten gespeichert 
  • Kartierung/ Kartografie: Luftraumdarstellung mit Topographie, Satellitenbildern und Straßenkarten. Darüber hinaus werden Flugverbotszonen und andere Lufträume dargestellt. 
  • Positionsbestimmung und Flugverfolgung: Genaue Positionsbestimmung, zum Beispiel per Mobilfunk oder Transponder. Außerdem wird die Drohne fortlaufend aufgezeichnet und mit den anderen Flugobjekten abgestimmt (bemannt und unbemannt), um Flugunfälle zu verhindern.
  • Missionsdaten-Verarbeitung: Erfassung der Flugpläne, unter anderem mit Startort, Startzeit, Flugroute und mit dem geplanten Ort der Landung. Das UTM-System prüft anhand dieser Daten, ob das Flugvorhaben allen Regeln entspricht.
  • Umweltdaten: Darstellung der Wetterverhältnisse. Die Umweltdaten erfassen die magnetische Strahlung, die sich wiederum auf die GPS-Verbindung auswirken kann.
  • Sicherheitsfunktionen: Anhand der gesammelten Daten aus den vorangegangenen Funktionen kann das UTM-System Konflikte frühzeitig erkennen und durch eine mögliche Flugplan-Veränderung verhindern.
  • Missionsplanung: Auf der Basis der Flugplanung und der identifizierten Konflikte ermittelt das UTM-System, welche Flugweg-Veränderungen vorgenommen werden müssen, um die Konflikte zu beheben.
  • Geplant: Konflikterkennung und Konfliktvermeidung: Das UTM-System soll künftig die Konfliktvermeidung (inklusive der Flugplan-Veränderung) automatisiert an die betreffende Drohne übermitteln.

Mithilfe dieser Technologie sollen Drohnen in Zukunft reibungslos in das allgemeine ATM eingebunden werden. Profitieren Sie von unserem Know-how und erfahren Sie, wie Sie Ihre eigene Drohne oder Drohnen-Anwendung erfolgreich starten können.

Markus Rossol, 0421/341494, markus.rossol@brm.de

b.r.m. IT & Aerospace GmbH

ILA 2024 – Drohnen – C klassifiziert

Rochen Drohne

Drohnen der C-Klasse sind eine Kategorie von Drohnen die hauptsächlich zu Freizeitzwecken oder “low-risk commercial activities“genutzt werden. Die C-Klasse wird deshalb auch die offene Klasse genannt.

Hier die ausgewählten Eigenschaften der verschiedenen C-klassifizierten Drohnen (C0-C6):

  • C0: Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm. Auch Spielzeugdrohnen gehören in der EU zu der C0 Klasse. Keine Papiere oder Anforderungen benötigt
  • C1: Alle Drohnen die nicht in die C0 Kategorie fallen und unter 900 Gramm Startgewicht aufweisen. Hierfür werden Lizenzen benötigt.
  • C2: Alle Drohnen die nicht zu C0 und C1 gehören und ein Startgewicht von unter 4 Kilogramm aufweisen. Hierfür werden Lizenzen benötigt
  • C3: Alle Drohnen die nicht in C0, C1 oder C2 fallen und ein Startgewicht von unter 25 Kilogramm besitzen. Für die Benutzung der C3 Drohnen müssen diese genauso wie bei den Klassen C1 und C2 ein System zur Geosensibilisierung und Fernidentifizierung besitzen. Des Weiteren werden Lizenzen Benötigt.
  • C4: Alle Drohnen die nicht in C0, C1, C2 oder C3 fallen und nicht 25 Kg Startgewicht überschreiten. Jedoch müssen hier keine Systeme zu c oder Fernidentifizierung vorhanden sein. Weshalb viele Modellflugzeuge dieser Klasse zugeordnet werden. Lizenzen werden benötigt.
  • C5: Modifizierte Drohnen der Klasse C3, welche kein einstellbares Höhenlimit oder Geosensibilisierung besitzen. Das fliegen ist nur an speziellen UAS.STS-01 Standorten oder in der speziellen Kategorie möglich.
  • C6: Modifizierte Drohnen der Klasse C3, welche kein einstellbares Höhenlimit oder Geosensibilisierung besitzen. Die Klasse C6 kann im Gegenteil zu der Klasse C5 auch mit anderen Antriebsarten angetrieben werden. Das Fliegen ist nur in der speziellen Kategorie oder an UAS.STS-02 Standorten erlaubt.

Für weitere Informationen über z.B.: die Speziellen Lizenzen die benötigt werden, besuchen Sie gerne: https://www.dipul.de/homepage/de/informationen/kategorisierung-des-drohnenbetriebs/c-klassifiziertedrohnen/#accordion-1-6

Des Weiteren werden die Drohnen der Klasse C in verschiedene Betriebskategorien eingeordnet:

  • A1: Das fliegen ist in der Nähe von Personen gestattet nur nicht über einer Versammlung von Menschen. Angehörige Kategorien: C0 und C1
  • A2: Fliegen in mittlerer Distanz von Personen. Angehörige Kategorien: C2
  • A3: Fliegen nur weit weg von Personen gestattet. Angehörige Kategorien: C3 und C4

Wenn sie Interesse oder Fragen an uns haben besuchen sie uns gerne auf der ILA 2024 in Berlin. Markus und Harald Rossol brm@brm.de

Besuchen Sie die b.r.m. IT & Aerospace GmbH auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin und erfahren Sie, wie Ihre zukünftige Drohne und Drohnen Anwendung erfolgreich gestartet werden kann.
Die beiden Geschäftsführer Markus Rossol und Harald Rossol freuen sich auf viele Gespräche.
Sie treffen uns im Gemeinschaftschalet der Norddeutschen Länder, dieses befindet sich im CHALET EAST 22 – 24.

ILA 2024 – Advanced Air Mobility – UAS Leitstelle Bremen USSP

Focke Wulf

Die b.r.m. IT & Aerospace GmbH wird auf der ILA in Berlin vom 5. bis 9. Juni 2024 vertreten sein. Das Land Bremen präsentiert sich im Gemeinschaftschalet der Norddeutschen Länder, dieses befindet sich im CHALET EAST 22 – 24

  • AES Aircraft Elektro/Elektronik System GmbH
  • AVIASPACE Bremen e.V.
  • b.r.m. IT & Aerospace GmbH
  • DLR Virtuelles Produkthaus (VPH)
  • ECOMAT
  • esploro projects GmbH
  • Hanseatische Waren Handelsgesellschaft mbH & Co. KG
  • TRIGO ADR Germany GmbH

Auf der ILA 2024 präsentiert die b.r.m. IT & Aerospace GmbH ihre Dienstleistungen und Beratungen rund um den U-Space Service Provider (USSP), UAS, SORA, VLOS und den BVLOS-Betrieb.

Von der Entwicklung des Betriebskonzepts bis hin zur Genehmigung können auch die komplexesten Herausforderungen der unbemannten Luftfahrt gemeistert werden.

b.r.m. IT & Aerospace GmbH

Unser Expertenteam für Luftfahrt unterstützt Sie bei Ihrer Anwendung der Advanced Air Mobility, unabhängig davon, in welchem Entwicklungsstadium Sie sich befinden.

Dank unserer langjährigen Erfahrung, angefangen bei der UAS-Entwicklung bis hin zur umfassendsten Aufstiegsgenehmigung Europas über 3600 km², verschaffen wir Ihnen den entscheidenden Zeitvorteil, um im dynamischen Drohnenmarkt erfolgreich zu sein. Als zukünftiger U-Space Service Provider (USSP) für die U-Space Geozonen in den bestehenden unteren Lufträumen, in den Drohnen, UAS und anderen Luftfahrzeugen operieren, hier stehen wir Ihnen in allen Bereichen der Flugführung und Genehmigungen zur Seite.

Profitieren Sie von unseren UTM Data Services (Unmanned Aircraft System Traffic Management), einschließlich Wetterdienst, elektronischer Sichtbarmachung und digitalem Luftlagebild.

Das Hatten-UAS German Flight Center ist unser Testzentrum für die unbemannte Luftfahrt und befindet sich auf dem Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten EDWH.

Hatten-UAS unterstützt Unternehmen, Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Projekten und Produktentwicklungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

Mit großzügigen Hallenfläche, lizenzierten Luftfahrzeugprüfern und einer Betriebsfläche, die auch gemischten Flugbetrieb zwischen bemannten und unbemannt Flugsystemen ermöglicht, bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – von der Bodenerprobung bis zur Kundenpräsentation.

Für Ihren UAS-Betrieb bietet die Flugschule Borkum qualifizierte Ausbildungen für Ihre Fernpiloten an.  Als einer der ersten Antragsteller auf ein „Light UAS Operator Certificate“ (LUC) unterstützen wir Sie beim Aufbau eines professionellen Flugbetriebs.

Advanced Air Mobility Initiative Nordwestdeutschland und Deutsche Bucht & UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Die Advanced Air Mobility (AAM) bezieht sich auf die Integration unbemannter, automatischer und autonomer Luftfahrzeuge in den gemeinsamen Luftraum der bemannten Luftfahrt.

Ziel der Advanced Air Mobility Initiative Nordwestdeutschland und Deutsche Bucht (AAM-NW) ist es, sukzessive Strukturen für den UAS-Betrieb aufzubauen.

Dabei stehen vor allem erhebliche Koordinationsvereinfachungen, Automatisierungen sowie die Erhöhung der Sicherheit unter Berücksichtigung aller relevanten Luftraumnutzer im Fokus.

In einem U-Space Reallabor sollen Erfahrungen gesammelt werden, um zukünftige hochautomatisierte Betriebsstrategien zu entwickeln.

Focke-Wulf – 100 Jahre Flugzeugbau – Bremen feiert

100_Jahre Luft- und Raumfahrt

Am 2. Januar 1924 nahm die „Focke-Wulf Flugzeugbau A.G.“ ihren Betrieb in Bremen auf. Auch nach 100 Jahren ist Bremen noch ein herausragender Standort in der europäischen Luft- und Raumfahrt und darüber hinaus die zukünftige UAS-Leitstelle Bremen (USSP). So gestalten wir maßgeblich die Zukunft der unbemannten Luftfahrt.

Für weitere Informationen steht Ihnen, Harald Rossol und Markus Rossol, auf der ILA in Berlin gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 421 34 14 94 oder per E-Mail an brm@brm.de.

Besuchen Sie die b.r.m. IT & Aerospace GmbH auf der ILA 2024 in Berlin und erfahren Sie, wie Ihre zukünftige UAS-Anwendung erfolgreich gestartet werden kann.

Sie treffen uns im Gemeinschaftschalet der Norddeutschen Länder, dieses befindet sich im CHALET EAST 22 – 24.

8 Bremer Unternehmen und Institute, die auf Drohnen setzen

Drohnenunternehmen und -projekte aus Bremen

Die Wirtschaftsförderung Bremen (WFB) hat einen umfangreichen Artikel über die Drohnenaktivitäten aus Bremen veröffentlicht.

https://www.wfb-bremen.de/de/page/stories/LuRa/drohnenunternehmen-bremen

Drohnen

Die b.r.m. IT & Aerospace GmbH ist mit dabei. Wir stehen mit unserem Unternehmen für folgende Themen:

  • U-Space Service Provider (USSP) in allen Bereichen der Flugführung und Freigaben
  • UTM Data Services, vom Wetterdienst bis zur elektronischen Sichtbarmachung und digitalen Luftlagebild
  • UAS-Leitstelle Bremen (USSP)
  • UAS, SORA, VLOS und BVLOS-Betrieb. Vom Betriebskonzept bis zur Genehmigung, damit können wir Projekt in der unbemannten Luftfahrt unterstützen
  • Advanced Air Mobility Initiative Nordwestdeutschland und Deutsche Bucht

Bremen feiert zusätzlich dieses Jahr 100 Jahre Flugzeugbau
100 Jahre später ist Bremen einer der herausragenden Standorte in der europäischen Luft- und Raumfahrt.
Die b.r.m. IT & Aerospace GmbH entwickelt an der zukünftigen UAS-Leitstelle Bremen (USSP) und
leitet einen weiteren Schritt in die Zukunft der Bremer Luftfahrt, der unbemannten Luftfahrt ein.

Besuchen Sie uns auf der ILA 2024 in Berlin, wir sind im Bremer Verbund im CHALET EAST 22-24.

Markus und Harald Rossol
brm@brm.de

Niedersachsen Aviation Day

Ein sonniges “Moin” vom Niedersachsen Aviation Day! Am heutigen Donnerstag, den 07.09.2023, findet der 4. Niedersachsen Aviation Day in Hildesheim statt. Wir freuen uns auf spannende Fachvorträge und Einblicke rund um die bemannte und unbemannte Luftfahrt.

Nach der Begrüßung durch Stefan Schröder, Niedersachsen Aviation, und den Gastgeber AutoGyro, vertreten durch Herrn Gerald Speich findet ein umfangreiches Programm statt. Unser Geschäftsführer Harald Rossol wird als Teil der Vortragsreihe über die Vorzüge und aktuellen Entwicklungen des Erprobungszentrums “Hatten-UAS” und seine Möglichkeiten sprechen. Weitere Highlights finden Sie im Programm.

Quadcopter drone flying

Flugmanöver mit Drohnen – Filmindustrie

Drohnen kommen für verschiedenste Zwecke zum Einsatz. Für die jeweilige Aufgabe der Drohne gibt es unterschiedliche Flugmanöver. Drohnen werden auch zunehmend für Werbezwecke mit Kameras verwendet. Für diesen Zweck gehören folgende 10 Manöver zu den meist genutzten.

Flugmanöver

Einfache Flugmanöver für Aufnahmen aller Art

Bei linearen Aufnahmen, die bei Videos typischerweise für Übergänge genutzt werden, steuert der Betreiber die Drohne mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorwärts oder rückwärts. Dabei nutzt er in der Regel den rechten Stick um das Motiv mit der Kamera dauerhaft im Blick zu behalten.

Um die Tiefe beispielsweise einer Landschaft zu verdeutlichen, verwendet man hauptsächlich diagonale Manöver. Diese entstehen durch die Kombination von beiden Sticks. Der linke Stick ist für die Flughöhe und der rechte für die horizontale Richtung zuständig. Daraus entsteht eine schräge Flugroute. Zusätzlich kann man auch die Drohne mit dem linken Stick leicht schwenken. Damit ist die Verbindung mehrerer Motive möglich.

Ein dynamisches lässt sich unter anderem mit seitwärts fliegenden Drohnen filmen. Dazu wird der rechte Stick nach links oder rechts bewegt. Dabei sollte man beachten, dass bei diesem Flugmanöver die Bewegung gleichmäßig und das Motiv im Blickfeld der Kamera bleiben sollte. Dieses Manöver ist anspruchsvoll.

Ein Motiv flüssig zu umkreisen ist mit Drohnen besonders gut möglich. Dazu bewegt man beide Sticks in die gewünschte Richtung und erzeugt damit kreisförmige Bahnen gegen oder mit dem Uhrzeigersinn. Dieses Manöver kann man auch spiralförmig ausführen indem der Pilot die Drohne mit dem linken Stick nach oben oder unten steuert. Die Bewegung des rechten Sticks sollte dabei langsamer ablaufen um das Motiv zu fokussieren.

Bei einer Dronie-Aufnahme wird fliegt die Drohne rückwärts und steigt dabei auf. Somit vergrößert man den Blickwinkel auf das Motiv. Dafür wird der linke Stick nach oben und der rechte nach unten gedrückt. Dazu muss allerdings der Schwenkarm der Kamera im selben Winkel wie das Flugmanöver sein. Für eine gewisse Dramatik in Landschaftsaufnahmen fliegt die Drohne senkrecht nach oben. Dazu wird der linke Stick nach oben gedrückt und die Kamera nach unten gerichtet. Dieses Manöver lautet Rocket.

Der Pilot lässt die Drohne zunächst vorwärtsfliegen und zoomt dabei mit der Kamera raus. Wenn er danach rückwärtsfliegt und mit der Kamera reinzoomt, entsteht ein sogenannter Vertigo-Effekt, der durch die Manöverart Dollie-Zoom-Aufnahme erzeugt wird. Zu guter Letzt gibt es noch Overview-Aufnahmen bei der der Pilot den rechten Stick nach oben oder unten zu steuert. Gleichzeitig wird die Kamera langsam nach unten geneigt.

Weitere Beiträge finden Sie auch auf unserem Instagram Account.

Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Land Niedersachsen erteilt BVLOS-Aufstiegsgenehmigung für 3600 Quadratkilometer großes Gebiet zur Drohnenerprobung

Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Bremen, 30.05.2023: Die niedersächsische Landesluftfahrtbehörde hat jetzt die Aufstiegsgenehmigung für BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) von UAS (Unmanned Aircraft Systems) im nordwestdeutschen Raum erteilt. Die Genehmigung ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des von der Bremer b.r.m. IT & Aerospace maßgeblich vorangetriebenen Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht. b.r.m. IT & Aerospace gilt als ein führender Entwickler umfassender digitaler Dienste u. a. für BVLOS-Flüge, die das Unternehmen seinen Kunden als zukünftiger U-Space Service Provider (USSP) anbietet.

Genehmigungsträger ist die Flugschule Borkum GmbH. Sie gehört neben der Bremer b.r.m. IT & Aerospace mit dem neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS und dem Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) zur Firmengruppe der Bremer Unternehmer Harald und Markus Rossol.

Die Genehmigung für den BVLOS-Drohnenbetrieb umfasst ein insgesamt 3600 Quadratkilometer großes Gebiet. Es reicht mit einem Korridor über weitgehend unbewohnte Flächen von Hatten-UAS am VLP Oldenburg-Hatten über den Jadebusen bis in die Nordsee. Nördlich der Ostfriesischen Inseln erstreckt es sich bis hin zur niederländischen Grenze (siehe Grafik). Die Höhenbegrenzung liegt bei 120 m.

„Die Genehmigung ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht“, sagt Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Sie eröffnet zugleich den Weg zur effektiveren Entwicklung von Lösungen für das geordnete und koordinierte Miteinander von UAS industrieller, universitärer und sonstiger ziviler Betreiber und bemannter Luftfahrzeuge innerhalb der bestehenden Luftraumstrukturen.“

Weiter erklärt Markus Rossol: „Wir verfolgen für den Drohnenbetrieb im Rahmen des U-Space Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht einen integrativen Ansatz, für den eine strikte räumliche Abgrenzung von UAS und bemannten Luftfahrzeugen keine zwingende Voraussetzung ist. Als U-Space Service Provider planen wir den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP) in unserem nachhaltig betriebenen Rechenzentrum, über die wir unseren Kunden alle für den Drohnenbetrieb unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen notwendigen Services bieten werden. Ziel ist dabei eine erhebliche Koordinierungsvereinfachung und Automatisierung des UAS-Betriebs bei erhöhter Sicherheit.“

Derzeit bezieht sich die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen auf den Erprobungsbetrieb mit der OptoPrecision VT-4 „Rochen“. Das bis zu 180 km/h schnelle UAS mit 100 kg Flugmasse und 600 km Reichweite wurde vor allem für das Umweltmonitoring entwickelt. Für die gegenseitige Erkennbarkeit im Luftraum und ggf. automatisierte sichere Ausweichmanöver sind in das UAS Systeme wie u.A. ADS-B und FLARM integriert.

„Wir freuen uns sehr, dass wir inzwischen weitere namhafte Kunden gewonnen haben, deren UAS wir mit unserem Know-how problemlos in den Genehmigungsumfang aufnehmen können“, sagt Markus Rossol. „Mit unserer bundesweit einzigartigen Verknüpfung von IT, USSP-Diensten und Bereitstellung fliegerischer Infrastruktur untermauern wir unsere Rolle als führender Dienstleister für die prosperierende UAS-Branche.“

Sie wollen mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns an.

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Drohnenversicherungen

Als UAS operator (Unmaned Aircraft Systems operator) sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Ihre eigene Drohne vorweisen zu können. Hierbei gilt es zu beachten, dass die herkömmliche private Haftpflichtversicherung eventuelle Schadensfälle der Drohne meist nicht mit abdeckt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die zu versichernde Drohne privat oder (auch) gewerblich genutzt werden soll. Für den Fall der gewerblichen Nutzung wie bei uns, beispielsweise durch unseren UAS-Consultant Markus Rossol, empfiehlt sich eine Kombi-Versicherung, die sowohl den gewerblichen, als auch die private Verwendung der Drohnen absichert.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, Multicopter und auch für Modellflugzeuge. Drohnenversicherungen gibt es schon ab ca. 15 € Jahresbeitrag, neben dem Preis sollten Sie allerdings auch die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen.

Drohnenversicherungen
Drohnenversicherungen

Die Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten der verschiedenen Versicherungsmodelle gestalten sich sehr unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind sehr flexibel und die Mindestvertragslaufzeit beträgt häufig nur 12 Monate. Es gibt auch Angebote ganz ohne Mindestlaufzeit, mit monatlicher oder sogar täglicher Möglichkeit, zu kündigen.

Die Deckungssumme

Üblich sind Versicherungen mit Deckungssummen ab 1,5 Mio. Euro. Nicht selten werden auch größere Summen von 20 bis 50 Mio. Euro angeboten. Diese Modelle sind in der Regel an die private Haftpflichtversicherung gebunden, damit auch größere Schadensfälle, wie zum Beispiel Personenschäden, abgedeckt sind.

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint den zu leistenden Eigenanteil an der Schadenssumme in dem Fall, dass die Versicherung beansprucht werden muss. Bei der Wahl der Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligungs-Summe teilweise vorgegeben und teilweise frei wählbar ist. Es gibt auch Versicherungen ganz ohne Selbstbeteiligung. Meist gilt hier der Grundsatz: je höher der Eigenanteil, desto niedriger ist der Beitrag.

Der Geografische Geltungsbereich

Vor allem, wenn man mit der Drohne auch verreisen möchte – ob privat, oder wie wir auf Messen wie letzte Woche auf die AERO 2023 – sollte man unbedingt auf den geografischen Geltungsbereich der Drohnen-Versicherung achten. Hier unterscheiden sich die Angebote in Versicherungen mit dem Geltungsbereich Deutschland, europaweit oder auch weltweit (teilweise mit Ausnahmen wie zum Beispiel „weltweit ohne US-Territorien“). Eine Versicherung mit weltweitem geografischen Geltungsbereich muss nicht zwingend teurer sein als eine Versicherung, die nur deutschlandweit gültig ist.

Der Anwendungsbereich

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt es zu beachten, ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt werden soll. Ist die Drohnen-Versicherung an die private Haftpflichtversicherung gekoppelt, so schließt dies mehrheitlich eine gewerbliche Nutzung des UAS aus. Eine Möglichkeit, die gewerbliche und private Nutzung in einer Versicherung abzudecken, sind sogenannte Kombitarife. Hier werden beide Nutzungsszenarien versichert und es besteht zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen zu buchen.

Die Kopteranzahl

Unabhängig vom Anwendungsbereich ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Kopter versichert werden. Soll nur die eigene Drohne versichert werden, so wird diese meist mit der Seriennummer im Versicherungsschein vermerkt. Weiter besteht die Möglichkeit, neben der eigenen Drohne auch das Fliegen von fremden Drohnen abzudecken. Beachten Sie hier auch, dass für das Fliegen von gängigen UAS ab einem Startgewicht von 250 g ein Drohnen-Führerschein benötigt wird. Den kleinen Drohnen-Führerschein können Sie seit dem Januar 2021 online beim Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) erwerben. Hier nehmen Sie an einem Online-Training mit anschließender Prüfung teil, damit sichergestellt ist, dass Sie über das notwendige Grundwissen zum sicheren Steuern einer Drohne verfügen.

Anzahl Versicherter Steuerer

Die Anzahl der versicherten Steuerer legt fest, ob und wenn ja, wer außer Ihnen die versicherte Drohne steuern darf. Die verschiedenen Versicherungsmodelle unterscheiden hier in die eigene Person, die eigene Person und Familienmitglieder oder die eigene Person, Familienmitglieder, Freunde und Fremde. Neben der Versicherung der eigenen Drohne ist auch die Kennzeichnung dieser in Deutschland Pflicht. Am besten eignen sich hierfür selbstklebende Aluminium-Plaketten, in die die eID und die EU-Drohnen-Registrierungsnummer eingraviert werden. Mit dem EU-Drohnen-Kennzeichen kann z. B. im Schadensfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört und wie sie versichert ist. Um die eID (oder auch UAS-Betreiber-Nummer) zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig. In Deutschland können Sie sich online registrieren, um Ihre eID zu erhalten. Dafür unumgänglich ist unter anderem die Angabe Ihrer Drohnen-Versicherungs-Nummer.

Zusammenfassung

Drohnen-Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungen angeboten. Einige sind beispielsweise die Allianz, HUK Coburg, die R+V Versicherung, Generali, der ADAC und AXA. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland Ihr eigenes, oder ein fremdes UAS privat oder gewerblich steuern möchten, benötigen Sie eine entsprechende Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Die zahlreichen Versicherungen bieten ebenso zahlreiche Versicherungsmodelle, die die unterschiedlichsten Nutzungsszenarien abdecken. Entscheiden Sie also im Vorfeld genau darüber, wo Sie Ihre Drohne fliegen möchten, wer Ihre Drohne steuern darf, und wie hoch die Deckungssumme der Versicherung inklusive Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll.

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.