shield insurance

Drohnenversicherungen

Als UAS operator (Unmaned Aircraft Systems operator) sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Ihre eigene Drohne vorweisen zu können. Hierbei gilt es zu beachten, dass die herkömmliche private Haftpflichtversicherung eventuelle Schadensfälle der Drohne meist nicht mit abdeckt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die zu versichernde Drohne privat oder (auch) gewerblich genutzt werden soll. Für den Fall der gewerblichen Nutzung wie bei uns, beispielsweise durch unseren UAS-Consultant Markus Rossol, empfiehlt sich eine Kombi-Versicherung, die sowohl den gewerblichen, als auch die private Verwendung der Drohnen absichert.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, Multicopter und auch für Modellflugzeuge. Drohnenversicherungen gibt es schon ab ca. 15 € Jahresbeitrag, neben dem Preis sollten Sie allerdings auch die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen.

Drohnenversicherungen
Drohnenversicherungen

Die Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten der verschiedenen Versicherungsmodelle gestalten sich sehr unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind sehr flexibel und die Mindestvertragslaufzeit beträgt häufig nur 12 Monate. Es gibt auch Angebote ganz ohne Mindestlaufzeit, mit monatlicher oder sogar täglicher Möglichkeit, zu kündigen.

Die Deckungssumme

Üblich sind Versicherungen mit Deckungssummen ab 1,5 Mio. Euro. Nicht selten werden auch größere Summen von 20 bis 50 Mio. Euro angeboten. Diese Modelle sind in der Regel an die private Haftpflichtversicherung gebunden, damit auch größere Schadensfälle, wie zum Beispiel Personenschäden, abgedeckt sind.

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint den zu leistenden Eigenanteil an der Schadenssumme in dem Fall, dass die Versicherung beansprucht werden muss. Bei der Wahl der Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligungs-Summe teilweise vorgegeben und teilweise frei wählbar ist. Es gibt auch Versicherungen ganz ohne Selbstbeteiligung. Meist gilt hier der Grundsatz: je höher der Eigenanteil, desto niedriger ist der Beitrag.

Der Geografische Geltungsbereich

Vor allem, wenn man mit der Drohne auch verreisen möchte – ob privat, oder wie wir auf Messen wie letzte Woche auf die AERO 2023 – sollte man unbedingt auf den geografischen Geltungsbereich der Drohnen-Versicherung achten. Hier unterscheiden sich die Angebote in Versicherungen mit dem Geltungsbereich Deutschland, europaweit oder auch weltweit (teilweise mit Ausnahmen wie zum Beispiel „weltweit ohne US-Territorien“). Eine Versicherung mit weltweitem geografischen Geltungsbereich muss nicht zwingend teurer sein als eine Versicherung, die nur deutschlandweit gültig ist.

Der Anwendungsbereich

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt es zu beachten, ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt werden soll. Ist die Drohnen-Versicherung an die private Haftpflichtversicherung gekoppelt, so schließt dies mehrheitlich eine gewerbliche Nutzung des UAS aus. Eine Möglichkeit, die gewerbliche und private Nutzung in einer Versicherung abzudecken, sind sogenannte Kombitarife. Hier werden beide Nutzungsszenarien versichert und es besteht zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen zu buchen.

Die Kopteranzahl

Unabhängig vom Anwendungsbereich ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Kopter versichert werden. Soll nur die eigene Drohne versichert werden, so wird diese meist mit der Seriennummer im Versicherungsschein vermerkt. Weiter besteht die Möglichkeit, neben der eigenen Drohne auch das Fliegen von fremden Drohnen abzudecken. Beachten Sie hier auch, dass für das Fliegen von gängigen UAS ab einem Startgewicht von 250 g ein Drohnen-Führerschein benötigt wird. Den kleinen Drohnen-Führerschein können Sie seit dem Januar 2021 online beim Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) erwerben. Hier nehmen Sie an einem Online-Training mit anschließender Prüfung teil, damit sichergestellt ist, dass Sie über das notwendige Grundwissen zum sicheren Steuern einer Drohne verfügen.

Anzahl Versicherter Steuerer

Die Anzahl der versicherten Steuerer legt fest, ob und wenn ja, wer außer Ihnen die versicherte Drohne steuern darf. Die verschiedenen Versicherungsmodelle unterscheiden hier in die eigene Person, die eigene Person und Familienmitglieder oder die eigene Person, Familienmitglieder, Freunde und Fremde. Neben der Versicherung der eigenen Drohne ist auch die Kennzeichnung dieser in Deutschland Pflicht. Am besten eignen sich hierfür selbstklebende Aluminium-Plaketten, in die die eID und die EU-Drohnen-Registrierungsnummer eingraviert werden. Mit dem EU-Drohnen-Kennzeichen kann z. B. im Schadensfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört und wie sie versichert ist. Um die eID (oder auch UAS-Betreiber-Nummer) zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig. In Deutschland können Sie sich online registrieren, um Ihre eID zu erhalten. Dafür unumgänglich ist unter anderem die Angabe Ihrer Drohnen-Versicherungs-Nummer.

Zusammenfassung

Drohnen-Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungen angeboten. Einige sind beispielsweise die Allianz, HUK Coburg, die R+V Versicherung, Generali, der ADAC und AXA. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland Ihr eigenes, oder ein fremdes UAS privat oder gewerblich steuern möchten, benötigen Sie eine entsprechende Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Die zahlreichen Versicherungen bieten ebenso zahlreiche Versicherungsmodelle, die die unterschiedlichsten Nutzungsszenarien abdecken. Entscheiden Sie also im Vorfeld genau darüber, wo Sie Ihre Drohne fliegen möchten, wer Ihre Drohne steuern darf, und wie hoch die Deckungssumme der Versicherung inklusive Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll.

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.

60. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. – Weichenstellung für die Zukunft

UAV Dach Mitgliederversammlung Plenum
Die Jahreshauptversammlung des Vebandes im Hubschraubermuseum Bückeburg
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch (29. und 30. November 2022) fand die 60. Jahreshauptversammlung des UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt statt. Hierzu hatte die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. in das Deutsche Hubschrauberzentrum in Bückeburg gebeten. Neben den umfangreichen Tagesordnungspunkten war natürlich hinreichend Zeit sich vielfältg über die Drone-Economy zu unterhalten, neue und alte Gesichter wiederzusehen.

Fachgruppen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Achim Friedl, führte die im Saal Anwesenden und die online Zugeschalteten durch die umfangreiche Agenda. Die Neuaufnahme von 18 weiteren Mitgliedern bringt den Verband nun auf insgesamt 256 Mitglieder aus den verschiedenen Sparten der unbemannten und bemannten Luftfahrt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Fachgruppenarbeit des UAV Dach e.V., die in engerer Kooperation mit den verschiedenen Behörden durchgeführt wurde.

Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl
Der Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl führte die Mitglieder durch die Tagung
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

AG Zukunft – Neues Konzept auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet

Um den Verband für die Zukunft auf breite Beine zu stellen, hatte die Arbeitsgruppe Zukunft ein umfangreiches Konzept aufgestellt. Dieses wurde bereits am Dienstag ausgiebig vorgestellt und beleuchtete die gut und verbesserungswürdigen Eigenschaften des Verbandes. Daraus abgeleitet wurden einige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Ausweitung des Vorstandes und eine spartenspezifischere Struktur. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für dieses Zukunftskonzept, ein erster Teil wird bereits jetzt umgesetzt.

Neuer Interimsvorstand

Der neue Vorstand des UAV Dach wird zudem bis zur nächsten Hauptversammlung im neuen Jahr gewählt, um diese Zeit zu überbrücken wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Herr Achim Friedl, Frau Sabrina John und Herr Dr. Gerald Wissel wurden bei der Mitgliederversammlung als Interimsvorstand gewählt, um bis zur Neuwahl die Geschäfte fortzuführen.

Interimsvorstand des UAV DACH e.V.
Interimsvorstand des UAV DACH e.V. (v.l. Dr. Gerald Wissel, Frau Sabrina John, Herr Achim Friedl)
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Call center help line service. Rear view of female operator in h

BZF – Flugfunkzeugnis

Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.

BZF - Flugfunkzeugnis

Was BZF ist

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.

Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.

Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Warum das für Drohnen relevant wird

Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.

Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.

Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.

Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.

AVIASPACE zu Besuch bei b.r.m. in Hatten

Harald Rossol, der Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace, entwickelt Methoden und Ansätze für die Nutzung von Drohnen im Luftverkehr. Unter dem Begriff “U-Space” sollen Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von Drohnen erarbeitet und umgesetzt werden. Der Flugplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) diente als repräsentativer Ort für ein Get-Together mit dem AVIASPACE Bremen e.V. und weiteren Branchenexperten.

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Aviaspace Roadshow – b.r.m. und U-Space

Der Bremer IT-Dienstleister b.r.m. konnte im Rahmen der Roadshow des AVIASPACE BREMEN e.V. Konzepte aufzeigen, die die Integration von UAV und UAS in den konventionellen Flugverkehr ermöglichen, dies ist der sogenannte U-Space. Zusammen mit dem Entwicklungs- und Systemdienstleister OptoPrecision GmbH kommen, neben dem Projekt VTOL-EGM, zudem noch weitere innovative Projekt hinzu.

VTOL-EGM - AviaSpace Roadshow

U-Space liefert Motivation

Mit der Grundlage zur Einrichtung eines U-Space, einem Luftraum für unbemannte Flugobjekte, hat die EASA den Grundpfeiler für die koordinierte zivile Drohnenluftfahrt geschaffen. Mit Mitteln, wie der iConspicuity wird der Flugverkehr sicherer gemacht und der Markt für U-Space Service Provider geöffnet.

In dem Projekt VTOL-EGM entwickeln die Firmen OptoPrecision GmbH und b.rm. Lösungen, um das Umwelt-Monitorings effizienter zu gestalten. Diese werden für umfangreiche Messungen an Quellen von Umweltverschmutzungen genutzt. Da an vielen Orten, die für den Menschen schlecht oder nur ressourcenintensiv zugänglich sind, Verschmutzungen herrschen werden UAS mit Piloten aus der Entfernung eingesetzt.

U-Space Service Provider

Während sich die OptoPrecision GmbH mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Überwachung, (KI-)Erkennung und Tracking um die Sensorentwicklung, Drohnenentwicklung und den Betreib kümmert, nimmt b.r.m. die Rolle eines U-Space Service Providers ein. Dazu gehören Aufgaben wie etwa die Netzidentifizierung, die UAS-Fluggenehmigung und die Geo-Sensibilisierung. Das Testgelände Hatten-UAS zur Drohnenerprobung wurde im Projekt VTOL-EGM bereits genutzt und befindet sich auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH. Der 16 Hektar große Flugplatz ist zudem mit seiner günstigen Lage perfekt als Einsatzbasis geeignet. Hatten-UAS ist außerdem für die Ausbildung und Erprobung nutzbar.

Der kommerzielle Einsatz von UAS muss integrativ innerhalb des Luftraumes mit anderen bemannten Luftfahrteilnehmern stattfinden, es kann keine Segregation geben. Das zeitweilige Sperren verschiedener Lufträume für einen Flug eines UAS gehört nun der Vergangenheit an. Eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure wird sicherstellen, dass der U-Space Norddeutschland entsteht. Der Aufbau des U-Space Norddeutschland hält den Innovationsschub bereit, den die Luffahrt benötigt um den Drohnenmarkt zu erschließen.

Das genaue Vorgehen in diesem Projekt haben Harald Rossol und Markus Rossol in der Präsentation AviaSpace Roadshow vorgestellt. Zudem bedanken wir uns bei allen Teilnehmern für die gelungene Veranstaltung!

Über den norddeutschen Luft- und Raumfahrtcluster können Sie mehr auf der Internetseite des Aviaspace Bremen e.V. erfahren

Unmanned Aircraft System (UAS) Quadcopter Drone Carrying First Aid Package On White.

SAR – Search and Rescue mit Drohneneinsatz

Da Drohnenoperationen auch für Einsatzkräfte in Frage kommen, sollte die SAR in manchen Situationen besonders interessant und hilfreich sein. Auch wenn Deutschland in diesem Bereich noch relativ unerfahren ist, sollte man dennoch einen Blick auf diese Operationen werfen.

SAR - Search and Rescue mit Drohneneinsatz

Was ist die SAR?

Die Search and Rescue (SAR) ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das Suchen und Retten für Einsatzkräfte erleichtert. Es sind mit Kameras ausgestattete Drohne, welche das entsprechende Terrain abfliegen und so Informationen an die Einsatzkräfte weitergeben.

Durch die Pandemie 2020 hat sich die Einführung dieser Drohnen für die öffentliche Sicherheit beschleunigt. Deutschland hängt mit dieser helfenden Maßnahme noch hinterher. Andere Länder wie etwa Indien oder die USA nutzen diese in ihren Behörden.

Search and Rescue Operationen als Vorteil

Aufgrund ihrer enormen Schnelligkeit und Beweglichkeit sind die Drohnen vielseitig einsetzbar und sind in schwierigsten Situationen nutzbar. Dadurch können die verletzten und vermissten Personen schneller auswendig gemacht werden. Das wiederum spart den Einsatzkräften Zeit und Kraft ein, die dann später für die Behandlung der Personen nutzbar ist.

Darüber hinaus kann die Ausstattung der verschiedenen Drohnenarten die Suche erleichtern. Durch Sensoren oder Wärmebildkameras ist eine schnellere Identifikation von Bodenobjekten möglich. Zusätzlich kann der Pilot oder der Einsatzleiter über Lautsprecher an der Drohne den Teams am Boden zielführende Anweisungen geben. Durch die Kamera sorgt sie auch für eine genaue Dokumentation der Operation.

Was genau macht die SAR?

In den USA gibt es neben den öffentlichen SAR-Teams auch private, die Such- und Rettungsaktionen durchführen. Die Drohnenoperationen verwendet man meistens in für den Menschen schwer zugänglichen Territorien oder in dringenden Situationen. Bei Suchaktionen auf den Bergen oder in den riesigen Wäldern der USA kommen diese Drohnen zum Einsatz. Sie können aber auch als fliegende Lichtquelle für die Einsatzkräfte bei Nacht sein und sie zu den verletzten Personen führen. Auf diese Weise werden jährlich Tausende von Leben weltweit gerettet.

Weitere Informationen zu solchen Drohnenoperationen finden Sie auf flytnow.de.

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SERA – standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Seit dem 05.12.2014 gilt eine neue Verordnung für den europäischen Luftraum: die SERA. Sie schafft einheitliche Regeln für die Piloten. Diese gelten auch für UAS und UAVs.

SERA - standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Grober Inhalt der SERA (2014)

In Deutschland verschwindet der Luftraum F (Foxtrott) ab sofort und wird von der Funkpflichtzone (RMZ) ersetzt. Die RMZ schreibt das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vor. Laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) kann die RMZ auch in den Lufträumen E, F und G angewendet werden.

Außerdem ändert sich die Definition von Tag und Nacht. Die Nacht geht von den Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet demnach am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet. Diese Regel ist auch im Hinblick auf die Transponder und Erkennungspflicht im Luftraum nicht zu vernachlässigen. Da aber bei diesem Punkt das nationale und europäische Recht kollidiert, wird es Unterschiede bei den Ländern geben. Die bürgerliche Dämmerung dauert in Deutschland dennoch ca. 40 Minuten. Jedoch ist davon auszugehen, dass Deutschland bei den alten Regelungen bleibt, da bereits eine Regelung von Tag und Nacht in Paragraph 2 im Entwurf der neuen Luftverordnung steht.

Weitere detailreiche Informationen bietet die Internetseite aerokurier.de.

Jüngsten Änderungen (März 2022)

Die Überarbeitung der Easy Access Rules (EAR) für die SERA von 2022 entstand durch die Entscheidung der EASA. Sie beinhaltet die Einführung von akzeptierten Nachweisverfahren (AMC) und Leitfäden (GM) zu den Sprechfunkphrasen für die Bereitstellung von Flugplatz-Fluginformationsdiensten (AFIS).

Zusätzlich wird die EAR in einem „leicht lesbaren“ Format mit erweiterten Navigationsfunktionen mithilfe von Links und Lesezeichen angezeigt. Darüber hinaus sind diese auch als dynamische Online-Publikationen mit Filtern, Suchfunktionen und Navigation für Computer, Tablets und Handys erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EASA.

Drone

VLOS, EVLOS und BVLOS

Die VLOS, EVLOS und BVLOS sind für den Flug essentiell. Da bei Drohnenoperationen neben den üblichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Zertifizierung und die Ausbildung, auch die Betriebsarten beachtet werden müssen.

VLOS (Visual Line of Sight)

Bei der Betriebsart VLOS (engl. für „visuelle Sichtlinie“) muss der Fernpilot einen ununterbrochenen und direkten Sichtkontakt zu seiner Drohne haben. Er muss die Fluglage ohne optische Hilfsmittel erkennen können.

Die genaue Sichtweite hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Drohnenart, die Wetter- und die Lichtverhältnisse sind dafür sehr ausschlaggebend. In der Regel gilt: je größer die Drohne, desto größer die Entfernung. Kleinere Drohnen sind in 60-90m erkennbar, größere UAS können teilweise bis zu 130m Entfernung betreiben werden.

EVLOS (Extended Visual Line of Sight)

Der Drohnenbetreib im erweitertem Sichtkontakt nennt sich EVLOS. Der Drohnenpilot wird dabei von einem oder mehreren geschulten Luftraumbeobachtern, in der Regel per Funk, unterstützt. Dadurch wird ein ununterbrochenes Situationsbewusstsein des Luftraums sichergestellt. Dies kann auch mit technologischen Mitteln erfolgen.

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)

Der Flug außerhalb der Sichtweite wird mit BVLOS abgekürzt. Dabei braucht der Fernpilot keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne, es ist also das Gegenteil von VLOS. Für diese Betriebsart ist eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Ansonsten sind die Flüge außerhalb direkter Sicht eventuell nicht von der Haftpflicht abgedeckt.

Oft werden dazu die Instrumente einer Ground Control Station (GCS) oder einer Remote Pilot Station (RPS) benutzt. Bei letzterer Methode wird die Steuerung des Flugobjekts durch die Kommunikation zwischen Sateliten, Tower und anderer Flugobjekte in der Nähe sichergestellt.

Bei Fragen rund um das Thema Drohnen stehen die Mitarbeiter Strauß und Rossol der Firma b.r.m. für Sie gerne zur Verfügung.

Starting point at pilot started on a drone flight in field

Flugverkehr – zivile Drohnenarten

Bei den verschiedenen Drohnenarten kann man schnell den Überblick verlieren. Hier die drei Hauptkategorien.