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SERA – standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Seit dem 05.12.2014 gilt eine neue Verordnung für den europäischen Luftraum: die SERA. Sie schafft einheitliche Regeln für die Piloten. Diese gelten auch für UAS und UAVs.

SERA - standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Grober Inhalt der SERA (2014)

In Deutschland verschwindet der Luftraum F (Foxtrott) ab sofort und wird von der Funkpflichtzone (RMZ) ersetzt. Die RMZ schreibt das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vor. Laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) kann die RMZ auch in den Lufträumen E, F und G angewendet werden.

Außerdem ändert sich die Definition von Tag und Nacht. Die Nacht geht von den Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet demnach am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet. Diese Regel ist auch im Hinblick auf die Transponder und Erkennungspflicht im Luftraum nicht zu vernachlässigen. Da aber bei diesem Punkt das nationale und europäische Recht kollidiert, wird es Unterschiede bei den Ländern geben. Die bürgerliche Dämmerung dauert in Deutschland dennoch ca. 40 Minuten. Jedoch ist davon auszugehen, dass Deutschland bei den alten Regelungen bleibt, da bereits eine Regelung von Tag und Nacht in Paragraph 2 im Entwurf der neuen Luftverordnung steht.

Weitere detailreiche Informationen bietet die Internetseite aerokurier.de.

Jüngsten Änderungen (März 2022)

Die Überarbeitung der Easy Access Rules (EAR) für die SERA von 2022 entstand durch die Entscheidung der EASA. Sie beinhaltet die Einführung von akzeptierten Nachweisverfahren (AMC) und Leitfäden (GM) zu den Sprechfunkphrasen für die Bereitstellung von Flugplatz-Fluginformationsdiensten (AFIS).

Zusätzlich wird die EAR in einem „leicht lesbaren“ Format mit erweiterten Navigationsfunktionen mithilfe von Links und Lesezeichen angezeigt. Darüber hinaus sind diese auch als dynamische Online-Publikationen mit Filtern, Suchfunktionen und Navigation für Computer, Tablets und Handys erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EASA.

Drone

VLOS, EVLOS und BVLOS

Die VLOS, EVLOS und BVLOS sind für den Flug essentiell. Da bei Drohnenoperationen neben den üblichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Zertifizierung und die Ausbildung, auch die Betriebsarten beachtet werden müssen.

VLOS (Visual Line of Sight)

Bei der Betriebsart VLOS (engl. für „visuelle Sichtlinie“) muss der Fernpilot einen ununterbrochenen und direkten Sichtkontakt zu seiner Drohne haben. Er muss die Fluglage ohne optische Hilfsmittel erkennen können.

Die genaue Sichtweite hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Drohnenart, die Wetter- und die Lichtverhältnisse sind dafür sehr ausschlaggebend. In der Regel gilt: je größer die Drohne, desto größer die Entfernung. Kleinere Drohnen sind in 60-90m erkennbar, größere UAS können teilweise bis zu 130m Entfernung betreiben werden.

EVLOS (Extended Visual Line of Sight)

Der Drohnenbetreib im erweitertem Sichtkontakt nennt sich EVLOS. Der Drohnenpilot wird dabei von einem oder mehreren geschulten Luftraumbeobachtern, in der Regel per Funk, unterstützt. Dadurch wird ein ununterbrochenes Situationsbewusstsein des Luftraums sichergestellt. Dies kann auch mit technologischen Mitteln erfolgen.

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)

Der Flug außerhalb der Sichtweite wird mit BVLOS abgekürzt. Dabei braucht der Fernpilot keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne, es ist also das Gegenteil von VLOS. Für diese Betriebsart ist eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Ansonsten sind die Flüge außerhalb direkter Sicht eventuell nicht von der Haftpflicht abgedeckt.

Oft werden dazu die Instrumente einer Ground Control Station (GCS) oder einer Remote Pilot Station (RPS) benutzt. Bei letzterer Methode wird die Steuerung des Flugobjekts durch die Kommunikation zwischen Sateliten, Tower und anderer Flugobjekte in der Nähe sichergestellt.

Bei Fragen rund um das Thema Drohnen stehen die Mitarbeiter Strauß und Rossol der Firma b.r.m. für Sie gerne zur Verfügung.

Starting point at pilot started on a drone flight in field

Flugverkehr – zivile Drohnenarten

Bei den verschiedenen Drohnenarten kann man schnell den Überblick verlieren. Hier die drei Hauptkategorien.

Drohnen und der U-Space Service Provider b.r.m. | Frühlingsanfang summt in der Luft

Drohnen U-Space Service Provider b.r.m.
Drohnen U-Space Service Provider b.r.m.

Mit dem 20. März beginnt der Frühling im meteorologischen Sinne. Alsbald werden nun auch die Vögel, Bienen und anderen Insekten beginnen unsere Luft zu durchstreifen, aber nicht nur diese. Drohnen oder UAVs (unmanned aerial vehicle) sind schon ein Teil des Luftraumes geworden und das nicht nur als Hobby begeisterter RC-Enthusiasten, sondern auch für den U-Space Service Provider b.r.m. .

Die EASA arbeitet seit geraumer Zeit an den Grundpfeilern um EU-weit die zivilie Drohnenluftfahrt in koordinierte Bahnen zu lenken. Dafür wird die Einrichtung eines neuen Luftraumes, dem sogenannten U-Space vorbereitet. Neben anderen Lufträumen (wie z.B. Golf) soll der U-Space eine Koexistenz zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt ermöglichen.

U-Space – Raum für Drohnen

Ein eigener Luftraum nur für Drohnen ist ein schwieriges Unterfangen. Alle Luftfahrzeuge müssen schließlich landen und starten und gerade über Ballungsgebieten muss natürlich jedwede Kollisionsgefahr frühzeitig vermieden werden. Daher ist der U-Space in der aktuellen Konzeption darauf ausgelegt die anderen bemannten Luftfahrtteilnehmer so wenig wie möglich zu belasten. Die Drohnen sollen im eingerichteten U-Space sich bei einem entsprechenden U-Space Service Provider (USSP) anmelden und erhalten dadurch Angaben, zu Verkehrsinformationen und weiteren Diensten die für einen sicheren Betrieb notwendig sind. Um auch die transponderfreien Flugteilnehmer zu erfassen befindet sich die EASA gerade in der Findungsphase. Unter dem Begriff iConspicuity sollen bestehende Technologien, wie ADS oder Mobile, genutzt werden um jeden Flugteilnehmer zu einer Auffälligkeit (=conspicuity) zu machen. Mit diesen Informationen kann dann eine gefährliche Annäherung im Vorhinein vermieden werden.

Was ist ein U-Space Service Provider?

An der Schnittstelle zwischen unbemannter und bemannter Raumfahrt kommt der USSP (U-Space Service Provider) zum Einsatz. Dieser wird verschiedene Dienste zur Verfügung stellen um es Drohnenoperatoren zu ermöglichen sicher durch den U-Space zu navigieren. Die Kernaufgaben werden dabei die Bearbeitung der „Flight Authorisation“ sein, sowie „strategic de-confliction“. Die “strategic de-confliction” stellt sicher, dass der eingereichte Flugplan auf Konflikte im Luftraum geprüft wird.

Hierfür wird es natürlich einen Dienst zum Registrieren der Drohnen geben, sodass sowohl der USSP und auch Behörden auf den Status des UAV zugreifen können. Neben den relevanten Verkehrsinformationen wird auch überlegt welche weiteren Dienste und etwaige Dienstleistungen für die Drohnen-Operatoren sinnvoll sind.

Ausblick 2022 – Was uns erwartet

Noch in diesem Halbjahr will die EASA Regelungen treffen, wie die Sichtbarmachung „iConspicuity“ der bemannten Luftfahrzeuge sinnvoll durchgeführt werden kann, ohne zusätzliches Equipment oder gar eine Transponderpflicht einzuführen. Der dauerhaften Einrichtung des U-Space wären wir dann schon ein gutes Stück näher und der zivile Drohnenverkehr schon greifbarer.

In der Zwischenzeit wird auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten das Testzentrum UAS/ UAV weiter ausgebaut. Schauen Sie sich unser aktuelles Projekt VTOL EGM an und besuchen Sie auch die Seite unseres Projektpartners Optoprecision.