Die Entwicklung des U-Space in Europa nimmt Fahrt auf. Mit der Ankündigung eines nationalen U-Space-Gesetzes, wachsender internationaler Dynamik und konkreten Projekten in Norddeutschland stellt sich die Frage: Wie weit ist Deutschland wirklich? Was fehlt noch? Und wann wird der erste echte U-Space Realität? Ein Statusbericht.
U-Space in Deutschland & Europa: Wo stehen wir - und wohin geht die Reise?
Der Traum vom geordneten Drohnenluftraum
Am 22. April 2021 verabschiedete die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space. Seit dem 26. Januar 2023 ist diese Verordnung in den Mitgliedstaaten anwendbar. Das Signal war klar: Europa will Vorreiter sein – bei der sicheren Integration unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in den bestehenden Luftraum. Kein Land der Welt hatte bis dahin einen vergleichbar umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der bemannte und unbemannte Luftfahrt nicht nur nebeneinander, sondern miteinander denkt.
Für uns bei der b.r.m. IT & Aerospace war diese Verordnung kein Startschuss – sie war eine Bestätigung. Denn die Idee, einen koordinierten, digitalisierten Luftraum für Drohnen zu schaffen, treibt uns schon seit Jahren an. Vom U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht über die Entwicklung der UAS-Leitstelle Bremen als künftiger USSP bis hin zu unseren Forschungsprojekten wie SKADRO und SafeUAVnav – wir arbeiten an allen Bausteinen, die es für einen funktionierenden U-Space braucht.
Doch was genau ist ein U-Space eigentlich? Ein U-Space ist eine geografisch abgegrenzte Geozone, die in einen bestehenden Luftraum eingebettet wird – typischerweise im unteren Luftraum (Very Low Level, VLL). Die bestehende Luftraumstruktur bleibt dabei vollständig erhalten. Innerhalb dieser Geozone gelten jedoch zusätzliche Regeln und digitale Dienste, die den sicheren und koordinierten Betrieb von Drohnen ermöglichen – insbesondere für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) und automatisierte Operationen. Drohnenbetreiber müssen in einem U-Space spezifische digitale Dienste nutzen: von der elektronischen Netzidentifizierung über Geoawareness und Flugautorisierung bis hin zu Echtzeit-Verkehrsinformationen und Konformitätsüberwachung. Diese Dienste werden von einem zertifizierten U-Space Service Provider (USSP) bereitgestellt.
Wo genau stehen wir heute? Und wie nah ist die Vision eines ersten echten U-Space in Norddeutschland?
Aktueller Stand: Viel erreicht, noch viel zu tun
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 ist seit dem 26. Januar 2023 anwendbar. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat bereits Ende 2022 ein Konzept zur Einrichtung von U-Spaces in Deutschland veröffentlicht. Mit der Ergänzung durch die EU-Verordnung 2023/203 zu Informationssicherheitsanforderungen, die seit Februar 2026 verbindlich gilt, hat der regulatorische Rahmen weiter an Tiefe gewonnen.
Gleichzeitig hat sich in den vergangenen Monaten viel bewegt. Das Projekt UAS-L-USSP HB hat weitere Meilensteine erreicht. Im März 2026 erfolgte der Kick-off für unser Verbundprojekt SafeUAVnav am Fraunhofer IFAM in Bremen – ein Projekt, das robuste Navigation und Lokalisierung von UAVs auch in GNSS-gestörten Umgebungen ermöglichen soll. Und auf der XPONENTIAL Europe 2026 in Düsseldorf konnten wir im März intensive Gespräche mit der internationalen Community führen. Die Rückmeldungen bestätigten: Die Themen U-Space, BVLOS und Advanced Air Mobility bewegen die Branche wie nie zuvor.
Und dann kam die vielleicht wichtigste Neuigkeit des Jahres: Die Ankündigung eines nationalen U-Space-Gesetzes.
Das U-Space-Gesetz: Deutschland will Vorreiter werden
Auf der XPONENTIAL Europe 2026 in Düsseldorf – bei der auch unsere Geschäftsführer Harald und Markus Rossol vor Ort waren – hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder ein nationales U-Space-Gesetz angekündigt. Damit will Deutschland der erste EU-Mitgliedstaat sein, der einen spezifischen Rechtsrahmen für U-Spaces auf nationaler Ebene schafft. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Das ist ein entscheidender Schritt. Denn obwohl die EU-Verordnung EU 2021/664 seit 2021 in Kraft ist, fehlte bislang die nationale gesetzliche Grundlage, um in Deutschland tatsächlich U-Space Lufträume designieren und betreiben zu können. Das geplante Gesetz soll genau diese Lücke schließen: Es definiert die Zuständigkeiten, schafft klare Verfahren für die Einrichtung von U-Spaces und setzt die Rahmenbedingungen für den Mischbetrieb von bemannter und unbemannter Luftfahrt.
Für die Branche und für uns als künftiger U-Space Service Provider ist das eine Nachricht mit enormer Tragweite. Ohne nationale Rechtsgrundlage bleiben selbst die technisch ausgereiftesten U-Space-Konzepte Theorie. Mit dem Gesetz wird der Weg frei – für die formale Designierung von U-Space Lufträumen, für die Zertifizierung von USSPs und letztlich für den kommerziellen Regelbetrieb.
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen vor, U-Space in Deutschland mit klaren Zuständigkeiten und möglichst geringem bürokratischem Aufwand einzuführen. Das Interesse an Teststrecken ist bereits groß: Neben Norddeutschland wurden unter anderem Berlin, die Lausitz, Ingolstadt, Hamburg und Nordrhein-Westfalen als mögliche Standorte genannt.
Für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht bedeutet das: Wir sind mit unserer Infrastruktur, unseren Genehmigungen und unserer Erfahrung bestens vorbereitet, um zu den ersten operativen U-Spaces in Deutschland zu gehören.
Wie weit sind wir? Ein Blick auf den Entwicklungsstand
Die Frage, wie weit Deutschland bei der Umsetzung des U-Space ist, lässt sich nicht mit einem einfachen „fast fertig” beantworten. Es gibt verschiedene Ebenen, auf denen parallel gearbeitet wird:
Regulatorisch hat Europa mit der Verordnung EU 2021/664 weltweit den umfassendsten Rahmen geschaffen. Deutschland hat dies grundsätzlich anerkannt und arbeitet an der nationalen Umsetzung – das angekündigte U-Space-Gesetz ist hier der entscheidende nächste Schritt.
Technologisch verfügen wir bei b.r.m. IT & Aerospace über eine solide Grundlage. Mit dem Hatten-UAS German Flight Center betreiben wir ein Erprobungszentrum, das bereits heute als Infrastruktur für den künftigen U-Space dient. Unsere BVLOS-Fluggebiete erstrecken sich vom Flugplatz Oldenburg-Hatten über den Jadebusen bis in die Nordsee – ein Gebiet von über 3.600 km². Mit SKADRO entwickeln wir skalierbare Drohnen-Kommunikationssysteme, die speziell für den Einsatz in U-Space-Gebieten ausgelegt sind.
Operativ sammeln wir kontinuierlich Erfahrungen im realen Flugbetrieb. Die Ausbauphasen des U-Space Reallabors zeigen den geplanten Weg deutlich: Von den ersten BVLOS-Bereichen rund um Hatten und die Deutsche Bucht über die Anbindung von Cuxhaven und Helgoland bis zur Vision eines vollintegrierten U-Space mit Anschluss an den SESAR ATM Masterplan.
Die erste Idee eines konkreten U-Space
Die bisherigen Arbeiten am U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht hatten vor allem konzeptionellen Charakter: Aufbau der Infrastruktur, Zusammenstellung der Stakeholder, Erprobung im Flugbetrieb. Jetzt gehen wir einen entscheidenden Schritt weiter.
Wir arbeiten an der Konkretisierung eines ersten U-Space – einem definierten Gebiet, in dem die Anforderungen der EU-Verordnung 2021/664 tatsächlich umgesetzt und die sechs vorgeschriebenen U-Space-Dienste bereitgestellt werden sollen. Das bedeutet: Netzidentifizierung, Geoawareness, UAS-Flugautorisierung, Verkehrsinformation, Wetterdienste und Konformitätsüberwachung – alles aus einer Hand, digital und automatisiert.
Dieser erste konkrete U-Space ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Reallabor-Konzepts und stellt die nächste logische Phase dar: den Übergang von der Erprobung in den regulären Betrieb.
Unser Vorschlag für den ersten konkreten U-Space orientiert sich an einer Route mit hohem operativem Potenzial: von einem Teilbereich des Flughafens Bremen entlang der Weser, über die Bremer Häfen, weiter flussabwärts bis nach Bremerhaven und ausgedehnt auf den dortigen Hafenbereich. Diese Strecke verbindet urbane, industrielle und maritime Einsatzgebiete – und bietet damit ideale Voraussetzungen, um verschiedene Anwendungsszenarien in einem einzigen U-Space zu erproben und perspektivisch in den Regelbetrieb zu überführen. Von Inspektionen der kritischen Infrastruktur über Logistikflüge bis hin zur Hafenüberwachung: Die Bandbreite möglicher Einsätze entlang dieser Route zeigt, welches wirtschaftliche Potenzial ein U-Space in der Praxis entfalten kann.
Die vollständige Vorstellung dieses Konzepts – inklusive der geplanten Geozone, der vorgesehenen Dienste und der beteiligten Partner – erfolgt auf der AERO Friedrichshafen 2026. Mehr dazu in Kürze.
Können wir für die erste U-Space Idee schon USSP sein?
Die Rolle des U-Space Service Providers (USSP) ist der Dreh- und Angelpunkt des gesamten U-Space Konzepts. Ohne einen zertifizierten USSP kann kein U-Space betrieben werden. Die EU-Verordnung definiert klar, welche Dienste ein USSP erbringen muss und welche Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen sind.
Mit der UAS-Leitstelle Bremen entwickeln wir genau diese Fähigkeit. Im Rahmen des Projekts UAS-L-USSP HB arbeiten wir daran, die sechs vorgeschriebenen U-Space-Dienste abzubilden und betriebsbereit zu machen.
Die Frage, ob wir für einen ersten U-Space bereits als USSP fungieren können, hängt von mehreren Faktoren ab – technischen, regulatorischen und organisatorischen. Gerade durch das nun angekündigte U-Space-Gesetz wird sich der Zertifizierungspfad voraussichtlich klarer definieren lassen.
Was fehlt noch? Die offenen Baustellen
So weit Deutschland und Europa mit dem regulatorischen Rahmen auch sind – für den tatsächlichen Betrieb eines U-Space gibt es noch Hürden zu überwinden. Das betrifft nicht nur einzelne Unternehmen wie uns, sondern die gesamte Branche und die zuständigen Behörden.
Nationale Gesetzgebung: Mit der Ankündigung des U-Space-Gesetzes ist die wichtigste Weiche gestellt. Entscheidend wird nun sein, wie schnell der Gesetzentwurf vorgelegt und verabschiedet wird – und wie praxisnah die darin enthaltenen Verfahren ausgestaltet sind. Ein wettbewerbsorientierter Ansatz, bei dem mehrere USSPs zugelassen werden können, wäre aus unserer Sicht der richtige Weg.
Standardisierung und Interoperabilität: Die Europäische Kommission hat mit der European UAS Standardisation Coordination Group (EUSCG) einen wichtigen Schritt getan. Doch die standardisierten Protokolle für den Informationsaustausch zwischen USSPs, ANSPs und Betreibern sind noch nicht abschließend definiert. Ohne diese Standards bleibt der nahtlose Betrieb über Ländergrenzen hinweg schwierig.
Zertifizierungsprozesse: Die Zertifizierung eines USSP durch nationale Luftfahrtbehörden ist Neuland – für die Behörden ebenso wie für die Antragsteller. Die EASA hat zwar Guidance Material veröffentlicht, aber die praktische Umsetzung variiert erheblich zwischen den Mitgliedstaaten.
Wie weit sind die anderen EU-Länder?
Ein Blick über die Grenzen zeigt: Europa ist bei der U-Space Implementierung insgesamt weit – aber uneinheitlich.
Belgien hat bereits U-Space-Systeme am Hafen von Antwerpen im Einsatz – zwar noch nicht vollständig nach EU 2021/664 zertifiziert, aber im operativen Betrieb und mit wertvoller Praxiserfahrung.
Die Niederlande betreiben am Hafen von Rotterdam ein vergleichbares System. Auch hier werden Drohnenflüge in einem koordinierten Luftraum durchgeführt, ohne dass bereits ein formal designierter U-Space vorliegt.
Die Schweiz gilt als europäischer Vorreiter und hat früh mit U-Space-Demonstrationen begonnen, unter anderem im urbanen Umfeld von Zürich und Genf.
Norwegen hat U-Space-Sandbox-Erprobungen gestartet und plant den Übergang zu kommerziellen Operationen.
Spanien hat über den Flugsicherungsdienstleister ENAIRE bereits Investitionen in die U-Space-Infrastruktur getätigt und arbeitet an der nationalen Umsetzung.
Deutschland hat mit dem Konzept des BMDV, der Ankündigung des U-Space-Gesetzes und Projekten wie dem U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland eine starke Grundlage geschaffen. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland zu den technologisch führenden Nationen – bei der formalen Implementierung besteht jedoch noch Aufholbedarf gegenüber den Tier-1-Ländern. Mit dem angekündigten Gesetz könnte Deutschland diesen Rückstand aber schnell aufholen und sich sogar an die Spitze setzen.
Auffällig ist: Viele europäische Länder haben gute Bewertungen in den Dimensionen Regulierung, Governance, Strategie und Technologie. In der Dimension „Markt” – also der tatsächlichen kommerziellen Nutzung – schneiden die meisten Länder noch schwach ab. Genau hier setzen Projekte wie unser U-Space Reallabor an: Wir schaffen nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch die operativen Grundlagen für echte Geschäftsszenarien.
Ausblick: Was wir auf der AERO 2026 vorstellen
Einen ersten konkreten Einblick in unsere Pläne geben wir auf der AERO Friedrichshafen vom 22. bis 25. April 2026. Wie auch in den vergangenen Jahren ist die b.r.m. IT & Aerospace Teil des Bremer Landesstandes der City of Aerospace, organisiert von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gemeinsam mit dem AVIASPACE BREMEN e.V. im Auftrag der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Der Gemeinschaftsstand zeigt die Stärke des Luft- und Raumfahrtstandorts Norddeutschland: Neben b.r.m. sind unter anderem Akkodis, Bremen Airport, Deutsche WindGuard, die DMO (Deutsche Modellsport Organisation), die Drone Days, der Flugplatz Oldenburg-Hatten, das Fraunhofer IFAM, iMAR Navigation, die ignite group, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Rheinmetall und TOPAS vertreten – kofinanziert von der Europäischen Union.
Dort stellen wir erstmals einen konkreten U-Space vor – die Weiterentwicklung unseres bisherigen U-Space Reallabor-Konzepts hin zu einem definierten Gebiet, in dem die U-Space-Dienste tatsächlich bereitgestellt werden sollen. Vom Flughafen Bremen entlang der Weser bis nach Bremerhaven. Sprechen Sie uns gerne an, um mehr Details zu erfahren.
Fazit: Die Zeichen stehen auf Umsetzung
Die unbemannte Luftfahrt in Deutschland steht an einem Wendepunkt. Mit dem angekündigten U-Space-Gesetz, den laufenden Forschungsprojekten und der wachsenden internationalen Dynamik sind die Voraussetzungen für den ersten echten U-Space in Deutschland so gut wie nie.
Für uns bei der b.r.m. IT & Aerospace ist das die Bestätigung eines Weges, den wir seit Jahren konsequent verfolgen – von der ersten Idee über das U-Space Reallabor bis zum konkreten Luftraum, der auch für die unbemannte Luftfahrt genutzt werden kann. Die Technologie ist bereit. Die Infrastruktur steht. Und mit dem politischen Willen, der sich nun abzeichnet, kann Deutschland nicht nur aufholen, sondern im europäischen Wettbewerb eine Führungsrolle einnehmen.
Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell aus Ankündigungen Realität wird. Wir sind bereit.
Sie möchten mehr über unsere U-Space-Aktivitäten erfahren oder sich als Partner einbringen? Unsere Geschäftsführer Harald und Markus Rossol stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Erreichen Sie uns telefonisch unter +49 421 34 14 94 oder per E-Mail an brm@brm.de.
Weiterführende Informationen:
- U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht
- b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen – U-Space Service Provider (USSP)
- Hatten-UAS German Flight Center
- Projekt SKADRO UTM ATM
- Projekt SafeUAVnav
- Projekt UAS-L-USSP HB
- Advanced Air Mobility
- Drohnendetektion: Wegbereiter für die Luftfahrt von morgen
- ADS-B: Backbone der kooperativen Luftraumüberwachung
- Drohnenabwehr & Drohnendetektion
- LUC BVLOS