EU-Konformitätsbewertung - Ein undurchdringlicher Dschungel?

Junge Unternehmen, Start-Ups oder Firmen, die ihr UAS erstmalig auf dem EU-Markt platzieren wollen, sehen sich schnell mit der Thematik der EU-Konformität und CE-Kennzeichnung konfrontiert. Die Komplexität und scheinbar undurchdringliche Fülle an Informationen können dabei leicht verschrecken. Dies führt gegebenenfalls dazu, dass der Prozess erst gar nicht angegangen wird. Das ist schade, denn oftmals sind gerade solche Produkte sehr innovativ und hätten eine große Chance auf dem Markt. Teuer kann es unter Umständen auch für denjenigen werden, der ein nicht-EU-konformes Produkt dennoch vertreibt oder anderweitig in Verkehr bringt.

Für eine Drohne der offenen oder speziellen Kategorie nur die jeweiligen Anforderungen der Verordnung 2019/945 zu erfüllen, greift ebenfalls zu kurz, denn ein UAS ist mehr als „nur ein UAS“.  So müssen im Rahmen des Prozesses der EU-Konformitätsbewertung auch noch weitere Vorschriften herangezogen werden.

Um teure „Überraschungen“ zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Prozess so frühzeitig wie möglich, idealerweise schon entwicklungsbegleitend, zu beginnen!

Unsere Experten beraten Sie gern. Wir zeigen Ihnen den Weg durch das Konformitätsbewertungsverfahren.

Unsere Leistungen:

  • Überblick über die Vorschriften
  • Beratung zur Durchführung der Risikoanalyse und zum Erstellen des Benutzerhandbuches sowie der technischen Unterlagen
  • Vermittlung und Koordinierung von EU-Baumusterprüfungen
  • Aufbewahrung und Pflege der technischen Unterlagen
  • Bereitstellung Infrastruktur für Flugtests und Erprobung

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!