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Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

Seit dem 31.12.2020 ist jeder Betreiber eines UAS von über 250g dazu verpflichtet eine Registrierung abzuschließen. Dazu gehören auch UAS unter 250g, welche mit Kameras oder anderen Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sind. In den EU-Drohnenverordnungen sind mehrere Identifizierungen (ID) aufgelistet. Zu den wichtigsten gehören die e-ID, die Fernpiloten-ID und die Remote-ID. Diese grenzen sich von den Bedeutungen voneinander ab.

Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

e-ID

Für die e-ID gilt innerhalb der EU ein vorgeschriebenes Format, welches aus vielen Einzelbestandteilen besteht. Die Registriernummer wird nun anhand des Beispiels „DEU123456abc7-xyz-“ erklärt. „DEU“ steht dabei für das Registrierungsland, also in diesem Fall Deutschland. Die anschließenden Stellen der e-ID sind zufällig generiert. Die „7“ ist in diesem Fall eine Kontrollziffer, welche unter der Einbeziehung des PIN „xyz“ berechnet wird. Der PIN sollte geheim gehalten werden damit er nicht von unberechtigten verwendet werden kann. An der Drohne muss diese e-ID angebracht werden. Sie weist also den rechtmäßigen Besitzer und Betreiber der Drohne aus. Diese Nummer kann an mehreren Drohnen angebracht werden.

Fernpiloten-ID und Remote-ID

Die Remote-Pilot-ID (RP-ID) gehört zur Betreiber-ID und ist eine Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten. Sie ist die persönliche Identifikationsnummer für Fernpiloten, die während des Betriebes mitzuführen ist. Die Fernpiloten-ID stellt das Luftfahrtbundesamt nach der Anfrage und Registrierung aus. Die Fernpiloten-ID zertifiziert den Piloten selbst und ist daher per Gesetz nicht an der Drohne anzubringen. Diese ID ist allerdings nicht mit der Remote-ID zu verwechseln. Die Remote-ID identifiziert die Drohne als zugelassenes UAS für die A2 Unterkategorie der „Open“ Klasse, also des EU-Fernpiloten-Zeugnisses. Die Remote-ID ist an der Drohne anzubringen.

Das Luftfahrtbundesamt hat bei weiteren Fragen ein FAQ erstellt. Darin finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Exklusive Inhalte von Veranstaltungen uvm. erhalten Sie auf unserem Instagram Account.

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Drohnenversicherungen

Als UAS operator (Unmaned Aircraft Systems operator) sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Ihre eigene Drohne vorweisen zu können. Hierbei gilt es zu beachten, dass die herkömmliche private Haftpflichtversicherung eventuelle Schadensfälle der Drohne meist nicht mit abdeckt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die zu versichernde Drohne privat oder (auch) gewerblich genutzt werden soll. Für den Fall der gewerblichen Nutzung wie bei uns, beispielsweise durch unseren UAS-Consultant Markus Rossol, empfiehlt sich eine Kombi-Versicherung, die sowohl den gewerblichen, als auch die private Verwendung der Drohnen absichert.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, Multicopter und auch für Modellflugzeuge. Drohnenversicherungen gibt es schon ab ca. 15 € Jahresbeitrag, neben dem Preis sollten Sie allerdings auch die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen.

Drohnenversicherungen
Drohnenversicherungen

Die Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten der verschiedenen Versicherungsmodelle gestalten sich sehr unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind sehr flexibel und die Mindestvertragslaufzeit beträgt häufig nur 12 Monate. Es gibt auch Angebote ganz ohne Mindestlaufzeit, mit monatlicher oder sogar täglicher Möglichkeit, zu kündigen.

Die Deckungssumme

Üblich sind Versicherungen mit Deckungssummen ab 1,5 Mio. Euro. Nicht selten werden auch größere Summen von 20 bis 50 Mio. Euro angeboten. Diese Modelle sind in der Regel an die private Haftpflichtversicherung gebunden, damit auch größere Schadensfälle, wie zum Beispiel Personenschäden, abgedeckt sind.

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint den zu leistenden Eigenanteil an der Schadenssumme in dem Fall, dass die Versicherung beansprucht werden muss. Bei der Wahl der Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligungs-Summe teilweise vorgegeben und teilweise frei wählbar ist. Es gibt auch Versicherungen ganz ohne Selbstbeteiligung. Meist gilt hier der Grundsatz: je höher der Eigenanteil, desto niedriger ist der Beitrag.

Der Geografische Geltungsbereich

Vor allem, wenn man mit der Drohne auch verreisen möchte – ob privat, oder wie wir auf Messen wie letzte Woche auf die AERO 2023 – sollte man unbedingt auf den geografischen Geltungsbereich der Drohnen-Versicherung achten. Hier unterscheiden sich die Angebote in Versicherungen mit dem Geltungsbereich Deutschland, europaweit oder auch weltweit (teilweise mit Ausnahmen wie zum Beispiel „weltweit ohne US-Territorien“). Eine Versicherung mit weltweitem geografischen Geltungsbereich muss nicht zwingend teurer sein als eine Versicherung, die nur deutschlandweit gültig ist.

Der Anwendungsbereich

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt es zu beachten, ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt werden soll. Ist die Drohnen-Versicherung an die private Haftpflichtversicherung gekoppelt, so schließt dies mehrheitlich eine gewerbliche Nutzung des UAS aus. Eine Möglichkeit, die gewerbliche und private Nutzung in einer Versicherung abzudecken, sind sogenannte Kombitarife. Hier werden beide Nutzungsszenarien versichert und es besteht zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen zu buchen.

Die Kopteranzahl

Unabhängig vom Anwendungsbereich ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Kopter versichert werden. Soll nur die eigene Drohne versichert werden, so wird diese meist mit der Seriennummer im Versicherungsschein vermerkt. Weiter besteht die Möglichkeit, neben der eigenen Drohne auch das Fliegen von fremden Drohnen abzudecken. Beachten Sie hier auch, dass für das Fliegen von gängigen UAS ab einem Startgewicht von 250 g ein Drohnen-Führerschein benötigt wird. Den kleinen Drohnen-Führerschein können Sie seit dem Januar 2021 online beim Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) erwerben. Hier nehmen Sie an einem Online-Training mit anschließender Prüfung teil, damit sichergestellt ist, dass Sie über das notwendige Grundwissen zum sicheren Steuern einer Drohne verfügen.

Anzahl Versicherter Steuerer

Die Anzahl der versicherten Steuerer legt fest, ob und wenn ja, wer außer Ihnen die versicherte Drohne steuern darf. Die verschiedenen Versicherungsmodelle unterscheiden hier in die eigene Person, die eigene Person und Familienmitglieder oder die eigene Person, Familienmitglieder, Freunde und Fremde. Neben der Versicherung der eigenen Drohne ist auch die Kennzeichnung dieser in Deutschland Pflicht. Am besten eignen sich hierfür selbstklebende Aluminium-Plaketten, in die die eID und die EU-Drohnen-Registrierungsnummer eingraviert werden. Mit dem EU-Drohnen-Kennzeichen kann z. B. im Schadensfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört und wie sie versichert ist. Um die eID (oder auch UAS-Betreiber-Nummer) zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig. In Deutschland können Sie sich online registrieren, um Ihre eID zu erhalten. Dafür unumgänglich ist unter anderem die Angabe Ihrer Drohnen-Versicherungs-Nummer.

Zusammenfassung

Drohnen-Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungen angeboten. Einige sind beispielsweise die Allianz, HUK Coburg, die R+V Versicherung, Generali, der ADAC und AXA. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland Ihr eigenes, oder ein fremdes UAS privat oder gewerblich steuern möchten, benötigen Sie eine entsprechende Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Die zahlreichen Versicherungen bieten ebenso zahlreiche Versicherungsmodelle, die die unterschiedlichsten Nutzungsszenarien abdecken. Entscheiden Sie also im Vorfeld genau darüber, wo Sie Ihre Drohne fliegen möchten, wer Ihre Drohne steuern darf, und wie hoch die Deckungssumme der Versicherung inklusive Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll.

Pressemitteilung: b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Bremer IT-Dienstleister entwickelt Lösungen zur Integration von UAS in die bestehende Luftraumstruktur

U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht
U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Bremen, 14.04.2023: b.r.m. IT & Aerospace wird auf der AERO 2023 vom 19. bis 22. April in Friedrichshafen die Ideen zur Projektplattform „U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ gemeinsam mit ihren Partnern auf dem Landesstand „Bremen City of Aerospace“ vorstellen.

Das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht wird in einer ersten Stufe einen Korridor vom Festland über den Jadebusen bis in die Deutsche Bucht hinein umfassen. Es soll der Erforschung und Entwicklung von Systemen für das sichere Miteinander von UAS (Unmanned Aircraft Systems) und bemannten Luftfahrzeugen unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen dienen.

Im Rahmen der Entwicklung arbeitet b.r.m. IT & Aerospace eng mit dem Bremer Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung (IFAM) zusammen. Dabei entwickelt der Bremer IT-Dienstleister eine intelligente IT-Infrastruktur für das sichere Miteinander von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen, die die Entwicklung des schnell prosperierenden Drohnenmarktes unterstützen wird.

Dazu plant die b.r.m. IT & Aerospace den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP). Als zertifizierter USSP (U-Space Service Provider) wird das Unternehmen seinen Kunden von dort alle notwendigen IT-Informationsdienste für den Betrieb von Drohnen anbieten können.

„Im Kern ist die sichere Integration von Drohnen in den Luftverkehr eine Frage der Digitalisierung“, sagt Markus Rossol“, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Unser Unternehmen ist bereits signifikante Schritte in der Entwicklung eines nachhaltigen USSP-Rechenzentrums gegangen. Im vergangenen Jahr konnten wir u. a. wichtige Erkenntnisse im Rahmen des vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten VTOL-EGM-Umweltmonitoring-Projekts gemeinsam mit der OptoPrecision GmbH gewinnen.“

Die Missionen mit der Optoprecision Drohne vom Typ VT-4 „Rochen“ mit bis zu 600 km Reichweite starteten am neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS am Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH). Dabei wurden unter anderem auch BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) durchgeführt.

Besuchen sie uns auf der AERO 2023. Sie finden uns auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Bremen in der Halle A2/216.

Kontakt: Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter b.r.m. IT & Aerospace
E-Mail: markus.rossol@brm.de
Tel.: +49 421 341494

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.

60. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. – Weichenstellung für die Zukunft

UAV Dach Mitgliederversammlung Plenum
Die Jahreshauptversammlung des Vebandes im Hubschraubermuseum Bückeburg
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch (29. und 30. November 2022) fand die 60. Jahreshauptversammlung des UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt statt. Hierzu hatte die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. in das Deutsche Hubschrauberzentrum in Bückeburg gebeten. Neben den umfangreichen Tagesordnungspunkten war natürlich hinreichend Zeit sich vielfältg über die Drone-Economy zu unterhalten, neue und alte Gesichter wiederzusehen.

Fachgruppen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Achim Friedl, führte die im Saal Anwesenden und die online Zugeschalteten durch die umfangreiche Agenda. Die Neuaufnahme von 18 weiteren Mitgliedern bringt den Verband nun auf insgesamt 256 Mitglieder aus den verschiedenen Sparten der unbemannten und bemannten Luftfahrt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Fachgruppenarbeit des UAV Dach e.V., die in engerer Kooperation mit den verschiedenen Behörden durchgeführt wurde.

Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl
Der Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl führte die Mitglieder durch die Tagung
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

AG Zukunft – Neues Konzept auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet

Um den Verband für die Zukunft auf breite Beine zu stellen, hatte die Arbeitsgruppe Zukunft ein umfangreiches Konzept aufgestellt. Dieses wurde bereits am Dienstag ausgiebig vorgestellt und beleuchtete die gut und verbesserungswürdigen Eigenschaften des Verbandes. Daraus abgeleitet wurden einige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Ausweitung des Vorstandes und eine spartenspezifischere Struktur. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für dieses Zukunftskonzept, ein erster Teil wird bereits jetzt umgesetzt.

Neuer Interimsvorstand

Der neue Vorstand des UAV Dach wird zudem bis zur nächsten Hauptversammlung im neuen Jahr gewählt, um diese Zeit zu überbrücken wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Herr Achim Friedl, Frau Sabrina John und Herr Dr. Gerald Wissel wurden bei der Mitgliederversammlung als Interimsvorstand gewählt, um bis zur Neuwahl die Geschäfte fortzuführen.

Interimsvorstand des UAV DACH e.V.
Interimsvorstand des UAV DACH e.V. (v.l. Dr. Gerald Wissel, Frau Sabrina John, Herr Achim Friedl)
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

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BZF – Flugfunkzeugnis

Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.

BZF - Flugfunkzeugnis

Was BZF ist

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.

Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.

Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Warum das für Drohnen relevant wird

Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.

Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.

Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.

Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.

Marktdruck – b.r.m. IT & Aerospace im Magazin Drones

Der USSP b.r.m. und der U-Space Norddeutschland finden sich, passend zum Inkrafttreten der EU Durchführungsverordnung zum U-Space, in der Januarausgabe der Fachzeitschrift Drones wieder. Der Marktdruck ist da. Lesen Sie hier vorab exklusiv den Artikel:

Dieser Beitrag ist in Ausgabe 1/2023 der Fachzeitschrift Drones erschienen, des Magazins für die Drone-Economy. Diese und alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben sind im Magazin-Shop unter https://www.drones-magazin.de/shop erhältlich.

b.r.m. und OptoPrecision GmbH im Weser Report

Im Rahmen des 7. Norddeutschen Luftfahrtforums hat der Weser Report Herrn Harald Rossol und Herrn Markus Rossol von b.r.m. interviewt. Sie können den Artikel auf der Webseite des Weser Report lesen oder hier in unserem Blog.

Quelle: Weser Report / Emre Altug

Small airplane coming  on a taxiway in the morning with beautifu

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

Um Flüge übersichtlicher und sicherer zu gestalten, wurden verschiedene Flugzonen eingeführt. Dazu gehört auch eine TRA und eine TMZ, welche von dem Piloten zu beachten sind.

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

TRA – zeitlich beschränkt

Unter einer temporary restricted area (TRA) versteht man ein Fluggebiet, welches temporär beschränkt ist. In diesem Luftraum wird der Flugverkehr zeitweilig oder dauerhaft eingeschränkt. Dies soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorbeugen. Eine TRA ist oft in der Nähe von Militärübungsplätzen.

Die Freigabe zum Überfliegen wird dann per NOTAM erteilt. Ein NOTAM kann zusätzlich die vertikale Ausdehnung des Flugbeschränkungsgebietes ändern.

TMZ – mehr Transparenz für mehr Sicherheit

Eine transponder mandatory zone (TMZ) ist eine Transponderpflichtzone. In diesem Bereich ist also das Verwenden eines Transponders Pflicht. Eine TMZ liegt meistens in der Nähe von Regionalflugplätzen, da sie so den zivilen Flugverkehr schützt. Eine TMZ ist auf der ICAO-Karte des Piloten sichtbar und gibt auch die Frequenzen, in welchen sich der Pilot aufzuhalten hat, an.

Die Freigabe dieses Flugraumes ist tagsüber nicht von der Flugverkehrskontrolle erforderlich, da es sich hierbei um den kontrollierten Luftraum E handelt.

Grundausbildung Pilotenlizenz

Beide Flugzonen gehören zur Flugsicherung und zur Grundausbildung eines Piloten. Die TMZ und die TRA lernt man in der Ausbildung für eine private Pilotlizenz (PPL) kennen. Die Flugschule Borkum GmbH bietet unter anderem eine solche Ausbildung auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH an.

AVIASPACE zu Besuch bei b.r.m. in Hatten

Harald Rossol, der Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace, entwickelt Methoden und Ansätze für die Nutzung von Drohnen im Luftverkehr. Unter dem Begriff “U-Space” sollen Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von Drohnen erarbeitet und umgesetzt werden. Der Flugplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) diente als repräsentativer Ort für ein Get-Together mit dem AVIASPACE Bremen e.V. und weiteren Branchenexperten.

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