Bremen feiert in Berlin – 100 Jahre Flugzeugbau

100_Jahre Luft- und Raumfahrt

Bremen feiert in Berlin – 100 Jahre Flugzeugbau

Ein gebürtiger Empfang in der Bremer Landesvertretung in Berlin, so schilderte es Harald Rossol, für 100 Jahre Flugzeugbau in Bremen. Auch die Hauptstadt weiß dies zu würdigen und veranstaltete am 18.01.2024 ein Neujahresempfang zur Ehrung des Bremer Jubiläums.

Die b.r.m. IT & Aerospace GmbH war und ist dabei. Die „UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ führt Sie von der Gegenwart in die Zukunft.

100 Jahre Flugzeugbau in Bremen

100 Jahre Flugzeugbau in Bremen. Was für ein Meilenstein.

100 Jahre Flugzeugbau in Bremen

100 Jahre Flugzeugbau in Bremen

Anlässlich des 100-jährigen Bestehens fährt seit Dienstag eine Jubiläums-Straßenbahn auf der LInie 6. Die Straßenbahn wird 1 Jahr zwischen Flughafen und Universität unterwegs sein.

Diese Ära des Flugzeugbaus wurde 1924 durch Herrn Focke und Herr Wulf begründet. Viele weitere Unternehmen folgten in den kommenden Jahren und Jahrezehnten um Bremen Europaweit als einen der wichtigsten Standorte in der Luft- und Raumfahrt zu etablieren.

Jubiläums-Straßenbahn

Die Straßenbahn ist ein Gemeinschaftsprojekt der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Airbus Bremen, der Wirtschaftsförderung Bremen sowie 8 weiteren Sponsoren. Einer dieser Sponsoren ist die b.r.m. IT & Aaerospace GmbH. An diesem frostigen Dienstag war es, Herrn Marius Ammermann, eine Ehre die b.r.m. vor Ort zu vertreten.

Die Feierlichkeiten “100 Jahre Flugzeugbau in Bremen” wurden von der Senatorin Kristina Voigt sowie Herrn Joachim Breker von Airbus eröffnet.

Die b.r.m. IT & Aerospace freut sich sehr ein Teil des wirlich tollen Projektes als auch des Luft- und Raumfahrt Standortes in Bremen zu sein.

Hier ein Link zu Senatspressestelle mit weiteren Informationen

Man Combining Drone App With AI For Surveillance

„Hatten UAS“ Neue EU-Verordnung zur Fernidentifizierung von Drohnen

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat eine neue Verordnung eingeführt, die die Fernidentifizierung von Drohnen in Europa verpflichtend macht. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und betrifft alle Drohnenbetreiber. So wird die Sicherheit im europäischen Luftraum im Allgemeinen und insbesondere bei Drohnen erhöht.

Drohnen Identifizierung Hatten UAS

Was ist die Fernidentifizierung von Drohnen?

Mit der Fernidentifizierung von Drohnen soll sichergestellt werden, dass Behörden und Bürger in der Lage sind, Drohnen aus der Ferne zu identifizieren. Sowohl aus der Luft als auch vom Boden sollen die Drohnen mithilfe einer App für das Smartphone identifizierbar gemacht werden. Als Identifikation können die Seriennummer, Registrierungsnummer, die Position des Fernpiloten oder der Startpunkt und Standort der Drohne dienen. Der Einsatz einer entsprechenden Technologie für die Fernidentifizierung ist ab 2024 verpflichtend. Mit unserem Erprobungsflugplatz für Drohnen bieten wir optimale Bedingungen, um Innovationen wie der Fernidentifizierung zu testen und weiterzuentwickeln. Melden Sie sich gerne bei uns, der b.r.m. IT & Aerospace GmbH, um mehr über die Themen Advanced Air Mobility (AAM) oder in unseren Hatten-UAS German Flight Center „Flugplatz Oldenburg Hatten „EDWH““ zu erfahren.

Was bedeutet das für Drohnenbetreiber?

Die neue EU-Verordnung zur Identifizierung aus der Ferne betrifft alle Drohnenbetreiber. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht in der Größe oder dem Einsatzbereich der Drohnen. Alle Drohnenbetreiber müssen daher die Fernidentifizierung sicherstellen. Bei Drohnen der Klasse C1, C2, C3, C5 und C6 sind passende Fernerkennungssysteme bereits eingebaut. Anbieter, die entsprechende Systeme zur Fernidentifizierung bisher noch nicht nutzen, müssen diese nachrüsten und zukünftig betreiben. Module, mit denen Drohnen die neue EU-Verordnung erfüllen, sind bereits in verschiedenen Ausführungen verfügbar. Als U-Space Service Provider (USSP) unterstützten wir Sie gerne bei diesem Prozess.

Mehr Sicherheit im europäischen Luftraum

Die neue EU-Verordnung stellt einen Meilenstein dar, mit dem die Sicherheit im Luftraum maßgeblich verbessert wird. Darüber hinaus sollen Informationen zu Drohnen auch für die Allgemeinheit transparent dargestellt werden. Mithilfe der speziellen App für das eigene Handy werden wichtige Informationen zu Drohnen öffentlich geteilt. Allerdings werden Informationen zum UAS-Betreiber lediglich mit offiziellen Behörden geteilt. Kontaktieren Sie gern,e unseren Herrn Markus Rossol unter markus.rossol@brm.de oder 0421-341494, für weitere Informationen zum Thema Advanced Air Mobility (AAM) oder unserem U-Space Reallabor Norddeutschland. Näheres zur Fernidentifizierung von Drohnen finden Sie ebenfalls auf der Website der EASA.

Drone delivering goods in the city, Autonomous delivery robot, B

Advanced Air Mobility” (AAM)

“Advanced Air Mobility” (AAM) bezieht sich auf ein fortschrittliches Transportsystem, das den Luftraum nutzt, um Menschen und Güter effizienter zu befördern.
Dieses Konzept umfasst eine Vielzahl von Luftfahrzeugen, darunter UAS, Drohnen, Lufttaxis und andere Arten von unbemannten und bemannten Fluggeräten und Systemen.

Advanced Air Mobility

Hier sind einige Schlüsselaspekte von Advanced Air Mobility:

Elektrische und Hybrid-Antriebssysteme: Viele AAM-Fahrzeuge nutzen elektrische oder Hybrid-Antriebssysteme. Diese sind nicht nur umweltfreundlicher als traditionelle Verbrennungsmotoren, sondern ermöglichen auch leisere und effizientere Flüge.

Vertikaler Start und Landung (VTOL): Ein Großteil der AAM-Fahrzeuge ist für vertikale Starts und Landungen konzipiert. Dies ermöglicht es ihnen, in städtischen oder begrenzten Räumen zu operieren, wo herkömmliche Flugzeuge mit fester Tragfläche nicht eingesetzt werden können.

Autonomie: Viele AAM-Konzepte beinhalten einen gewissen Grad an Autonomie. Autonome oder teilautonome Flugsysteme können die Notwendigkeit menschlicher Piloten reduzieren und die Sicherheit durch Verringerung menschlicher Fehler erhöhen.

Integration in den städtischen Raum: AAM zielt darauf ab, sich nahtlos in bestehende und zukünftige städtische Verkehrssysteme zu integrieren. Dies umfasst die Entwicklung von Infrastrukturen wie Vertiports und die Integration in bestehende Verkehrssysteme.

Regulierung und Sicherheit: Die Sicherheit ist ein zentrales Anliegen bei der Entwicklung von AAM. Dies erfordert neue Regulierungsrahmen und Sicherheitsstandards, die von Luftfahrtbehörden weltweit entwickelt werden.

Anwendungsbereiche: AAM könnte in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, darunter Personentransport, Lieferdienste, medizinische Notfalldienste und mehr.

Anwendungsbereiche: AAM könnte in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, darunter Personentransport, Lieferdienste, medizinische Notfalldienste und mehr.

Advanced Air Mobility steht noch am Anfang seiner Entwicklung, aber es hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir reisen und Güter transportieren, grundlegend zu verändern, insbesondere in städtischen Gebieten.

Aus der Sicht der b.r.m. IT & Aerospace GmbH mit der UAS-Leistelle Bremen USSP ergibt sich mit der “Advanced Air Mobility” die Integration von bemannten und unbemannten Systemen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Herr Markus Rossol gerne zur Verfügung.

Niedersachsen Aviation Day

Ein sonniges “Moin” vom Niedersachsen Aviation Day! Am heutigen Donnerstag, den 07.09.2023, findet der 4. Niedersachsen Aviation Day in Hildesheim statt. Wir freuen uns auf spannende Fachvorträge und Einblicke rund um die bemannte und unbemannte Luftfahrt.

Nach der Begrüßung durch Stefan Schröder, Niedersachsen Aviation, und den Gastgeber AutoGyro, vertreten durch Herrn Gerald Speich findet ein umfangreiches Programm statt. Unser Geschäftsführer Harald Rossol wird als Teil der Vortragsreihe über die Vorzüge und aktuellen Entwicklungen des Erprobungszentrums “Hatten-UAS” und seine Möglichkeiten sprechen. Weitere Highlights finden Sie im Programm.

Quadcopter drone flying

Flugmanöver mit Drohnen – Filmindustrie

Drohnen kommen für verschiedenste Zwecke zum Einsatz. Für die jeweilige Aufgabe der Drohne gibt es unterschiedliche Flugmanöver. Drohnen werden auch zunehmend für Werbezwecke mit Kameras verwendet. Für diesen Zweck gehören folgende 10 Manöver zu den meist genutzten.

Flugmanöver

Einfache Flugmanöver für Aufnahmen aller Art

Bei linearen Aufnahmen, die bei Videos typischerweise für Übergänge genutzt werden, steuert der Betreiber die Drohne mit gleichbleibender Geschwindigkeit vorwärts oder rückwärts. Dabei nutzt er in der Regel den rechten Stick um das Motiv mit der Kamera dauerhaft im Blick zu behalten.

Um die Tiefe beispielsweise einer Landschaft zu verdeutlichen, verwendet man hauptsächlich diagonale Manöver. Diese entstehen durch die Kombination von beiden Sticks. Der linke Stick ist für die Flughöhe und der rechte für die horizontale Richtung zuständig. Daraus entsteht eine schräge Flugroute. Zusätzlich kann man auch die Drohne mit dem linken Stick leicht schwenken. Damit ist die Verbindung mehrerer Motive möglich.

Ein dynamisches lässt sich unter anderem mit seitwärts fliegenden Drohnen filmen. Dazu wird der rechte Stick nach links oder rechts bewegt. Dabei sollte man beachten, dass bei diesem Flugmanöver die Bewegung gleichmäßig und das Motiv im Blickfeld der Kamera bleiben sollte. Dieses Manöver ist anspruchsvoll.

Ein Motiv flüssig zu umkreisen ist mit Drohnen besonders gut möglich. Dazu bewegt man beide Sticks in die gewünschte Richtung und erzeugt damit kreisförmige Bahnen gegen oder mit dem Uhrzeigersinn. Dieses Manöver kann man auch spiralförmig ausführen indem der Pilot die Drohne mit dem linken Stick nach oben oder unten steuert. Die Bewegung des rechten Sticks sollte dabei langsamer ablaufen um das Motiv zu fokussieren.

Bei einer Dronie-Aufnahme wird fliegt die Drohne rückwärts und steigt dabei auf. Somit vergrößert man den Blickwinkel auf das Motiv. Dafür wird der linke Stick nach oben und der rechte nach unten gedrückt. Dazu muss allerdings der Schwenkarm der Kamera im selben Winkel wie das Flugmanöver sein. Für eine gewisse Dramatik in Landschaftsaufnahmen fliegt die Drohne senkrecht nach oben. Dazu wird der linke Stick nach oben gedrückt und die Kamera nach unten gerichtet. Dieses Manöver lautet Rocket.

Der Pilot lässt die Drohne zunächst vorwärtsfliegen und zoomt dabei mit der Kamera raus. Wenn er danach rückwärtsfliegt und mit der Kamera reinzoomt, entsteht ein sogenannter Vertigo-Effekt, der durch die Manöverart Dollie-Zoom-Aufnahme erzeugt wird. Zu guter Letzt gibt es noch Overview-Aufnahmen bei der der Pilot den rechten Stick nach oben oder unten zu steuert. Gleichzeitig wird die Kamera langsam nach unten geneigt.

Weitere Beiträge finden Sie auch auf unserem Instagram Account.

Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Land Niedersachsen erteilt BVLOS-Aufstiegsgenehmigung für 3600 Quadratkilometer großes Gebiet zur Drohnenerprobung

Meilenstein für das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht

Bremen, 30.05.2023: Die niedersächsische Landesluftfahrtbehörde hat jetzt die Aufstiegsgenehmigung für BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) von UAS (Unmanned Aircraft Systems) im nordwestdeutschen Raum erteilt. Die Genehmigung ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des von der Bremer b.r.m. IT & Aerospace maßgeblich vorangetriebenen Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht. b.r.m. IT & Aerospace gilt als ein führender Entwickler umfassender digitaler Dienste u. a. für BVLOS-Flüge, die das Unternehmen seinen Kunden als zukünftiger U-Space Service Provider (USSP) anbietet.

Genehmigungsträger ist die Flugschule Borkum GmbH. Sie gehört neben der Bremer b.r.m. IT & Aerospace mit dem neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS und dem Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) zur Firmengruppe der Bremer Unternehmer Harald und Markus Rossol.

Die Genehmigung für den BVLOS-Drohnenbetrieb umfasst ein insgesamt 3600 Quadratkilometer großes Gebiet. Es reicht mit einem Korridor über weitgehend unbewohnte Flächen von Hatten-UAS am VLP Oldenburg-Hatten über den Jadebusen bis in die Nordsee. Nördlich der Ostfriesischen Inseln erstreckt es sich bis hin zur niederländischen Grenze (siehe Grafik). Die Höhenbegrenzung liegt bei 120 m.

„Die Genehmigung ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht“, sagt Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Sie eröffnet zugleich den Weg zur effektiveren Entwicklung von Lösungen für das geordnete und koordinierte Miteinander von UAS industrieller, universitärer und sonstiger ziviler Betreiber und bemannter Luftfahrzeuge innerhalb der bestehenden Luftraumstrukturen.“

Weiter erklärt Markus Rossol: „Wir verfolgen für den Drohnenbetrieb im Rahmen des U-Space Reallabors Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht einen integrativen Ansatz, für den eine strikte räumliche Abgrenzung von UAS und bemannten Luftfahrzeugen keine zwingende Voraussetzung ist. Als U-Space Service Provider planen wir den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP) in unserem nachhaltig betriebenen Rechenzentrum, über die wir unseren Kunden alle für den Drohnenbetrieb unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen notwendigen Services bieten werden. Ziel ist dabei eine erhebliche Koordinierungsvereinfachung und Automatisierung des UAS-Betriebs bei erhöhter Sicherheit.“

Derzeit bezieht sich die Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen auf den Erprobungsbetrieb mit der OptoPrecision VT-4 „Rochen“. Das bis zu 180 km/h schnelle UAS mit 100 kg Flugmasse und 600 km Reichweite wurde vor allem für das Umweltmonitoring entwickelt. Für die gegenseitige Erkennbarkeit im Luftraum und ggf. automatisierte sichere Ausweichmanöver sind in das UAS Systeme wie u.A. ADS-B und FLARM integriert.

„Wir freuen uns sehr, dass wir inzwischen weitere namhafte Kunden gewonnen haben, deren UAS wir mit unserem Know-how problemlos in den Genehmigungsumfang aufnehmen können“, sagt Markus Rossol. „Mit unserer bundesweit einzigartigen Verknüpfung von IT, USSP-Diensten und Bereitstellung fliegerischer Infrastruktur untermauern wir unsere Rolle als führender Dienstleister für die prosperierende UAS-Branche.“

Sie wollen mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns an.

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Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

Seit dem 31.12.2020 ist jeder Betreiber eines UAS von über 250g dazu verpflichtet eine Registrierung abzuschließen. Dazu gehören auch UAS unter 250g, welche mit Kameras oder anderen Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sind. In den EU-Drohnenverordnungen sind mehrere Identifizierungen (ID) aufgelistet. Zu den wichtigsten gehören die e-ID, die Fernpiloten-ID und die Remote-ID. Diese grenzen sich von den Bedeutungen voneinander ab.

Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

e-ID

Für die e-ID gilt innerhalb der EU ein vorgeschriebenes Format, welches aus vielen Einzelbestandteilen besteht. Die Registriernummer wird nun anhand des Beispiels „DEU123456abc7-xyz-“ erklärt. „DEU“ steht dabei für das Registrierungsland, also in diesem Fall Deutschland. Die anschließenden Stellen der e-ID sind zufällig generiert. Die „7“ ist in diesem Fall eine Kontrollziffer, welche unter der Einbeziehung des PIN „xyz“ berechnet wird. Der PIN sollte geheim gehalten werden damit er nicht von unberechtigten verwendet werden kann. An der Drohne muss diese e-ID angebracht werden. Sie weist also den rechtmäßigen Besitzer und Betreiber der Drohne aus. Diese Nummer kann an mehreren Drohnen angebracht werden.

Fernpiloten-ID und Remote-ID

Die Remote-Pilot-ID (RP-ID) gehört zur Betreiber-ID und ist eine Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten. Sie ist die persönliche Identifikationsnummer für Fernpiloten, die während des Betriebes mitzuführen ist. Die Fernpiloten-ID stellt das Luftfahrtbundesamt nach der Anfrage und Registrierung aus. Die Fernpiloten-ID zertifiziert den Piloten selbst und ist daher per Gesetz nicht an der Drohne anzubringen. Diese ID ist allerdings nicht mit der Remote-ID zu verwechseln. Die Remote-ID identifiziert die Drohne als zugelassenes UAS für die A2 Unterkategorie der „Open“ Klasse, also des EU-Fernpiloten-Zeugnisses. Die Remote-ID ist an der Drohne anzubringen.

Das Luftfahrtbundesamt hat bei weiteren Fragen ein FAQ erstellt. Darin finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Exklusive Inhalte von Veranstaltungen uvm. erhalten Sie auf unserem Instagram Account.

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Drohnenversicherungen

Als UAS operator (Unmaned Aircraft Systems operator) sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Ihre eigene Drohne vorweisen zu können. Hierbei gilt es zu beachten, dass die herkömmliche private Haftpflichtversicherung eventuelle Schadensfälle der Drohne meist nicht mit abdeckt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die zu versichernde Drohne privat oder (auch) gewerblich genutzt werden soll. Für den Fall der gewerblichen Nutzung wie bei uns, beispielsweise durch unseren UAS-Consultant Markus Rossol, empfiehlt sich eine Kombi-Versicherung, die sowohl den gewerblichen, als auch die private Verwendung der Drohnen absichert.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, Multicopter und auch für Modellflugzeuge. Drohnenversicherungen gibt es schon ab ca. 15 € Jahresbeitrag, neben dem Preis sollten Sie allerdings auch die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen.

Drohnenversicherungen
Drohnenversicherungen

Die Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten der verschiedenen Versicherungsmodelle gestalten sich sehr unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind sehr flexibel und die Mindestvertragslaufzeit beträgt häufig nur 12 Monate. Es gibt auch Angebote ganz ohne Mindestlaufzeit, mit monatlicher oder sogar täglicher Möglichkeit, zu kündigen.

Die Deckungssumme

Üblich sind Versicherungen mit Deckungssummen ab 1,5 Mio. Euro. Nicht selten werden auch größere Summen von 20 bis 50 Mio. Euro angeboten. Diese Modelle sind in der Regel an die private Haftpflichtversicherung gebunden, damit auch größere Schadensfälle, wie zum Beispiel Personenschäden, abgedeckt sind.

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint den zu leistenden Eigenanteil an der Schadenssumme in dem Fall, dass die Versicherung beansprucht werden muss. Bei der Wahl der Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligungs-Summe teilweise vorgegeben und teilweise frei wählbar ist. Es gibt auch Versicherungen ganz ohne Selbstbeteiligung. Meist gilt hier der Grundsatz: je höher der Eigenanteil, desto niedriger ist der Beitrag.

Der Geografische Geltungsbereich

Vor allem, wenn man mit der Drohne auch verreisen möchte – ob privat, oder wie wir auf Messen wie letzte Woche auf die AERO 2023 – sollte man unbedingt auf den geografischen Geltungsbereich der Drohnen-Versicherung achten. Hier unterscheiden sich die Angebote in Versicherungen mit dem Geltungsbereich Deutschland, europaweit oder auch weltweit (teilweise mit Ausnahmen wie zum Beispiel „weltweit ohne US-Territorien“). Eine Versicherung mit weltweitem geografischen Geltungsbereich muss nicht zwingend teurer sein als eine Versicherung, die nur deutschlandweit gültig ist.

Der Anwendungsbereich

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt es zu beachten, ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt werden soll. Ist die Drohnen-Versicherung an die private Haftpflichtversicherung gekoppelt, so schließt dies mehrheitlich eine gewerbliche Nutzung des UAS aus. Eine Möglichkeit, die gewerbliche und private Nutzung in einer Versicherung abzudecken, sind sogenannte Kombitarife. Hier werden beide Nutzungsszenarien versichert und es besteht zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen zu buchen.

Die Kopteranzahl

Unabhängig vom Anwendungsbereich ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Kopter versichert werden. Soll nur die eigene Drohne versichert werden, so wird diese meist mit der Seriennummer im Versicherungsschein vermerkt. Weiter besteht die Möglichkeit, neben der eigenen Drohne auch das Fliegen von fremden Drohnen abzudecken. Beachten Sie hier auch, dass für das Fliegen von gängigen UAS ab einem Startgewicht von 250 g ein Drohnen-Führerschein benötigt wird. Den kleinen Drohnen-Führerschein können Sie seit dem Januar 2021 online beim Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) erwerben. Hier nehmen Sie an einem Online-Training mit anschließender Prüfung teil, damit sichergestellt ist, dass Sie über das notwendige Grundwissen zum sicheren Steuern einer Drohne verfügen.

Anzahl Versicherter Steuerer

Die Anzahl der versicherten Steuerer legt fest, ob und wenn ja, wer außer Ihnen die versicherte Drohne steuern darf. Die verschiedenen Versicherungsmodelle unterscheiden hier in die eigene Person, die eigene Person und Familienmitglieder oder die eigene Person, Familienmitglieder, Freunde und Fremde. Neben der Versicherung der eigenen Drohne ist auch die Kennzeichnung dieser in Deutschland Pflicht. Am besten eignen sich hierfür selbstklebende Aluminium-Plaketten, in die die eID und die EU-Drohnen-Registrierungsnummer eingraviert werden. Mit dem EU-Drohnen-Kennzeichen kann z. B. im Schadensfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört und wie sie versichert ist. Um die eID (oder auch UAS-Betreiber-Nummer) zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig. In Deutschland können Sie sich online registrieren, um Ihre eID zu erhalten. Dafür unumgänglich ist unter anderem die Angabe Ihrer Drohnen-Versicherungs-Nummer.

Zusammenfassung

Drohnen-Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungen angeboten. Einige sind beispielsweise die Allianz, HUK Coburg, die R+V Versicherung, Generali, der ADAC und AXA. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland Ihr eigenes, oder ein fremdes UAS privat oder gewerblich steuern möchten, benötigen Sie eine entsprechende Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Die zahlreichen Versicherungen bieten ebenso zahlreiche Versicherungsmodelle, die die unterschiedlichsten Nutzungsszenarien abdecken. Entscheiden Sie also im Vorfeld genau darüber, wo Sie Ihre Drohne fliegen möchten, wer Ihre Drohne steuern darf, und wie hoch die Deckungssumme der Versicherung inklusive Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll.

Pressemitteilung: b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Bremer IT-Dienstleister entwickelt Lösungen zur Integration von UAS in die bestehende Luftraumstruktur

U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht
U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Bremen, 14.04.2023: b.r.m. IT & Aerospace wird auf der AERO 2023 vom 19. bis 22. April in Friedrichshafen die Ideen zur Projektplattform „U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ gemeinsam mit ihren Partnern auf dem Landesstand „Bremen City of Aerospace“ vorstellen.

Das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht wird in einer ersten Stufe einen Korridor vom Festland über den Jadebusen bis in die Deutsche Bucht hinein umfassen. Es soll der Erforschung und Entwicklung von Systemen für das sichere Miteinander von UAS (Unmanned Aircraft Systems) und bemannten Luftfahrzeugen unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen dienen.

Im Rahmen der Entwicklung arbeitet b.r.m. IT & Aerospace eng mit dem Bremer Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung (IFAM) zusammen. Dabei entwickelt der Bremer IT-Dienstleister eine intelligente IT-Infrastruktur für das sichere Miteinander von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen, die die Entwicklung des schnell prosperierenden Drohnenmarktes unterstützen wird.

Dazu plant die b.r.m. IT & Aerospace den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP). Als zertifizierter USSP (U-Space Service Provider) wird das Unternehmen seinen Kunden von dort alle notwendigen IT-Informationsdienste für den Betrieb von Drohnen anbieten können.

„Im Kern ist die sichere Integration von Drohnen in den Luftverkehr eine Frage der Digitalisierung“, sagt Markus Rossol“, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Unser Unternehmen ist bereits signifikante Schritte in der Entwicklung eines nachhaltigen USSP-Rechenzentrums gegangen. Im vergangenen Jahr konnten wir u. a. wichtige Erkenntnisse im Rahmen des vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten VTOL-EGM-Umweltmonitoring-Projekts gemeinsam mit der OptoPrecision GmbH gewinnen.“

Die Missionen mit der Optoprecision Drohne vom Typ VT-4 „Rochen“ mit bis zu 600 km Reichweite starteten am neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS am Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH). Dabei wurden unter anderem auch BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) durchgeführt.

Besuchen sie uns auf der AERO 2023. Sie finden uns auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Bremen in der Halle A2/216.

Kontakt: Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter b.r.m. IT & Aerospace
E-Mail: markus.rossol@brm.de
Tel.: +49 421 341494