Wird eine unerlaubte Drohne erkannt, stellt sich die Frage nach der Reaktion. Drohnenabwehr ist in Deutschland rechtlich klar eingegrenzt – wirksam ist sie vor allem als durchdachter Prozess. b.r.m. IT & Aerospace unterstützt Betreiber dabei, genau die Maßnahmen aufzubauen, die zulässig sind und im Ernstfall tragen.
Von der Detektion zur Reaktion
Abwehr beginnt nicht mit einem Wirkmittel, sondern mit einer verlässlichen Erkennung. Aus dem Lagebild der Detektion wird die Reaktion abgeleitet: bewerten, entscheiden, eskalieren, dokumentieren. Ohne belastbare Detektion ist jede Abwehr blind.
Wer in Deutschland eingreifen darf
Aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen sind in Deutschland stark reguliert und überwiegend hoheitlichen Stellen – Polizei und zuständigen Behörden – vorbehalten. Für Betreiber kritischer Infrastruktur bedeutet das: Der eigene Beitrag liegt in Detektion, Bewertung, Alarmierung und der geordneten Übergabe an die zuständigen Stellen. Wir ordnen die Zuständigkeiten für Ihren konkreten Fall ein.
Abwehrverfahren im Überblick
Die verfügbaren Verfahren unterscheiden sich stark – rechtlich wie technisch.
Passive Maßnahmen und bauliche Härtung
Zulässig und wirksam: Perimetergestaltung, Sichtschutz, Sensorabdeckung und organisatorische Vorkehrungen, die Angriffsflächen reduzieren.
Störung und Übernahme – rechtliche Grenzen
Jamming und Übernahme (Spoofing) greifen in Funkverkehr und Luftverkehr ein und sind für private Betreiber grundsätzlich nicht zulässig. Wir erläutern die Grenzen und die behördlichen Voraussetzungen.
Physische Wirkmittel – hoheitlicher Vorbehalt
Der Einsatz physischer Wirkmittel unterliegt strengem hoheitlichem Vorbehalt und kommt allenfalls für befugte Stellen in Betracht.
Einsatzkonzepte und Alarmierungsketten
Wir unterstützen mit Risikoanalysen, standardisierten Abläufen (SOPs), Rollenmodellen und Leitstellen-Integration – damit im Ereignisfall klar ist, wer was tut, wer informiert wird und wie eskaliert wird. So bleibt die Reaktion rechtskonform und nachvollziehbar.
Erprobung unter realen Bedingungen
Am Flugplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) üben wir standardisierte Abläufe und spielen reale Einsatzlagen durch. Die Region bietet dafür ideale Bedingungen – ein Aspekt, der auch in der Diskussion um ein nationales Drohnenabwehrzentrum immer wieder genannt wird.
Unser Weg zu Abwehrlösungen
Was heute bei kooperativen, legalen UAS mess- und nachvollziehbar ist, lässt sich modular erweitern. Mit Blick auf künftige Partnerschaften und Rechtsentwicklungen bauen wir Konzepte anschlussfähig auf. Sprechen Sie mit uns unter +49 421 34 14 94 oder brm@brm.de.