Wer Drohnen gewerblich oder behördlich einsetzt, braucht den passenden rechtlichen Rahmen. b.r.m. IT & Aerospace begleitet Sie von der einzelnen Betriebsgenehmigung und ersten Risikobewertung über die Antragstellung bis zum Aufbau eines dauerhaften Flugbetriebs. Wir übersetzen komplexe Vorschriften in klare und verständliche Schritte. So können auch Sie die Vorteile des professionellen Drohnenbetriebs für sich nutzen. Als künftiger U-Space Service Provider (USSP) kennen wir die regulatorischen Anforderungen aus der täglichen Praxis.
Genehmigungen für den professionellen Drohnenbetrieb
Betriebsgenehmigung & SORA
Der klassische Weg in die unbemannte Luftfahrt: Für Betriebe außerhalb der offenen Kategorie ist eine Betriebsgenehmigung erforderlich, deren Grundlage die Risikoanalyse SORA sowie SORA 2.5 bildet. Wir begleiten Sie von der Risikobewertung bis zur Genehmigung.
LUC BVLOS
Das Light UAS Operator Certificate (LUC) ist das Betreiberzeugnis für Organisationen, die ihren Drohnenbetrieb eigenverantwortlich und dauerhaft steuern möchten. Insbesondere für Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS). Als einer der ersten Antragsteller kennen wir den Weg dorthin genau. Erfahren Sie hier mehr über LUC BVLOS.
CE & C0-C6 Kennzeichnung
Die Klassenkennzeichnung entscheidet darüber, in welcher Kategorie eine Drohne betrieben werden darf. Wir unterstützen bei der Einordnung in die Klassen C0 bis C6 und den damit verbundenen Anforderungen. Hier erfahren Sie mehr über die CE & C0-C6 Kennzeichnung.
Fernpiloten-Ausbildung
Jeder professionelle Betrieb steht und fällt mit qualifizierten Fernpilotinnen und Fernpiloten. Gemeinsam mit unserem Partner, der Flugschule Borkum, sorgen wir für die passende Qualifikation.
Sie sind unsicher, welcher Weg der richtige für Sie ist? Sprechen Sie mit uns – wir finden gemeinsam den passenden Einstieg. Sie erreichen uns unter +49 421 34 14 94 und per Mail an brm@brm.de.