Fernpilotlizenz und Drohnenführerschein
Um eine Drohne fliegen zu dürfen, muss eine entsprechende Fernpilotlizenz oder ein Drohnenführerschein vorhanden sein werden. Diese beiden Arten gibt es seit der EU-Verordnung von 2019 für das Steuern von UAS in der „Open“ Klasse.
Drohnenführerschein – EU-Kompetenznachweis
Für die sichere Bedienung einer Drohne sieht das Luftfahrtbundesamt (LBA) einen EU-Kompetenznachweis vor. Dieser umfasst Onlinetrainings und Onlineprüfungen, die zu absolvieren sind. Die Onlineprüfung besteht aus 9 Fachgebieten mit insgesamt 40 Multiple-Choice-Fragen. Falls nicht mehr als 30 Fragen richtig beantwortet wurden, muss die Prüfung wiederholt werden. Es ist möglich diese Prüfungen mehrmals zu absolvieren.
Die Aushändigung des entsprechenden Dokuments erfolgt nach einem erfolgreichem Abschluss der Prüfung. Der EU-Kompetenznachweis gilt für die Unterkategorien A1 und A3 der Klasse „Open“.
Fernpilotlizenz – EU-Fernpiloten-Zeugnis
Als erstes ist für die Beantragung dieser Lizenz ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Danach folgt ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen der A3 Unterkategorie. Die Theorieprüfung findet nun bei einer von dem LBA benannter Prüfstelle statt. Diese setzt sich aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten zusammen. Manche Prüfstellen setzen auf eine Kombination aus dem praktischen Training und der Theorieprüfung, die anschließend abgenommen wird.
Die Beantragung des EU-Fernpiloten-Zeugnis ist nach einem erfolgreichem Abschluss beim LBA einzureichen. Diese Lizenz gilt für die A2 Unterkategorie der „Open“ Klasse.
Gebühren der Fernpilotlizenz und Drohnenführerschein
Die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises von A1 und A3 kostet 25,00€. Nach der Bezahlung kann die notwendige Prüfung beliebig oft absolviert werden, da die Gebühr nur einmal erhoben wird.
Die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses A2 kostet 30,00€. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer zusätzlichen Theorieprüfung, ist eine Beantragung der Lizenz bei einer Prüfstelle des LBA möglich.Die Prüfstellen erheben unterschiedliche Gebühren für die Prüfungsabnahme.
Die Gültigkeit beider Lizenzen beträgt 5 Jahre. Außerdem ist eine Verlängerung durch eine Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse möglich. Eine Prüfstelle ist zum Beispiel die seabirds.de GmbH in der Nähe des Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH.
Informationen über die Prüfstellen oder weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LBA.
Des Weiteren stehen Ihnen die Mitarbeiter Strauß und M.Rossol bei Fragen rund um das Thema Drohnen gerne zur Verfügung. Folgen Sie uns auch gerne auf Instagram @b.r.m.Bremen.