Flugverkehr – zivile Drohnenarten

Bei den vielen verschiedenen Drohnenarten kann man schnell den Überblick verlieren. Diese kann man, dem möglichen Personenschaden nach, in drei Hauptkategorien einteilen. Für den USSP lauten diese “Open”, “Specific” und “Certified”.

Flugverkehr - zivile Drohnenarten

“Open” – kein bis geringes Risiko

Die Drohnen der Kategorie „Open“ beinhaltet kleine Überflüge in Eigenverantwortung. Dazu gibt es noch drei Unterkategorien, welche zunächst nach den Gewichtsklassen aufgeteilt sind.

A1 umfasst Drohnenarten bereits unter 500 g. Spielzeugdrohnen mit einem Gewicht unter 250 g benötigen ohne Kamera / Sensor keine Registrierung und auch kein Training. Drohnen mit 250 g – 500 g Gewicht brauchen eine Registrierung und einen Bedienungsnachweis. Mit diesen Drohnen ist es nicht gestattet über Menschenversammlungen oder Unbeteiligten zu fliegen.

500 g – 2 Kg beinhaltet die Klasse A2. Diese sind mit einer Registrierung, Einweisung und entsprechenden Prüfung zu fliegen. Unbeteiligte dürfen hier ebenfalls nicht überflogen werden und die Mindestentfernung von 50 m ist einzuhalten.

Drohnen der Unterkategorie A3 sind 2 Kg – 25 Kg schwere Drohnen, welche nur mit Registrierung, Einweisung und entsprechender Prüfung zu fliegen sind. Es ist nicht erlaubt in der Nähe von Unbeteiligten zu fliegen. Des Weiteren muss eine Entfernung von 150 m zu anderen Grundstücken eingehalten werden. 

“Specific” – Risikoklasse für Spezialanwendungen

Für diese Kategorie muss eine Flugautorisierung von der National Aviation Authority (NAA) vorhanden sein. Zudem ist der Überflug von Menschenmassen mit einer Spannweite unter einem Meter erlaubt. Außerdem ist der Abwurf von Gegenständen erlaubt. Bisher wurden zwei Standard Scenarios (STS) veröffentlicht.

Für beide Stufen muss die Drohne entsprechend gekennzeichnet sein. Des Weiteren legt die EASA eine vordefinierte Risikobewertung (PDRA) fest. In Ergänzung dazu ist eine Liste über die PDRAs bereits in digitaler Form auf easa.europa.eu veröffentlicht worden.

“Certified” – die höchste Sicherheitsstufe

Die letzte Kategorie beschreibt große, transportierende Drohnen. Sie sind für den Transport von Menschen, Gütern und Gefahrengut zugelassen. Zur genaueren Unterscheidung gibt es auch hier drei Typen.

Typ 1 sind internationale Langstreckendrohnenflüge. Diese fliegen unter Beobachtung der EASA ferngesteuert und sind mit der Größe eines A320 zu vergleichen.

Der zweite Typ umfasst regionale Routen, welche mit Hilfe eines USSPs erlaubt sind. Dazu gehört der ferngesteuerte Waren- oder Personentransport.

Die dritte Art unterscheidet sich von der zweiten nur dahingehend, dass der Pilot physisch mit an Bord ist.

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