„Hatten UAS“ Neue EU-Verordnung zur Fernidentifizierung von Drohnen
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat eine neue Verordnung eingeführt, die die Fernidentifizierung von Drohnen in Europa verpflichtend macht. Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und betrifft alle Drohnenbetreiber. So wird die Sicherheit im europäischen Luftraum im Allgemeinen und insbesondere bei Drohnen erhöht.
Was ist die Fernidentifizierung von Drohnen?
Mit der Fernidentifizierung von Drohnen soll sichergestellt werden, dass Behörden und Bürger in der Lage sind, Drohnen aus der Ferne zu identifizieren. Sowohl aus der Luft als auch vom Boden sollen die Drohnen mithilfe einer App für das Smartphone identifizierbar gemacht werden. Als Identifikation können die Seriennummer, Registrierungsnummer, die Position des Fernpiloten oder der Startpunkt und Standort der Drohne dienen. Der Einsatz einer entsprechenden Technologie für die Fernidentifizierung ist ab 2024 verpflichtend. Mit unserem Erprobungsflugplatz für Drohnen bieten wir optimale Bedingungen, um Innovationen wie der Fernidentifizierung zu testen und weiterzuentwickeln. Melden Sie sich gerne bei uns, der b.r.m. IT & Aerospace GmbH, um mehr über die Themen Advanced Air Mobility (AAM) oder in unseren Hatten-UAS German Flight Center „Flugplatz Oldenburg Hatten „EDWH““ zu erfahren.
Was bedeutet das für Drohnenbetreiber?
Die neue EU-Verordnung zur Identifizierung aus der Ferne betrifft alle Drohnenbetreiber. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht in der Größe oder dem Einsatzbereich der Drohnen. Alle Drohnenbetreiber müssen daher die Fernidentifizierung sicherstellen. Bei Drohnen der Klasse C1, C2, C3, C5 und C6 sind passende Fernerkennungssysteme bereits eingebaut. Anbieter, die entsprechende Systeme zur Fernidentifizierung bisher noch nicht nutzen, müssen diese nachrüsten und zukünftig betreiben. Module, mit denen Drohnen die neue EU-Verordnung erfüllen, sind bereits in verschiedenen Ausführungen verfügbar. Als U-Space Service Provider (USSP) unterstützten wir Sie gerne bei diesem Prozess.
Mehr Sicherheit im europäischen Luftraum
Die neue EU-Verordnung stellt einen Meilenstein dar, mit dem die Sicherheit im Luftraum maßgeblich verbessert wird. Darüber hinaus sollen Informationen zu Drohnen auch für die Allgemeinheit transparent dargestellt werden. Mithilfe der speziellen App für das eigene Handy werden wichtige Informationen zu Drohnen öffentlich geteilt. Allerdings werden Informationen zum UAS-Betreiber lediglich mit offiziellen Behörden geteilt. Kontaktieren Sie gern,e unseren Herrn Markus Rossol unter markus.rossol@brm.de oder 0421-341494, für weitere Informationen zum Thema Advanced Air Mobility (AAM) oder unserem U-Space Reallabor Norddeutschland. Näheres zur Fernidentifizierung von Drohnen finden Sie ebenfalls auf der Website der EASA.