Klassen der Fluggeräte – EU weite CE-Klassen

Da ab dem 01.01.2023 das Mitführen eines Drohnenführerscheins für die meisten Drohnenarten Pflicht ist, sollten sich die Betreiber auch über die CE-Klassen im Klaren sein.

Klassen der Fluggeräte – EU weite CE-Klassen

CE- Klassen

Jede Drohne ist nach dem neuen EU-Drohnengesetz in eine Klasse eingeteilt. Dabei gilt generell der Grundsatz: je größer das Risiko beim Betrieb, desto höher die Klasse. Die sieben Klassen heißen C0, C1, C2, C3, C4, C5 und C6. In den meisten Übersichten der Klassen werden nur die Klassen C0 bis C4 abgebildet, da die letzten beiden CE-Klassen auf der C3-Klasse basieren. Eine C3-Drohne kann mit Hilfe von zertifizierten Bauteilen in die C5-Klasse aufsteigen. Jedoch haben die C5- und C6-Klassen keine Höhenbegrenzung und kein Geo-Awareness-System. Bei der Klasse C5 muss eine Art Luftbreme im Flugobjekt eingebaut sein, damit vor einem Absturz die Geschwindigkeit reduziert wird.

Vorteile der neuen Klassen

Die CE-Klassen sind deutlich voneinander getrennt und bieten einen gewissen Überblick. Jeder Mitgliedsstaat der EU muss dafür verbindliche Daten zu den örtlichen Flugverbotszonen und Flugbeschränkungsgebieten angeben. Die Daten werden anschließend zusammengestellt und es wird ein europaweit einheitliches Format entwickelt. Die Informationen, die dieses Format enthält, werden dann dem UAS-Piloten der Klassen C1, C2 und C3 vor dem Start mitgeteilt.

Zudem sind die Drohnenhersteller dazu verpflichtet, ihre Drohnen selbst in die entsprechenden CE-Klassen einzuordnen und diese entsprechend an der Drohne zu markieren. Somit hat der Betreiber zwar nicht die Aufgabe beim Kauf sein Fluggerät zu klassifizieren, allerdings ist er lediglich dazu verpflichtet die neuste Version der Formate parat zu haben.

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