U-Space – der europäische UTM Ansatz

Für die Integration von Drohnen in den bemannten Luftverkehr nutzt der USSP verschiedene Sicherheitssysteme darunter auch das UTM, welches diese Aufgabe deutlich erleichtert.

U-Space – der europäische UTM Ansatz

Was ist U-Space?

Der sogenannte U-Space ist das Luftraumelement für unbemannte Flugsysteme (UAS). Dieser wird in die bisherigen Lufträume, welche überwiegend von bemannten Fluggeräten genutzt wurden, eingearbeitet. Damit diese Integration reibungslos und nachhaltig abläuft, setzt die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) wichtige Sicherheitsposten und Koordinationsposten voraus. Einer davon ist der U-Space Service Provider (USSP), welcher den UAS Betreiber unterstützt und die Fernpiloten unabhängig von der Betriebsart (VLOS, EVLOS und BVLOS) mit Informationen versorgt. Der USSP ist damit Teil des europäischen UTM Konzeptes – genannt “U-Space”.

Was ist ein UTM?

Das Unmanned Traffic Management, kurz UTM, ist ein Sicherheitssystem, welches den Drohnenverkehr automatisch regeln und vereinfachen soll. Laut der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) entsteht dadurch ein langfristiges Drohnenökosystem in Europa, dass zusätzlich die Integration von der unbemannten in den bemannten Luftverkehr erleichtert. Das UTM identifiziert Drohnen z.B. mittels Remote ID und unterstützt bei der Erstellung von Flugplänen, die der Fernpilot an den USSP weitergibt. Das Unmanned Traffic Management warnt auch vor besonderen Luftraumelementen, wie beispielsweise Flugverbotszonen, die auf den Flugrouten der jeweiligen Drohnen liegen. Die Darstellung des Luftlagebildes gehört ebenso zum Aufgabenspektrum.

Vorteil für Integration von BVLOS/VLOS in bemannte Luftfahrt

Das UTM ist eine Erweiterung des Air Traffic Management (ATM), welches bereits in der bemannten Luftfahrt zum Einsatz kommt. Es erleichtert und beschleunigt die Organisation des unbemannten Luftverkehrs. Des Weiteren ist die automatische Erkennung unabhängig von der Betriebsart, sodass der Informationsaustausch nicht verlangsamt oder gestört wird. Die Kombination der Vorteile aktuellster Regeln für ATM und dem UTM sorgt somit für die Integration des unbemannten Luftverkehrs in den bemannten Luftverkehr. Dadurch sollen Drohnenflüge zukünftig zur Routine gehören und gleichzeitig im bemannten Flugverkehr teilnehmen.