Kategorie: IT-Glossar

EcoStep 5.1: Managementsystem

Seit 2008 bereits ist b.r.m. EcoStep zertifiziert. Im Februar 2022 erfolgte die letzte Re-Zertifizierung gemäß EcoStep 5.1. Das IT-Service-Unternehmen aus Bremen optimiert seine Organisationsstruktur und seine innerbetrieblichen Abläufe kontinuierlich.

Mit EcoStep 4.0 und EcoStep 5.0 hat b.r.m. seit 2008 praxisorientiert und kompakt alle Kernelemente der folgenden Normen in seine Betriebsläufe implementiert:

  • ISO 9001:2015 Qualitätsmanagement
  • ISO 14001:2015 Umweltmanagement
  • ISO 45001:2018 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mit diesen Zertifizierungen ist es b.r.m. gelungen, ein praxisnahes Management-System für IT-Dienstleistungen schlank und kostengünstig zu implementieren.

Weitere Infos:

b.r.m. ist nach EcoStep 5.1 zertifiziert

Die DSGVO – vielfach verschlafen

Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatten viele Unternehmen und Netznutzer zu lange nicht auf dem Radar. Der erste Entwurf stammt aus dem Jahr 2012, beschlossen wurden die neuen Paragraphen im April 2016, am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO jetzt in Kraft. Viel Zeit ging seither also ins Land. Das Ziel der Verordnung ist es, europaweit den Datenschutz auf eine einheitliche Grundlage zu stellen. Das Unterlaufen von Standards durch einzelne Mitgliedsstaaten soll mit ihr wirksam unterbunden werden.

Neu für den Nutzer von Online-Diensten ist sein ‚Recht auf Vergessenwerden‘. Er erhält die Möglichkeit, Auskunft über persönliche Daten zu erhalten, und er kann das Löschen von Daten verlangen, wenn eine Speicherung überfällig, unnötig oder unrechtmäßig ist. Weiterhin müssen alle Daten von nun an ‚portabel‘ sein: Auf Wunsch kann der Kunde eines Dienstes die Herausgabe seiner Daten in strukturierter Form verlangen, so dass er sie einem anderen Anbieter übergeben kann. Generell gelten für alle Datenverarbeitungsvorgänge im Internet und auch in Unternehmen zwei Prinzipien: ‚Privacy by Design‘ und ‚Privacy by Default‘ – d.h.: Der Schutz der Privatsphäre muss bereits beim Aufbau eines Datenverarbeitungsvorgangs berücksichtigt werden, und die Voreinstellungen müssen privatsphäreschützend eingerichtet sein.

Wer bei der Datenverarbeitung mit einem externen Dienstleister kooperiert, der darf bei b.r.m. heute schon sicher sein, dass unsererseits bei der Auftragsverarbeitung (AV) keine Verstöße gegen die neue Verordnung erfolgen, auch, dass die genannten Privacy-Prinzipien eingehalten werden. Das Anlegen eines ‚Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten‘, welches die DSGVO fordert, ist bei uns längst implementiert. Ferner sind alle Verarbeitungstätigkeiten lückenlos dokumentiert.  In allen Fragen rings um die DSGVO sind wir damit Ihr kompetenter Ansprechpartner, allein schon deshalb, weil Harald Rossol, unser Geschäftsführer, zugleich als anerkannter Datenschutzbeauftragter arbeitet. Beratung und Betreuung in allen Fragen der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen damit bei uns in besten Händen – von den Technischen und  Organisatorischen Maßnahmen (TOM) über die Sicherheitsanalyse und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bis hin zur Risikobewertung.

Betroffen von der DSGVO ist übrigens jeder, der personenbezogene Daten im Netz verarbeitet, vom kleinen Blogger bis hin zu globalen Giganten wie Facebook. Als ‚personenbezogen‘ gelten alle Merkmale wie Name, Geschlecht, Hautfarbe, politische Einstellung, aber auch Autokennzeichen oder Kleidergrößen. Sobald Daten u.a. erhoben, gespeichert, verändert, ausgelesen oder übertragen werden, gilt dies als eine ‚Verarbeitung‘. Wer eine Webseite betreibt, der muss künftig jeden Besucher darüber aufklären, welche Daten er zu welchem Zweck erhebt und speichert. Ausgenommen hiervon sind allein Justiz und Strafverfolgung. Kontrolliert wird die Einhaltung der DSGVO von den Datenschutzbehörden. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Hauptniederlassung eines Betreibers oder Unternehmens.

Ändern wird sich für die Betreiber kleiner Webseiten zunächst wenig, weil die DSGVO in vieler Hinsicht den bisher gültigen Datenschutzgesetzen gleicht. Es genügt hier in den meisten Fällen, die Datenschutzerklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Vor allem sollen die Online-Datenschutzerklärungen künftig ‚allgemeinverständlich‘ sein, was natürlich einen weiten Interpretationsspielraum öffnet. Neu ist auch die ‚datenschutzrechtliche Selbstauskunft‘: Jedes Unternehmen muss innerhalb eines Monats einem Bürger Auskunft darüber geben, welche Informationen über ihn dort zu welchem Zweck und wie lange gespeichert sind.
Die Grenze zwischen ‚privat‘ und ‚kommerziell‘ wird allerdings trennschärfer. Poste ich Bilder meines heimischen Gartens, dann bleibt dies unkritisch. Verkaufe ich aber beispielsweise dort gezeigte Gartenmöbel, dann fällt die Webseite künftig unter die DSGVO. Das gilt auch für ‚Affiliate-Angebote‘, also dort, wo der Betreiber einer Webseite auf einen anderen Anbieter verlinkt. Derartige Plug-Ins, ob nun unter WordPress oder Firefox, sollten private Betreiber besser eliminieren, bis rechtliche Klarheit herrscht.

Wesentlich ist auf alle Fälle eine Anpassung der Datenschutzerklärung und der Geschäftsbedingungen auf jeder Webseite, sonst öffnet man bloß den ‚Abmahnwälten‘ Tür und Tor. Im Netz finden sich hierzu eine Fülle rechtskonformer Textvorlagen.

Für viel Alarm sorgten vor allem die angedrohten finanziellen Sanktionen bei Verstößen. Lag das Bußgeld bisher maximal bei 300.000 Euro, können jetzt – abhängig von der Schwere des Verstoßes – bis zu 20 Mio. Euro fällig werden (Art. 83). Eine Extra-Regel, die sich vor allem gegen die Tech-Giganten richtet, macht auch eine Strafe bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes möglich, und letztlich auch den Zugriff aufs Privatvermögen.

Die erste Folge der DSGVO dürfte zunächst aber eine anhaltende Rechtsunsicherheit sein. Was sind bspw. ‚berechtigte Interessen‘ eines Unternehmens? Die Verordnung enthält eine Fülle von solchen schwammigen Formulierungen, die erst durch Gerichtsentscheidungen zu klären sind, vermutlich nach Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch musste das nationale Datenschutzrecht durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz an die DSGVO angepasst werden. Andererseits gibt es keine Fluchtmöglichkeit vor dieser Verordnung mehr, zum Beispiel nach Übersee. Die Verordnung gilt für alle, die innerhalb der EU Daten erheben oder auswerten wollen – sie gilt also auch für Google oder Facebook.

Bei Fragen zur neuen DSGVO und IT Service in Bremen wenden Sie sich einfach an uns …

Blauer Engel: Wirtschaftlichkeit garantieren

Zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Öko-Institut e.V., der TU Berlin und dem Umweltbundesamt entwickelte die RAL gGmbH im Jahr 2011 ein neues Gütesiegel: den “Blauen Engel für energiebewussten Rechenzentrumsbetrieb”. Dieses Gütesiegel soll den immensen Energiebedarf bestehender Rechenzentren senken. Ein Ziel, das allein in Deutschland Einsparungen in der Größenordnung dreier Großkraftwerke bewirken kann. Green-IT-Pionier und Referenz bei der Entwicklung des ‚Blauen Engels‘ war das Rechenzentrum der b.r.m. in Bremen.
Die Größe des Problems wird oft deshalb verkannt, weil die Energiekosten der Informationstechnik nicht separat erfasst werden. Mit der Zertifizierung zum ‚Blauen Engel‘ schaffen wir für unsere Kunden eine Triple-Win-Situation: für die Betriebssicherheit, für die Unternehmensbilanz und für die Umwelt.

Der Blaue Engel sieht alles – wir auch!

ARtisan – Handwerk auf digitalem Boden

Die Bundesregierung fördert das Bremer Kooperationsnetzwerk ‚ARtisan‘, um das regionale Handwerk zukunftssicherer aufzustellen. Die beiden Großbuchstaben ‚AR‘ im Namen stehen dabei für ‚Augmented Reality‘, für ‚unterstützte Realität‘.

Dieser Begriff wirkt auf den ersten Blick für Laien etwas sperrig, dabei benennt er nur Altbekanntes. Seit langer Zeit schon benutzen wir Menschen Werkzeuge der ‚augmented reality‘: zum Beispiel die Brille, das Echolot, die Kohlenstoff-Isotopie zur Altersbestimmung, oder das Mikroskop. Sie alle bringen uns einer Realität näher, die wir ohne technische Hilfsmittel gar nicht erfassen könnten.

Eng gefasst bezieht sich die ‚AR‘ heute auf den Bereich der digitalen Technik, manchmal wird auch von ‚virtueller Realität‘ (VR) gesprochen. Denn es ist klar, dass gerade Handwerksbetriebe und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor einem tiefgreifenden Wandel stehen: Qualifizierung, Projektplanung, Service, Materialbedarf, Buchhaltung, Kalkulation, Fehleranalyse – dies alles, und noch viel mehr, wird ohne digitale Unterstützung keine Zukunft mehr haben. Die AR ist im digitalen Bereich der nächste große Entwicklungsschritt nach der Green IT.

‚ARtisan‘ vernetzt Handwerksbetriebe und KMU mit Technologieanbietern, mit IT-Service-Experten und Forschungsinstitutionen, um diesen Wandel zukunftssicher zu gestalten. Unter anderem auch mit unserem IT-Service bei b.r.m. Der vollständige Name des Projektes lautet: ‚Entwicklung von arbeitsprozessintegrierten Augmented-Reality-Lösungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit im Handwerk‘.

Angesiedelt ist das neue Kooperations-Netzwerk bei der Handwerkskammer (HWK) in Bremen, genauer gesagt, bei deren 100-%-Tochter ‚Handwerkprojekt GmbH‘ (HWP). Betreut wird es von den Ingenieuren des VDI, als Teil des ‚Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand‘ (ZIM) in Deutschland. Hierbei handelt es sich bekanntlich bundesweit um eines der erfolgreichsten Förderprogramme für mittelständische Unternehmen. Die Förderdauer für ARtisan-Projekte ist derzeit auf drei Jahre ausgelegt. Handwerksbetriebe und KMU können so neue Techniken der AR nahezu risikofrei erproben.

Mit Hilfe einer ‚Augmented Reality‘, zum Beispiel mit Hilfe von 3D-Brillen, lassen sich dann bspw. geplante Gebäude schon vor dem ersten Spatenstich begehen. Flache Präsentationsgrafiken werden plötzlich dreidimensional, was Schwachstellen im Ansatz schon aufdeckt. Datenbankgestützte Plausibilitätsprüfungen verweisen auf Fehler in der Kalkulation oder auf Sparpotentiale. Diese und viele andere Lösungen, die erst noch zu entdecken wären, lassen sich so zu einem Vorsprung auf dem Markt und in der Praxis umsetzen.

Wir bei b.r.m. haben unseren IT-Service dementsprechend erweitert, weit über den traditionellen EDV-Service hinaus. Vier Ansprechpartner gibt es derzeit, die Sie bei der Planung und Realisierung Ihrer AR-Projekte begleiten:

Harald Rossol
Marius Ammermann
Tarek Huith
Markus Rossol

Schreiben Sie uns, oder rufen Sie uns einfach an, wenn Sie eine Idee haben, die Sie mit Hilfe der ‚Augmented Reality‘ möglicherweise lösen könnten. Zusammen mit unseren Forschungspartnern im Netzwerk führen wir Sie dann ans Ziel.  

Wirtschaftlich optimieren

Als Pionier und als Partner der Deutschen Energieagentur, aber auch als Mitglied der Green-IT-Allianz von Bundesregierung, Wissenschaft und Wirtschaft, optimiert b.r.m. kontinuierlich den wachsenden Energieverbrauch im digitalen Bereich. Bundesweit trug unser Rechenzentrum als erstes das RAL-Gütezeichen, den ‚Blauen Engel‘. Nicht deshalb, weil wir kleine Umweltengel wären, sondern weil sich mit Hilfe von Green-IT die Wirtschaftlichkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im IT-Bereich enorm verbessern lässt. Wir rechnen es Ihnen gerne vor …

 

IT-Service aus Überzeugung

Webseite: Das Vielerlei als Einheit …

Fälschlicherweise werden die Begriffe ‚Webseite‘ und ‚Website‘ oft gleichbedeutend verwendet. Wo die ‚Website‘ die Gesamtheit eines Internet-Auftritts beschreibt, verweist die ‚Webseite‘ auf ein einziges Dokument, das mit Hilfe einer eindeutigen URL (Uniform Resource Locator) aufgerufen werden kann. Es handelt sich also um ein einheitliches Dokument, das zumeist in HTML (Hypertext Markup Language) verfasst wurde.

Eine Webseite besteht dabei keineswegs nur aus Buchstabenfolgen, sie kann Bilder, Filme, Tondokumente oder Querverweise (‚Links‘) enthalten. Das verbindende Element ist die einzigartige URL-Adresse, die dem Browser den Aufruf dieses Konglomerats als ein zusammenhängendes (und druckbares) Dokument ermöglicht.

Mit unserem IT-Service unterstützen wir unsere Kunden technisch wie textlich bei der Gestaltung von Webseiten, beim Einrichten ganzer Websites, wie auch beim Führen von Blogs und Newslettern.

WLAN – die neue Welt des Funkverkehrs

Ein anderer Begriff fürs WLAN (Wireless Local Area Network) lautet auch ‚WiFi‘. In beiden Fällen handelt es sich um das Verfahren einer kabellosen Datenübertragung in einem lokalen Bereich. Die Reichweite eines WLAN hängt von der Strahlungsleistung und der Art der Umgebung ab. Die häusliche Sendeleistung liegt in Deutschland zwischen 100 und 500 mW und deckt damit eine Fläche von 30 bis 100 Metern ab, wobei bspw. feuchte Betonwände die Übertragung erheblich dämpfen können. Mit Richtfunkantennen lässt sich die Leistung von WLAN-Netzen erheblich steigern. Bei freier Sicht können dann Entfernungen bis 100 km überbrückt werden.

Viren: Viren bekämpfen

Computerviren sind Programme, die sich im System oder im Netz verbreiten. Um dies tun zu können, benötigen sie einen ‚Wirt‘, der sie in ein System einschleust, bevor sie dann andere Programme befallen. Umgangssprachlich werden sie oft mit ‚Würmern‘ oder ‚Trojanern‘ in einen Topf geworfen, obwohl es sich um verschiedene Vorgehensweisen dieser Malware-Formen handelt. ‚Viren‘ handeln grundsätzlich passiv‚ sie benötigen den Aufruf eines weiteren Programms, um dies befallen zu können. ‚Würmer‘ hingegen sind Programme, die selbsttätig nach Lücken in der Sicherheitsarchitektur suchen.

Antivirenprogramme besitzen immer einen entscheidenden Nachteil: Sie können stets nur Viren identifizieren, die bereits bekannt sind. Gegen ‚Neuentwicklungen‘ sind sie zunächst machtlos. Entscheidend für die Qualität eines Antivirenprogramms ist daher immer dessen Reaktionszeit auf neue Gefahren.

Verschlüsselung: Alles soll geheim sein

Die Verschlüsselung verwandelt einen ‚Klartext‘ in einen ‚Geheimtext‘ (‚Chiffrat‘), den der Empfänger nur lesen kann, wenn er den passenden ‚Schlüssel‘ zur Entzifferung besitzt. Das Verfahren ist alt, sein Einsatz begann lange vor der ‚Digitalisierung der Welt‘. Nicht nur Texte lassen sich verschlüsseln, sondern auch Sprachaufzeichnungen oder (bewegte) Bilder.

Eine besonders einfache Form der ‚Codierung‘ ist bspw. das Morsealphabet. Wer die akustischen Zeichen mit Hilfe eines erlernten Schlüssels nicht in sinnvolle Buchstabenfolgen zurückverwandeln kann, der hört nur ein ‚Biep-biiiep-biep‘.

Im digitalen Bereich verläuft die Verschlüsselung heute weitgehend automatisiert. Wer eine E-Mail schreibt, dem fällt nicht mehr auf, dass seine Nachricht vor dem Absenden ‚verschlüsselt‘ wurde. Zum Entschlüsseln wird dann wiederum der passende Schlüssel benötigt, der einen Geheimtext in einen Klartext zurückverwandelt. Die meisten Hackversuche konzentrieren sich daher auf den Raub von ‚Schlüsseln‘ (z.B. auf Passwörter). Die Sorglosigkeit mancher Nutzer hier ist wirklich atemberaubend. Zum Einsatz kommen tausendfach noch immer Ziffernfolgen wie ‚1234‘, ‚Ich‘ oder ‚Passwort‘.

Vom ‚Schlüsselraub‘ oder von der ‚Entschlüsselung‘ muss die ‚De-Chiffrierung‘ oder das ‚Entziffern‘ getrennt werden. Hier kommen ‚Kryptoanalytiker‘ zum Einsatz, die aus Regelmäßigkeiten in den Zeichenfolgen auf das verwendete Verfahren rückschließen. Historisch ist das ‚Knacken‘ der deutschen Enigma-Maschine mit Hilfe der Turing-Bombe das berühmteste Beispiel.