Auftragsdatenverarbeitung (ADV) mit Hürden
In Deutschland regeln der § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes und der § 80 im Zehnten Buch des Sozialgesetzes die ‚Datenverarbeitung im Auftrag‘ bzw. die ‚Auftragsdatenverarbeitung (ADV)‘. Sie geben den Rahmen vor für das ‚Outsourcing‘ von Datenverarbeitungsaufträgen an externe Dritte. Seit dem Jahr 2009 verweist das das Bundesdatenschutzgesetz auf eine Zehn-Punkte-Regel, die unter...