BZF – Flugfunkzeugnis
Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.
Was BZF ist
Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.
Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.
Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Warum das für Drohnen relevant wird
Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.
Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.
Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.
Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.