Kategorie: b.r.m.

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NOTAM – Notice to Airmen

Um für einen UAS- und UAV-Flug bestens vorbereitet zu sein, müssen die Piloten, neben den SERA, auch über neue Hindernisse und anderen Informationen Bescheid wissen. Das funktioniert durch Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS), den NOTAM.

NOTAM - Notice to Airmen

Was ist NOTAM?

Das Akronym steht für notice to airmen, also Hinweis für Flieger. Das sind Informationen und Anordnungen über Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP). Diese Änderungen können temporär aber auch permanent gelten. Sie sind für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr ausschlaggebend.

Kurzfristige und dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen von den NOTAM dienen als ergänzende Informationen für einen Flug. Dadurch, dass eine Änderung der AIP per Post verbreitet wird, ist diese bei neuen Änderungen nicht unbedingt erforderlich.

Was steht in einem NOTAM?

Die in einem NOTAM verbreiteten Anordnungen und Informationen, sind Nachrichten über Errichtungen, Änderungen und Zuständen jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren.

Ein NOTAM warnt also die Piloten vor Hindernissen, die neu aufgestellt wurden oder die beispielsweise durch defekte Lichter nicht erkennbar sind. Darüber hinaus beinhaltet es Warnungen vor Drohnenaktivitäten und informiert über temporäre Flugbeschränkungsgebiete. Wie zum Beispiel ein Einsatzort des Katastrophenschutzes bei Hochwasser. Diese speziellen Informationen werden geordnet für Airlines in einem Briefing Package zusammengefasst.

Kategorien Briefing Package

Das Briefing Package wird in Kategorien eingeteilt. Dabei handelt es sich um Departure- (Startflugplatz), Enroute- (Flugstrecke), Alternate- (Ausweichflugplatz), Destination- (Zielflugplatz) und Company-NOTAM (Information, die nur für die Fluggesellschaft gelten).

Neue Briefings über die aktuellsten Abänderungen und Neuerscheinungen sind auf der Internetseite der DFS zu finden. NOTAM werden außerdem über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet.

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SAR – Search and Rescue mit Drohneneinsatz

Da Drohnenoperationen auch für Einsatzkräfte in Frage kommen, sollte die SAR in manchen Situationen besonders interessant und hilfreich sein. Auch wenn Deutschland in diesem Bereich noch relativ unerfahren ist, sollte man dennoch einen Blick auf diese Operationen werfen.

SAR - Search and Rescue mit Drohneneinsatz

Was ist die SAR?

Die Search and Rescue (SAR) ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das Suchen und Retten für Einsatzkräfte erleichtert. Es sind mit Kameras ausgestattete Drohne, welche das entsprechende Terrain abfliegen und so Informationen an die Einsatzkräfte weitergeben.

Durch die Pandemie 2020 hat sich die Einführung dieser Drohnen für die öffentliche Sicherheit beschleunigt. Deutschland hängt mit dieser helfenden Maßnahme noch hinterher. Andere Länder wie etwa Indien oder die USA nutzen diese in ihren Behörden.

Search and Rescue Operationen als Vorteil

Aufgrund ihrer enormen Schnelligkeit und Beweglichkeit sind die Drohnen vielseitig einsetzbar und sind in schwierigsten Situationen nutzbar. Dadurch können die verletzten und vermissten Personen schneller auswendig gemacht werden. Das wiederum spart den Einsatzkräften Zeit und Kraft ein, die dann später für die Behandlung der Personen nutzbar ist.

Darüber hinaus kann die Ausstattung der verschiedenen Drohnenarten die Suche erleichtern. Durch Sensoren oder Wärmebildkameras ist eine schnellere Identifikation von Bodenobjekten möglich. Zusätzlich kann der Pilot oder der Einsatzleiter über Lautsprecher an der Drohne den Teams am Boden zielführende Anweisungen geben. Durch die Kamera sorgt sie auch für eine genaue Dokumentation der Operation.

Was genau macht die SAR?

In den USA gibt es neben den öffentlichen SAR-Teams auch private, die Such- und Rettungsaktionen durchführen. Die Drohnenoperationen verwendet man meistens in für den Menschen schwer zugänglichen Territorien oder in dringenden Situationen. Bei Suchaktionen auf den Bergen oder in den riesigen Wäldern der USA kommen diese Drohnen zum Einsatz. Sie können aber auch als fliegende Lichtquelle für die Einsatzkräfte bei Nacht sein und sie zu den verletzten Personen führen. Auf diese Weise werden jährlich Tausende von Leben weltweit gerettet.

Weitere Informationen zu solchen Drohnenoperationen finden Sie auf flytnow.de.

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Neuigkeiten vom IHK-Prüfungsausschuss

IHK Prüfungsausschuss

Um auch zukünftig für die Fachkräftesicherung in unserer Region zu sorgen, sucht der IHK-Prüfungsausschuss ständig nach neuen Mitstreitern. Diese Mitglieder sollten ein umfassende Fachkenntnisse und pädagogischem Geschick mit sich bringen.

Bisher im IHK-Prüfungsausschuss

Harald Rossol ist mittlerweile schon seit zwei Monaten im IHK-Prüfungsausschuss Bremen tätig. Er wird in den Bereichen der Fachinformatik und Anwendungsentwicklung 407 eingesetzt und hat bereits zusammen mit den Kollegen vom Ausschuss die ersten Prüflinge geprüft.

Harald Rossol ist für den Prüfungsausschuss der Handelskammer Bremen in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 31.08.2024 angesetzt.

Veränderungen im IHK-Prüfungsausschuss 

Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zu dessen Stellvertreter. Dabei gilt aber, dass beide Organe verschiedenen Mitgliedergruppen angehören müssen. Damit der Prüfungsausschuss beschlussfähig ist, müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder mitwirken. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen wählt dann den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Harald Rossol wurde gewählt und ist nun IHK-Prüfungsausschussvorsitzender. Er ist Vorsitzender für den Bereich der Anwendungsentwicklung geworden. Durch seinen neuen Posten kommen natürlich auch neue Aufgaben hinzu.

Was macht ein Vorsitzender im Prüfungsausschuss?

Die Vorsitzenden leiten den IHK-Prüfungsausschuss, sie übernehmen also die Verantwortung für die Organisation und den Arbeitsablauf innerhalb des Ausschusses. Sie sind außerdem für eine reibungslose Zusammenarbeit zuständig.

Herr Rossol ist durch seine weitreichenden Fachkenntnisse und seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der IT perfekt für den Vorsitz im Prüfungsausschuss geeignet. Das belegt auch sein vielfach ausgezeichnetes IT-Dienstleistungsunternehmen b.r.m., welches in Sachen IT-Sicherheit und Green IT Vorreiter ist.

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SERA – standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Seit dem 05.12.2014 gilt eine neue Verordnung für den europäischen Luftraum: die SERA. Sie schafft einheitliche Regeln für die Piloten. Diese gelten auch für UAS und UAVs.

SERA - standardisierte Regeln im Luftraum Europas

Grober Inhalt der SERA (2014)

In Deutschland verschwindet der Luftraum F (Foxtrott) ab sofort und wird von der Funkpflichtzone (RMZ) ersetzt. Die RMZ schreibt das Mitführen und den Betrieb einer Funkkommunikationsausrüstung für alle Flüge in diesem Luftraum vor. Laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) kann die RMZ auch in den Lufträumen E, F und G angewendet werden.

Außerdem ändert sich die Definition von Tag und Nacht. Die Nacht geht von den Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet demnach am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet. Diese Regel ist auch im Hinblick auf die Transponder und Erkennungspflicht im Luftraum nicht zu vernachlässigen. Da aber bei diesem Punkt das nationale und europäische Recht kollidiert, wird es Unterschiede bei den Ländern geben. Die bürgerliche Dämmerung dauert in Deutschland dennoch ca. 40 Minuten. Jedoch ist davon auszugehen, dass Deutschland bei den alten Regelungen bleibt, da bereits eine Regelung von Tag und Nacht in Paragraph 2 im Entwurf der neuen Luftverordnung steht.

Weitere detailreiche Informationen bietet die Internetseite aerokurier.de.

Jüngsten Änderungen (März 2022)

Die Überarbeitung der Easy Access Rules (EAR) für die SERA von 2022 entstand durch die Entscheidung der EASA. Sie beinhaltet die Einführung von akzeptierten Nachweisverfahren (AMC) und Leitfäden (GM) zu den Sprechfunkphrasen für die Bereitstellung von Flugplatz-Fluginformationsdiensten (AFIS).

Zusätzlich wird die EAR in einem „leicht lesbaren“ Format mit erweiterten Navigationsfunktionen mithilfe von Links und Lesezeichen angezeigt. Darüber hinaus sind diese auch als dynamische Online-Publikationen mit Filtern, Suchfunktionen und Navigation für Computer, Tablets und Handys erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EASA.

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Fernpilotlizenz und Drohnenführerschein

Um eine Drohne fliegen zu dürfen, muss eine entsprechende Fernpilotlizenz oder ein Drohnenführerschein vorhanden sein werden. Diese beiden Arten gibt es seit der EU-Verordnung von 2019 für das Steuern von UAS in der „Open“ Klasse.

Fernpilotlizenz und Drohnenführerschein

Drohnenführerschein – EU-Kompetenznachweis

Für die sichere Bedienung einer Drohne sieht das Luftfahrtbundesamt (LBA) einen EU-Kompetenznachweis vor. Dieser umfasst Onlinetrainings und Onlineprüfungen, die zu absolvieren sind. Die Onlineprüfung besteht aus 9 Fachgebieten mit insgesamt 40 Multiple-Choice-Fragen. Falls nicht mehr als 30 Fragen richtig beantwortet wurden, muss die Prüfung wiederholt werden. Es ist möglich diese Prüfungen mehrmals zu absolvieren.

Die Aushändigung des entsprechenden Dokuments erfolgt nach einem erfolgreichem Abschluss der Prüfung. Der EU-Kompetenznachweis gilt für die Unterkategorien A1 und A3 der Klasse „Open“.

Fernpilotlizenz – EU-Fernpiloten-Zeugnis

Als erstes ist für die Beantragung dieser Lizenz ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Danach folgt ein praktisches Selbsttraining unter den Bedingungen der A3 Unterkategorie. Die Theorieprüfung findet nun bei einer von dem LBA benannter Prüfstelle statt. Diese setzt sich aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten zusammen. Manche Prüfstellen setzen auf eine Kombination aus dem praktischen Training und der Theorieprüfung, die anschließend abgenommen wird.

Die Beantragung des EU-Fernpiloten-Zeugnis ist nach einem erfolgreichem Abschluss beim LBA einzureichen. Diese Lizenz gilt für die A2 Unterkategorie der „Open“ Klasse.

Gebühren der Fernpilotlizenz und Drohnenführerschein

Die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises von A1 und A3 kostet 25,00€. Nach der Bezahlung kann die notwendige Prüfung beliebig oft absolviert werden, da die Gebühr nur einmal erhoben wird.

Die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses A2 kostet 30,00€. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer zusätzlichen Theorieprüfung, ist eine Beantragung der Lizenz bei einer Prüfstelle des LBA möglich.Die Prüfstellen erheben unterschiedliche Gebühren für die Prüfungsabnahme.

Die Gültigkeit beider Lizenzen beträgt 5 Jahre. Außerdem ist eine Verlängerung durch eine Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse möglich. Eine Prüfstelle ist zum Beispiel die seabirds.de GmbH in der Nähe des Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH.

Informationen über die Prüfstellen oder weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LBA.

Des Weiteren stehen Ihnen die Mitarbeiter Strauß und M.Rossol bei Fragen rund um das Thema Drohnen gerne zur Verfügung. Folgen Sie uns auch gerne auf Instagram @b.r.m.Bremen.

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ICT Trends 2022

Im Zeitalter der Digitalisierung und Automatisierungen sind immer neue ICT Trends in der Arbeitswelt vorhanden. Zum Jahresende präsentieren Marktforscher, Berater und andere Experten ihre Einschätzungen zu den Trends.

ICT Trends 2022

Was ist ein ICT Trend?

Ein ICT Trend beschreibt eine Tendenz in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dadurch entstehen technische Lücken, neue Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen. Da jeder neue oder alte Trend sich auf die Arbeitswelt auswirkt und auch auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren muss, kann es schnell zu Veränderungen kommen.

Durch die Corona Pandemie wurde zum Beispiel ein deutlicher Anstieg des hybriden Arbeitens und der digitalen Meetings festgestellt. Dieser Wandel fordert neue Geschäftsmodelle und Technologien, die aber durch Lieferengpässe sehr eingeschränkt waren.

Das Homeoffice und die virtuellen Meetings haben im Zuge des Lockdowns die IT-Branche sehr beansprucht und überrollt. Dadurch war das Thema IT-Sicherheit und Datenschutz anfangs eine Katastrophe mit weitreichenden Folgen.

Der Fachkräftemangel ist seit vielen Jahren auch ein Bestand der ICT Trends. Dadurch streben viele Unternehmen eine Optimierung ihrer Prozesse und weitreichende Automatisierungen ihrer Tätigkeiten an.

Der Einsatz von Cloudinfrastrukturen und deren Services soll laut Experten weiter ansteigen. Diese sind besonders durch die Ersparnisse und ihrer Flexibilität für Unternehmen attraktiv. Darüber hinaus bieten die hybriden Cloud-Strategien eine vielversprechende Lösung an. Sie sind eine Kombination aus einer Serviceanwendung (SaaS) und On-Premise-Rechenzentren. So kann der Datenschutz und die Sicherheit eines exponentiell ansteigenden Datenwachstums gewährleistet werden.

Außerdem ist eine Demokratisierung der Technologie zu verzeichnen. Das Wissen und die Fähigkeiten werden durch die Hightech-Plattformen zugänglicher. Prozessautomatisierungen und Open-Source-KI Anwendungen bringen Personen dazu, ihre Sichtweise und ihr Fachwissen einzubinden und daraufhin Lösungen zu entwickeln. Die Demokratisierung schafft also Basisinnovationen in der gesamten Organisation, die praktisch und kulturell unterstützen.

 

ドローンの法規制を示すシンプルなアイコンセット

JARUS – Regulierung von Drohnen

Um den Flugverkehr der UAS und UAVs sicherer und fortgeschrittener zu gestalten, gibt es viele Initiativen wie die Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems (JARUS). Diese kümmert sich um die Regulierung von UAS.

JARUS - Regulierung von Drohnen

Was ist die JARUS?

JARUS ist eine Expertengruppe von der National Aviation Authorities (NAAs) und der regionalen Flugsicherheitsorganisationen. Die Gruppe schlägt technische, betriebliche und sicherheitsrelevante Anforderungen der unbemannten Flugsysteme (UAS) vor, um diese besser in den Luftverkehr einzubinden.

Wer gehört zur Initiative?

Zu den Mitgliedern der JARUS gehören 65 Organisationen, 63 Länder, sowie die EASA und EUROCONTROL.

Momentan bilden Di Antonio und Stewart-Smith die Führungsposition. Das Sekretariat wird von dem Secretary General Liu Hao geleitet und von China, Canada sowie Portugal unterstützt. Seit Ende 2015 gibt es zusätzlich ein Beratungsgremium für Interessenvertreter (SCB), welches die Interessen aller Interessensgemeinschaften der Branche spiegelt und ihnen ermöglicht, die JARUS-Aktivitäten zu unterstützen.

Zu den SCB-Mitgliedern gehören Flugzeugproduzenten, die UAS-Industrie, Flugsicherheitsorganisationen (ANSPs), Normungsgremien, Fluggesellschaften und Luftfahrtverbände. Die Aktivitäten hat die Initiative JARUS geordnet und mit Arbeitsgruppen (WG) versehen.

Was macht sie?

Die erste Arbeitsgruppe „Flight Crew Licencing“ beschäftigt sich mit der Lizensierung des Personals an Board. Während die zweite WG für die „Operationen“ zuständig ist, behandelt die dritte die „Lufttüchtigkeit“. Als nächstes folgt die Gruppe für die „Erkennung und Vermeidung“ und die Gruppe für „Führung und Kontrolle“. Die sechste Arbeitsgruppe setzt sich mit dem „Sicherheits- und Risikomanagement“ auseinander. Die letztes folgt die Gruppe über „Betriebskonzepte“.

Darüber hinaus können die Arbeitsgruppen auch externe Berater für weiteres Fachwissen in Anspruch nehmen. Der Berater muss allerdings zunächst vom SCB dazu benannt werden.

Eine genaue Übersicht über die Aufgaben der einzelnen WGs sind auf der JARUS-Webseite zu finden.

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Transponderpflicht und Erkennungspflicht im Luftraum

Nach der Deutschen Flugsicherung (DFS) gelten gewisse Regeln bei der Transponderpflicht und Erkennungspflicht im Luftraum. Beide Pflichten sollen den Luftraum sicherer machen, indem durch sie Zusammenstöße vermieden werden.

Transponderpflicht und Erkennungspflicht

Ein Luftfahrttransponder ist ein elektronisches Gerät, welches per Funkfrequenzabfrage kommuniziert. Er liefert wichtige Informationen für die Flugsicherung (ATC) und die Kollisionsvermeidungssysteme (ACAS) von anderen Flugzeugen.

Ein sekundäres Überwachungsradar und ein ACAS-System fragt die Informationen des Transponders ab und macht so den Luftraum übersichtlicher. Die Transponderübertragung sorgt also für die Erkennung von anderen Flugobjekten.

Für welche Lufträume gilt die Transponder- und Erkennungspflicht?

Alle Luftfahrzeuge, egal ob Segelflugzeuge, Freiballons oder sogar Drachen, müssen mit einem Transponder in den folgenden Lufträumen ausgestattet sein.

Die Lufträume der Klasse C und D, ausgenommen von den Kontrollzonen, sind davon betroffen. Es gilt also von 2.500 ft bis 10.000 ft, welches ungefähr 762m bis 3.048m entspricht.

Des Weiteren gilt diese Pflicht in der Transponder Mandatory Zone (TMZ), welche das Verwenden eines Transponders mit automatischer Höhenübermittlung vorschreibt.

Außerdem gilt die Transponderpflicht bei unkontrollierten Lufträumen bei Nacht. Sie gilt darüber hinaus für motorgetriebene Luftfahrzeuge, ohne Segelflug, oberhalb 5.000 ft über NN (normal Null), also an der 1524m Grenze.

Kennzeichnung bei Nacht

Damit Lufthindernisse in der Nacht für die Piloten gut erkennbar sind, müssen diese entsprechend erkennbar gemacht werden. Windenergieanlagen (WEA) oder andere hohe Gebäude wie Türme oder Schornsteine müssen der Vorschrift entsprechend sichtbar sein. Dafür hat die Bundesrepublik Deutschland sich an internationale Empfehlungen gehalten und eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) umgesetzt. Darin wird genau festgehalten, wie die Objekte, die in die Lufträume ragen, zu sichern sind.

Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windkraftanlagen ist derzeit nur möglich, wenn die technische Ausstattung der Luftfahrtzeuge unabhängig ist. Eine BNK-Transponder Lösung ist nach aktuellem Stand der AVV grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Experten Strauß und M.Rossol des IT-Dienstleisters b.r.m. stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Konzept zu Rechtsverstößen im Internet, Gesetzen und Regelunge

DSGVO und GDPR

Die Einhaltung der DSGVO und GDPR sind im Zeitalter des Internets wichtiger denn je. Sie sind die Grundregeln des Datenschutzes und der Datensicherheit. Sie bilden auch die Basis eines transparenten Umgangs, der den Datenmissbrauch einschränken soll.

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stammt von der Europäischen Union und liefert Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Verordnung ist anzuwenden, wenn bei der Verarbeitung Daten in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.  

Diese gelten im sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich EU-weit. Somit muss sich jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, an die DSGVO halten. Das gilt ebenso für natürliche und juristische Personen, sowie für Unternehmen, die im Auftrag eines Dritten arbeiten.

Für was steht GDPR?

Die Allgemeine Datenschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation GDPR) bildet den neuen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union. Die Verordnung legt genau fest, wie personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen.

Diese Regelungen gelten seit Mai 2018 für alle Organisationen mit einem Sitz in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten. Sie gilt außerdem für alle Organisationen weltweit, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

DSGVO und GDPR bei b.r.m.

Der Bremer IT-Dienstleister b.r.m. ist für sein DSGVO konformes Rechenzentrum bekannt. Darüber hinaus hat b.r.m. ihre Sicherheit durch mehrere Parameter gestärkt. Von den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) über Sicherheitsanalysen bis hin zur Risikobewertung ist business ressource management bestens aufgestellt.

Des Weiteren sind Harald Rossol und Thorsten Brendel von b.r.m. als betriebliche Datenschutzbeauftrage engagiert. Sie sind die Experten in Sachen Datenschutz und stehen Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung.

Drone

VLOS, EVLOS und BVLOS

Die VLOS, EVLOS und BVLOS sind für den Flug essentiell. Da bei Drohnenoperationen neben den üblichen Vorschriften, wie zum Beispiel die Zertifizierung und die Ausbildung, auch die Betriebsarten beachtet werden müssen.

VLOS (Visual Line of Sight)

Bei der Betriebsart VLOS (engl. für „visuelle Sichtlinie“) muss der Fernpilot einen ununterbrochenen und direkten Sichtkontakt zu seiner Drohne haben. Er muss die Fluglage ohne optische Hilfsmittel erkennen können.

Die genaue Sichtweite hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Drohnenart, die Wetter- und die Lichtverhältnisse sind dafür sehr ausschlaggebend. In der Regel gilt: je größer die Drohne, desto größer die Entfernung. Kleinere Drohnen sind in 60-90m erkennbar, größere UAS können teilweise bis zu 130m Entfernung betreiben werden.

EVLOS (Extended Visual Line of Sight)

Der Drohnenbetreib im erweitertem Sichtkontakt nennt sich EVLOS. Der Drohnenpilot wird dabei von einem oder mehreren geschulten Luftraumbeobachtern, in der Regel per Funk, unterstützt. Dadurch wird ein ununterbrochenes Situationsbewusstsein des Luftraums sichergestellt. Dies kann auch mit technologischen Mitteln erfolgen.

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)

Der Flug außerhalb der Sichtweite wird mit BVLOS abgekürzt. Dabei braucht der Fernpilot keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne, es ist also das Gegenteil von VLOS. Für diese Betriebsart ist eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Ansonsten sind die Flüge außerhalb direkter Sicht eventuell nicht von der Haftpflicht abgedeckt.

Oft werden dazu die Instrumente einer Ground Control Station (GCS) oder einer Remote Pilot Station (RPS) benutzt. Bei letzterer Methode wird die Steuerung des Flugobjekts durch die Kommunikation zwischen Sateliten, Tower und anderer Flugobjekte in der Nähe sichergestellt.

Bei Fragen rund um das Thema Drohnen stehen die Mitarbeiter Strauß und Rossol der Firma b.r.m. für Sie gerne zur Verfügung.