Kategorie: b.r.m.

Partner Huith IT

Im Zeitalter der Digitalisierung und des Fachkräftemangels ist es besonders schwierig verlässliche IT-Partner zu finden. Doch mit der Huith IT hat b.r.m. einen zuverlässigen und kompetenten Partner für den Service parat.

Huith IT Service

Verlässlicher Partner

Tarek Huith ist seit 2009 als Soloselbstständiger mit seinem Unternehmen Huith IT unterwegs. Aus dem Firmensitz in Weyhe agiert der gelernte IT-Systemelektroniker und arbeitet stets an kreativen Lösungsansätzen für die Projekte des Kunden.

Der Unternehmer ist darüber hinaus noch ein qualifizierter Premium Reseller von der ecoDMS. Diese GmbH vertreibt Dokumenten-Management-Systeme (DMS). Sie liefert Softwares für die Digitalisierung, Verwaltung und Automatisierung von Dokumenten.

Huith bei b.r.m.

Der Bremer IT-Dienstleister b.r.m. ist schon seit längerer Zeit mit der Huith IT verbunden. Wie die meisten unserer Mitarbeiter ist Tarek Huith Quereinsteiger. Er wird als externer Mitarbeiter beschäftigt und kümmert sich um die Technik beim Kunden vor Ort. Von der Installation über die Inbetriebnahme bis hin zu Wartungsarbeiten ist Tarek Huith im Auftrag der b.r.m. im Einsatz und hat schon unzählige Kunden zufriedengestellt.

Der Unternehmer kann durch seine langjährige Erfahrung in der Branche und seiner enormen Kompetenz glänzen. B.r.m. schätzt die Arbeit des Servicetechnikers sehr und ist stolz so einen starken Partner gefunden zu haben.

Bei Fragen zu seiner Person steht Tarek Huith Ihnen gerne zur Verfügung.

Drone flying with plastic box

MTOM und Payload – aus Sicht der Luftfahrt

Die Begriffe MTOM und Payload sind elementarer Bestandteil der Sicherheit während und vor dem Flug. Sie sind sehr wichtig, da ohne die Einhaltung beider Größen die Flugobjekte abstürzen können.

MTOM und Payload - aus Sicht der Luftfahrt

MTOM

In der Luftfahrt beschreibt das Akronym MTOM die höchstzulässige Startmasse eines Flugobjekts. Also das Gewicht mit der beispielsweise das Flugzeug abheben kann, ohne beeinträchtigt zu werden. Dazu müssen auch die vorgeschriebenen Sicherheitsreserven eingehalten werden.

Das Abfluggewicht setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Dazu gehört der Treibstoff, der sowohl den Streckentreibstoff als auch den Reserve- und Rolltreibstoff beinhaltet. Neben dem Leergewicht ist auch die Nutzlast mitinbegriffen.

Payload

Die zulässige Nutzlast (engl. payload) ist die maximal zulässige Gesamtmasse. Zur Nutzlast eines Flugzeuges gelten in der Regel die Fracht, die Passagiere und das Gepäck. Bei der Beladung eines Flugzeuges wird genau auf die Verteilung des Gewichts geachtet damit der Schwerpunkt mittig auf den Tragflächen liegt. Mit der optimalsten Gewichtsverteilung verbraucht das Flugzeug nicht nur weniger Treibstoff, sondern ist auch einfacher zu fliegen.

Bei senkrechtstartenden Flugobjekten

In Bezug auf vertikal abhebenden Flugobjekten, auch VTOL genannt, muss beim Payload die Verschiebung des Schwerpunktes beachtet werden. Bei Drohnen mit vier oder mehr Rotoren, die waagerecht auf einer Linie angeordnet sind, sollte sich der Schwerpunkt in der Mitte der Drohne befinden. Die Auswirkungen sind dann nicht anders als bei Flugzeugen. Der Payload sollte bei Drohnen, wie auch bei Helikoptern, die Auftriebskraft der Rotoren nicht übersteigen. Ansonsten ist ein vollständiges Abheben nicht möglich.

Noch mehr Basiswissen über Flugzeuge lernen Sie in der Pilotenausbildung der Flugschule Borkum GmbH.

Hand holding phone 3

Neue Drohnenstrategien

Am 29.11.2022 hat die Europäische Kommission ihre Drohnenstrategien 2.0 bekanntgegeben. Sie möchte dem europäischen Drohnenmarkt neue Chancen und Weiterentwicklungen bieten um nicht nur den Einsatz von Drohnen alltäglich werden zu lassen, sondern auch um den weltweit fortschrittlichsten Sicherheitsrahmen zu bilden.

neue Drohnenstrategien

Bisheriger Einsatz von Drohnen

In der Europäischen Union wurden Drohnen bisher meistens nur für kleinere Aufgaben verwendet. Sie wurden hauptsächlich für Vermessungen von Infrastruktur, Überwachungen von Ölverschmutzungen und Bodenbeprobungen verwendet. Manchmal wurden Drohnen auch für den Transport von kleineren medizinischen Lieferungen wie beispielsweise Laborproben genutzt. Die Drohnenstrategien sind noch ausbaufähig. Das soll sich jetzt ändern.

Ab der Einführung des U-Space, dem eigenen Luftraum für Drohnen, im Januar 2023 soll das ganze Thema Drohnen zum Alltag von vielen Menschen gehören. Drohnen sollen dann nicht mehr allein vom Militär oder für kleinere Zwecke verwendet werden, sondern auch für kommerziellere Vorhaben.

Strategien für Drohnen im Alltag bis 2030

In den Drohnenstrategien 2.0 beschreibt die Europäische Kommission auch ihre Vorstellungen vom Drohnenmarkt im Jahr 2030. Bis dahin übernehmen Drohnen wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit.

Zivile Drohnen sollen dann zu den Notfalldiensten dazugehören. Sie liefern Arzneimittel und können möglicherweise schon Patienten transportieren. Zusätzlich sollen sie bei Kartierungen, Inspektionen und weiteren Überwachungen helfen. Außerdem soll bis dahin der Flugbetrieb vollständig automatisiert sein. Drohnen fungieren dann auch als sogenannte Flugtaxis und transportieren dann Menschen von A nach B.

Damit diese Vorstellungen zur Realität werden, hat sich die Kommission Strategien überlegt. Die Ausbildungen von Piloten für die verschiedenen Drohnenarten und vor allem VTOLs erneuert und erweitert werden. Um den europäischen Drohnenmarkt in ein kommerzielles Umfeld zu bringen, soll zudem eine Onlineplattform für Interessenträger und für die Industrie der nachhaltigen Luftmobilität eingeführt werden. Des Weiteren ermöglicht ein strategischer Drohnentechnologiefahrplan eine genaue und unabhängige Organisation der Forschung und Innovation.

Aus der Synergie von dem zivilen und dem militärischen Einsatz von Drohnen sollen auch Drohnenabwehrlösungen für die Sicherheit entstehen. Die Kommissarin für Verkehr, Adina Vălean, schätzt, dass die europäischen Drohnendienste bis 2030 einen Gesamtwert von 14,5 Milliarden Euro erreicht haben und rund 145 000 Arbeitsplätze bieten.

60. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. – Weichenstellung für die Zukunft

UAV Dach Mitgliederversammlung Plenum
Die Jahreshauptversammlung des Vebandes im Hubschraubermuseum Bückeburg
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch (29. und 30. November 2022) fand die 60. Jahreshauptversammlung des UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt statt. Hierzu hatte die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. in das Deutsche Hubschrauberzentrum in Bückeburg gebeten. Neben den umfangreichen Tagesordnungspunkten war natürlich hinreichend Zeit sich vielfältg über die Drone-Economy zu unterhalten, neue und alte Gesichter wiederzusehen.

Fachgruppen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Achim Friedl, führte die im Saal Anwesenden und die online Zugeschalteten durch die umfangreiche Agenda. Die Neuaufnahme von 18 weiteren Mitgliedern bringt den Verband nun auf insgesamt 256 Mitglieder aus den verschiedenen Sparten der unbemannten und bemannten Luftfahrt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Fachgruppenarbeit des UAV Dach e.V., die in engerer Kooperation mit den verschiedenen Behörden durchgeführt wurde.

Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl
Der Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl führte die Mitglieder durch die Tagung
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

AG Zukunft – Neues Konzept auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet

Um den Verband für die Zukunft auf breite Beine zu stellen, hatte die Arbeitsgruppe Zukunft ein umfangreiches Konzept aufgestellt. Dieses wurde bereits am Dienstag ausgiebig vorgestellt und beleuchtete die gut und verbesserungswürdigen Eigenschaften des Verbandes. Daraus abgeleitet wurden einige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Ausweitung des Vorstandes und eine spartenspezifischere Struktur. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für dieses Zukunftskonzept, ein erster Teil wird bereits jetzt umgesetzt.

Neuer Interimsvorstand

Der neue Vorstand des UAV Dach wird zudem bis zur nächsten Hauptversammlung im neuen Jahr gewählt, um diese Zeit zu überbrücken wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Herr Achim Friedl, Frau Sabrina John und Herr Dr. Gerald Wissel wurden bei der Mitgliederversammlung als Interimsvorstand gewählt, um bis zur Neuwahl die Geschäfte fortzuführen.

Interimsvorstand des UAV DACH e.V.
Interimsvorstand des UAV DACH e.V. (v.l. Dr. Gerald Wissel, Frau Sabrina John, Herr Achim Friedl)
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Ausbildungsplatz bei b.r.m.

Die Pandemiezeit hat enorme Auswirkungen auf die Ausbildungsplätze. Viele Betriebe mussten aufgrund der Kosten und fehlenden Einnahmen schließen und dabei auch Ausbildungen abbrechen. Der Fachkräftemangel und diese Zeit haben verdeutlicht wie wichtig die Ausbildung von Fachkräften ist.

Wir bilden aus!

Das Logo „Wir bilden aus!“ darf von anerkannten Ausbildungsbetrieben getragen werden. Es zeichnet den Betrieb wegen ihrer qualitativ hochwertigen Ausbildung von jungen Fachkräften aus. Die IHK hat dieses Logo entwickelt und händigt sie an würdige Unternehmen aus.

Die Handelskammer Bremen regelt die berufliche Bildung von jungen Menschen. Neben den dualen betrieblichen Ausbildungen organisiert und begleitet die IHK auch die Weiterbildung. Sie erkennt neue Ausbildungsplätze an und kann diese sogar auszeichnen.

b.r.m. ist ausgezeichnet

Der Bremer IT-Dienstleister b.r.m. ist schon seit Jahren von der IHK Bremen und Bremerhaven als Ausbildungsbetrieb anerkannt. Zusammen mit anderen Unternehmen hat b.r.m. die Ausbildung weiterer Fachkräfte in der Zeit der Pandemie sichergestellt. Für dieses Engagement wurde b.r.m. zum wiederholten Mal von der IHK Bremen und Bremerhaven als Ausbildungsplatz ausgezeichnet. Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer hat business resource management bereits 2018 wegen „hervorragender Leistungen in der Berufsausbildung“ ausgezeichnet.

In der Ausbildung werden vor allem die Bereiche Green-IT und Energieeffizienz von Rechenzentren behandelt. Bei diesen Themengebieten ist b.r.m. seit der Gründung Spitzenreiter und branchenweit dafür bekannt.

Weitere Informationen über die Ausbildung als IT-Systemtechniker bei b.r.m. finden Sie hier.

Falls Sie Interesse an einer Ausbildung bei b.r.m. haben, können Sie sich gerne per Mail unter bewerbung@brm.de bei uns bewerben.

Call center help line service. Rear view of female operator in h

BZF – Flugfunkzeugnis

Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.

BZF - Flugfunkzeugnis

Was BZF ist

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.

Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.

Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Warum das für Drohnen relevant wird

Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.

Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.

Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.

Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.

Aircraft top view icon set. Set of black silhouette airplanes, jets, airliners and retro planes icons. Isolated vector logos template on white background.

SESAR

Damit die Symbiose im Flugverkehr ordnungsgemäß von Statten gehen kann, wurde die SESAR ins Leben gerufen.

SESAR (Single European Sky ATM Research Programme)

Was ist SESAR?

Single European Sky ATM Research Programme, kurz SESAR, ist eine pan-europäische Initiative. Sie wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) veranlasst. Sie hat ähnliche Aufgaben wie die JARUS.

Die Initiative soll, mit allen am Flugverkehr beteiligten Partnern, dafür sorgen, dass die nationalen Lufträume zusammenwachsen. Dafür müssen die Dienste des europäischen Flugverkehrsmanagements vereinheitlicht, harmonisiert und synchronisiert werden. Zu den Zielen der SESAR gehört die Verdreifachung der Kapazität des Luftverkehrssektors und die Verzehnfachung der Sicherheit. Zudem sollen die Flüge umweltfreundlicher und das Flugverkehrsmanagement günstiger werden.

Urban Air Mobility

Neben dem konventionellen Flugverkehr arbeitet SESAR auch an der Integration von Drohnen in den bisherigen Luftraum. Dazu gibt es die Vorstellung eines neuen Konzeptes: Urban Air Mobility.

Dieses Konzept der SESAR teilt die Areale unter den Drohnen in Rural, Suburban, Urban und Airport ein. Mit Rural sind ländliche Gebiete mit Bäumen und kleinen Häusern gemeint. Suburbans sind kleine Vororte von Metropolen mit mittelgroßen Häusern. In Urbans (Stadtinnere) sind neben Hochhäusern auch Landeplätze vorgesehen. Diese sind sowohl für Helikopter als auch für Drohnen benutzbar. Das Areal Airport (Flughafen) ist die schwierigste Zone, da hier die bemannten mit den unbemannten Flugzeugen auf einander treffen.

Wie dieses System im Detail funktioniert, wird auf der Webseite von SESAR beschrieben.

b.r.m. und die Drohnenbranche

Die Mitarbeiter vom Bremer IT-Dienstleister b.r.m. haben sich zuerst weitergebildet und dann hat sich die Firma zu b.r.m. IT & Aerospace weiterentwickelt. Das Unternehmen ist durch ihre langjährige Erfahrung in der IT und ihrem DSGVO konformen Rechenzentrum perfekt als USSP geeignet. Die hinreichenden Bemühungen sowie unzählige Kontakte haben b.r.m. schon fest in der Drohnenbranche verankert. So stehen b.r.m. IT & Aerospace wichtige Kontakte wie beispielsweise der Senior Aerotechnical Consultant Maximilian Strauß zur Verfügung.

Man touching a data connection concept

MTOM und Payload – aus Sicht der IT

Um binäre Daten auszutauschen, wurden Standardtechniken eingeführt. Jedoch können diese Payloads auch Schaden anrichten.

MTOM und Payload

MTOM

Der Message Transmission Optimization Mechanism (MTOM) überträgt ausführbare Dateien (Binärdaten) in die Webservices. Für die Übermittlung werden dann XML-binary Optimized Packaging (XOP) verwendet. Die XOP-Technik ist eine effizientere Abbildung von strukturierten Daten mit bestimmten Inhaltstypen.

Dieser Mechanismus wird von dem World Wide Web Consortium (W3C), die Mitgliederorganisation für die Standardisierung von Techniken im Internet, empfohlen.

Payload – zwei verschiedene Seiten

Der Begriff Payload kann zwei verschiedene Bedeutungen haben. Zum einen ist Payload die Bezeichnung für die Komponenten einer Schadsoftware (Malware), welche in ein System unentdeckt eingeschleust wird. Die Malware wird mit Hilfe des Payloads in einem als Text markierten Bereich einer Nachricht versteckt.

Zum anderen gibt es den Begriff Payload (engl. für Nutzdaten) auch im Bereich der Kommunikationstechnik. Damit ist der Transport von Daten eines Datenpakets gemeint, welche keine Steuer- oder Protokollinformation enthalten. Zu den Nutzdaten gehören beispielsweise Texte, Zeichen und Bilder.

Transport von Nutzdaten

Der Transport kann je nach Protokoll variieren. In der Regel werden Nutzdaten bei verschachtelten Protokollen wie folgt behandelt. Payloads erhalten bei der Durchführung des Protokolls Headerinformationen vom Protokoll. Diese werden danach an die darunterliegende Protokollschicht weitergeleitet und stellen wiederum Nutzdaten dar. Dieser Ablauf wiederholt sich mehrere Male. Meistens folgt das Nutzdatenfeld dem Header, es kann aber auch nach einem Netzwerkprotokoll ein Trailer folgen.

Weitere Fachbegriffe aus dem Bereich der IT können Sie aus unserem 1×1 der IT entnehmen.

Marktdruck – b.r.m. IT & Aerospace im Magazin Drones

Der USSP b.r.m. und der U-Space Norddeutschland finden sich, passend zum Inkrafttreten der EU Durchführungsverordnung zum U-Space, in der Januarausgabe der Fachzeitschrift Drones wieder. Der Marktdruck ist da. Lesen Sie hier vorab exklusiv den Artikel:

Dieser Beitrag ist in Ausgabe 1/2023 der Fachzeitschrift Drones erschienen, des Magazins für die Drone-Economy. Diese und alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben sind im Magazin-Shop unter https://www.alles-rund-ums-hobby.de/drones/ erhältlich.

Private aircraft cockpit

AGL und MGL – Flughöhen und Unterschiede

Damit nicht jeder Pilot selbst entscheiden kann, wie tief er fliegt, gibt es einheitliche Mindestflughöhen in Europa. Diese MSA wird per AGL gemessen.

AGL und MGL - Flughöhen und Unterschiede

AGL

In der Luftfahrt steht die Abkürzung AGL für above ground level. Darunter versteht man die Höhe über Grund, also der Abstand vom Boden zum Flugobjekt.

Neben AGL gibt es auch noch MSL. Sie gibt an, wie hoch das Flugobjekt über dem Wasser fliegt.

MSA

Unter der MSA versteht man die notwendige Mindestflughöhe über dem Grund. Aus Aspekten der Flugsicherheit und dem Schutz von Personen sowie vor dem Lärm ist die Mindestflughöhe einzuhalten.

Dazu hat die SERA verschiedene Mindestflughöhen für den europäischen Luftraum festgelegt. Über dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen gilt daher eine MSA von mindestens 300m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m. In allen übrigen Fällen gilt eine AGL von mindestens 150m.

Diese Regeln gelten sowohl in den besonderen Flugzonen als auch in den normalen Flugzonen. Sie gelten jedoch logischerweise nicht beim Starten und Landen.

Radar-Altimeter

Das AGL wird bei größeren Flugzeugen per Radar-Altimeter gemessen. Dabei misst ein bordgeschütztes Radargerät die exakte Höhe eines Flugzeugs. Vereinfacht gesagt sendet das Radar kurze elektromagnetische Wellen in Richtung Boden ab. Diese wird am Boden reflektiert und wieder vom Radar-Altimeter empfangen. Aus der Zeit vom Radar zum Boden und vom Boden zum Radar ergibt sich die Höhe des Flugobjekts. Diese Technik funktioniert aber auf dem Land und nicht auf dem Wasser.

Der Verein UAV DACH e.V. hat für den UAS-Betrieb Sicherheitskonzepte entworfen. Diese finden Sie hier.