Kategorie: U-Space

Workshop Luftraumintegration der UAM-Inno-Region-SH

Workshop Luftraumintegration
Impressionen des Workshops, Bildquelle: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH

Veranstaltungsort des Workshops war die Behörde für Wirtschaft und Innovation von Hamburg. Fachleute aus verschiedenen Branchen fanden sich an diesem Tag zusammen und tauschten sich über die Integration von Drohnen in ihrem Fachgebiet aus. Zu diesen Forschungsbreichen gehören zum Beispiel die Seenotrettung, Medizinische Versorgung und Umweltmonitoring.

Gemeinsame Lösungsstrategien für die UAM-Inno-Region-SH und U-Space NW

Der Gründer und Geschäftsführer Harald Rossol berichtete zusammen mit Tim Strohbach von der IFAM über die UAS-Leitstelle Bremen (USSP) und das “U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und deutsche Bucht”. Hierbei haben die beiden Fachleute verdeutlicht, wie eine Integration erfolgreich ablaufen kann. Nach einem weiteren Briefing über die aktuellen und zukünftigen Projektphasen folgte ein intensiver Austausch in Gruppen, welche nach Beispielszenarien aufgeteilt wurden. Dabei war ein großes Thema die Medizinische Versorgung der Halligen in der Nordsee. Drohnen sind hierbei die perfekte Lösung: schnell und unkompliziert. Zu dieser Gruppe gehörte auch Markus Rossol, Vorstandsmitglied des UAV Dach e.V. für den Bereich Infrastruktur Luft und Boden.

Des Weiteren diskutierten die Fachleute beim Workshop der UAM-Inno-Region-SH auch um die Anbindung von Schleswig-Holstein an den U-Space NW. Experten mit viel Erfahrung waren hier vor allem Harald Rossol von der b.r.m. und Tim Strohbach von der Frauenhofer IFAM. Zusammen entwickelten sie das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht, ein Forschungsprojekt für die Integration von Drohnen in den bemannten Luftraum. Mehr Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.

Business man is working in Aviation industry office

EASA – Updated Easy Access Rules für ATM und ANS

Am 09.02.2023 veröffentlichte die EASA ihre neuen Easy Access Rules für die Dienste Flugverkehrsmanagement (ATM) und Flugnavigation (ANS). Dieses veröffentlichte Dokument enthält nun alle anwendbaren Regeln für ATM/ANS. Zeitgleich fand der Workshop zur SORA 2.5 statt. Den Blogbeitrag dazu finden Sie hier. Dieser Blogbeitrag behandelt die neuen Änderungen, die in der alten Version nicht vorhanden waren.

EASA - Updated Easy Access Rules für ATM und ANS

Inhaltliche Änderungen

Die Updated Easy Access Rules enthält die EU-Kommissions-Verordnung 2017/373 und alle nachfolgenden Änderungen, darunter auch die Erneuerungen der Nachweisverfahren (AMC) und Leitlinien (GM). Die neuste Version umfasst zusätzlich die ED Decision 2022/023/R vom Dezember 2022. Diese erläutert die AMCs und GMs für eine standardisierte Sicherheit für die Integration von UAS und anderen unbemannten Luftverkehrsteilnehmern bei der Integration vom U-Space in den bemannten Luftverkehr. Darin heißt es, dass die U-Space Service Provider wie b.r.m. IT & Aerospace als UAS-Leitstelle Bremen (USSP) für die sichere Integration absolut notwendig sind. Sie sollen der Grundbaustein unter EU-weitem Standard sein, indem sie den gesamten Luftraum mit Hilfe von Informationsaustausch sichern. Des Weiteren soll jeder USSP einheitliche Zertifizierungs- und Unterstützungsprozesse für die UAS anbieten, damit die vollständige Integration in den bemannten Luftraum reibungslos ablaufen kann. Weitere Begriffs- und Aufgabendefinitionen finden Sie in der aktuellen Version. Diese ist auf der Webseite von der EASA in dem gewünschten Format zum Herunterladen verfügbar.

Zukünftige Änderungen der Easy Access Rules

Zusammen mit anderen europäischen Durchführungsverordnungen, wie etwa die Verordnung 2021/665, wurden die bisherigen Easy Access Rules für ATM und ANS deutlich erweitert. Des Weiteren werden diese Regeln regelmäßig von der EASA aktualisiert, um immer auf dem neusten Stand zu sein. Da diese Regeln sich aufgrund kommender Verordnungen immer wieder ändern werden, gibt die EASA das aktuellste Dokument als offizielles PDF-Dokument heraus. Zusätzlich verspricht die EASA eine übersichtlichere und leicht lesbarere Darstellung erstellt zu haben. Diese werden außerdem mit integrierten Links und Lesezeichen erläutert. Zudem hat die EASA eine Liste von Revisionen auf ihrer Webseite erstellt. Somit lassen sich neuste Änderungen der Regeln direkt erkennen.

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Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

Seit dem 31.12.2020 ist jeder Betreiber eines UAS von über 250g dazu verpflichtet eine Registrierung abzuschließen. Dazu gehören auch UAS unter 250g, welche mit Kameras oder anderen Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet sind. In den EU-Drohnenverordnungen sind mehrere Identifizierungen (ID) aufgelistet. Zu den wichtigsten gehören die e-ID, die Fernpiloten-ID und die Remote-ID. Diese grenzen sich von den Bedeutungen voneinander ab.

Unterschied von e-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID

e-ID

Für die e-ID gilt innerhalb der EU ein vorgeschriebenes Format, welches aus vielen Einzelbestandteilen besteht. Die Registriernummer wird nun anhand des Beispiels „DEU123456abc7-xyz-“ erklärt. „DEU“ steht dabei für das Registrierungsland, also in diesem Fall Deutschland. Die anschließenden Stellen der e-ID sind zufällig generiert. Die „7“ ist in diesem Fall eine Kontrollziffer, welche unter der Einbeziehung des PIN „xyz“ berechnet wird. Der PIN sollte geheim gehalten werden damit er nicht von unberechtigten verwendet werden kann. An der Drohne muss diese e-ID angebracht werden. Sie weist also den rechtmäßigen Besitzer und Betreiber der Drohne aus. Diese Nummer kann an mehreren Drohnen angebracht werden.

Fernpiloten-ID und Remote-ID

Die Remote-Pilot-ID (RP-ID) gehört zur Betreiber-ID und ist eine Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten. Sie ist die persönliche Identifikationsnummer für Fernpiloten, die während des Betriebes mitzuführen ist. Die Fernpiloten-ID stellt das Luftfahrtbundesamt nach der Anfrage und Registrierung aus. Die Fernpiloten-ID zertifiziert den Piloten selbst und ist daher per Gesetz nicht an der Drohne anzubringen. Diese ID ist allerdings nicht mit der Remote-ID zu verwechseln. Die Remote-ID identifiziert die Drohne als zugelassenes UAS für die A2 Unterkategorie der „Open“ Klasse, also des EU-Fernpiloten-Zeugnisses. Die Remote-ID ist an der Drohne anzubringen.

Das Luftfahrtbundesamt hat bei weiteren Fragen ein FAQ erstellt. Darin finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Exklusive Inhalte von Veranstaltungen uvm. erhalten Sie auf unserem Instagram Account.

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Drohnenversicherungen

Als UAS operator (Unmaned Aircraft Systems operator) sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Ihre eigene Drohne vorweisen zu können. Hierbei gilt es zu beachten, dass die herkömmliche private Haftpflichtversicherung eventuelle Schadensfälle der Drohne meist nicht mit abdeckt.

Zunächst stellt sich die Frage, ob die zu versichernde Drohne privat oder (auch) gewerblich genutzt werden soll. Für den Fall der gewerblichen Nutzung wie bei uns, beispielsweise durch unseren UAS-Consultant Markus Rossol, empfiehlt sich eine Kombi-Versicherung, die sowohl den gewerblichen, als auch die private Verwendung der Drohnen absichert.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen, Multicopter und auch für Modellflugzeuge. Drohnenversicherungen gibt es schon ab ca. 15 € Jahresbeitrag, neben dem Preis sollten Sie allerdings auch die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen.

Drohnenversicherungen
Drohnenversicherungen

Die Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeiten der verschiedenen Versicherungsmodelle gestalten sich sehr unterschiedlich. Die meisten Versicherungen sind sehr flexibel und die Mindestvertragslaufzeit beträgt häufig nur 12 Monate. Es gibt auch Angebote ganz ohne Mindestlaufzeit, mit monatlicher oder sogar täglicher Möglichkeit, zu kündigen.

Die Deckungssumme

Üblich sind Versicherungen mit Deckungssummen ab 1,5 Mio. Euro. Nicht selten werden auch größere Summen von 20 bis 50 Mio. Euro angeboten. Diese Modelle sind in der Regel an die private Haftpflichtversicherung gebunden, damit auch größere Schadensfälle, wie zum Beispiel Personenschäden, abgedeckt sind.

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint den zu leistenden Eigenanteil an der Schadenssumme in dem Fall, dass die Versicherung beansprucht werden muss. Bei der Wahl der Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der Selbstbeteiligungs-Summe teilweise vorgegeben und teilweise frei wählbar ist. Es gibt auch Versicherungen ganz ohne Selbstbeteiligung. Meist gilt hier der Grundsatz: je höher der Eigenanteil, desto niedriger ist der Beitrag.

Der Geografische Geltungsbereich

Vor allem, wenn man mit der Drohne auch verreisen möchte – ob privat, oder wie wir auf Messen wie letzte Woche auf die AERO 2023 – sollte man unbedingt auf den geografischen Geltungsbereich der Drohnen-Versicherung achten. Hier unterscheiden sich die Angebote in Versicherungen mit dem Geltungsbereich Deutschland, europaweit oder auch weltweit (teilweise mit Ausnahmen wie zum Beispiel „weltweit ohne US-Territorien“). Eine Versicherung mit weltweitem geografischen Geltungsbereich muss nicht zwingend teurer sein als eine Versicherung, die nur deutschlandweit gültig ist.

Der Anwendungsbereich

Wie zuvor bereits erwähnt, gilt es zu beachten, ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt werden soll. Ist die Drohnen-Versicherung an die private Haftpflichtversicherung gekoppelt, so schließt dies mehrheitlich eine gewerbliche Nutzung des UAS aus. Eine Möglichkeit, die gewerbliche und private Nutzung in einer Versicherung abzudecken, sind sogenannte Kombitarife. Hier werden beide Nutzungsszenarien versichert und es besteht zudem die Möglichkeit, bestimmte Zusatzleistungen zu buchen.

Die Kopteranzahl

Unabhängig vom Anwendungsbereich ist es wichtig zu entscheiden, wie viele Kopter versichert werden. Soll nur die eigene Drohne versichert werden, so wird diese meist mit der Seriennummer im Versicherungsschein vermerkt. Weiter besteht die Möglichkeit, neben der eigenen Drohne auch das Fliegen von fremden Drohnen abzudecken. Beachten Sie hier auch, dass für das Fliegen von gängigen UAS ab einem Startgewicht von 250 g ein Drohnen-Führerschein benötigt wird. Den kleinen Drohnen-Führerschein können Sie seit dem Januar 2021 online beim Luftfahrt-Bundesamt (kurz LBA) erwerben. Hier nehmen Sie an einem Online-Training mit anschließender Prüfung teil, damit sichergestellt ist, dass Sie über das notwendige Grundwissen zum sicheren Steuern einer Drohne verfügen.

Anzahl Versicherter Steuerer

Die Anzahl der versicherten Steuerer legt fest, ob und wenn ja, wer außer Ihnen die versicherte Drohne steuern darf. Die verschiedenen Versicherungsmodelle unterscheiden hier in die eigene Person, die eigene Person und Familienmitglieder oder die eigene Person, Familienmitglieder, Freunde und Fremde. Neben der Versicherung der eigenen Drohne ist auch die Kennzeichnung dieser in Deutschland Pflicht. Am besten eignen sich hierfür selbstklebende Aluminium-Plaketten, in die die eID und die EU-Drohnen-Registrierungsnummer eingraviert werden. Mit dem EU-Drohnen-Kennzeichen kann z. B. im Schadensfall festgestellt werden, wem die Drohne gehört und wie sie versichert ist. Um die eID (oder auch UAS-Betreiber-Nummer) zu erhalten, ist eine Registrierung notwendig. In Deutschland können Sie sich online registrieren, um Ihre eID zu erhalten. Dafür unumgänglich ist unter anderem die Angabe Ihrer Drohnen-Versicherungs-Nummer.

Zusammenfassung

Drohnen-Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungen angeboten. Einige sind beispielsweise die Allianz, HUK Coburg, die R+V Versicherung, Generali, der ADAC und AXA. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland Ihr eigenes, oder ein fremdes UAS privat oder gewerblich steuern möchten, benötigen Sie eine entsprechende Drohnen-Haftpflicht-Versicherung. Die zahlreichen Versicherungen bieten ebenso zahlreiche Versicherungsmodelle, die die unterschiedlichsten Nutzungsszenarien abdecken. Entscheiden Sie also im Vorfeld genau darüber, wo Sie Ihre Drohne fliegen möchten, wer Ihre Drohne steuern darf, und wie hoch die Deckungssumme der Versicherung inklusive Ihrer Selbstbeteiligung im Schadensfall sein soll.

Pressemitteilung: b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Bremer IT-Dienstleister entwickelt Lösungen zur Integration von UAS in die bestehende Luftraumstruktur

U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht
U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)

Bremen, 14.04.2023: b.r.m. IT & Aerospace wird auf der AERO 2023 vom 19. bis 22. April in Friedrichshafen die Ideen zur Projektplattform „U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht – UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ gemeinsam mit ihren Partnern auf dem Landesstand „Bremen City of Aerospace“ vorstellen.

Das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht wird in einer ersten Stufe einen Korridor vom Festland über den Jadebusen bis in die Deutsche Bucht hinein umfassen. Es soll der Erforschung und Entwicklung von Systemen für das sichere Miteinander von UAS (Unmanned Aircraft Systems) und bemannten Luftfahrzeugen unter VFR-, IFR- und Nacht-VFR-Bedingungen dienen.

Im Rahmen der Entwicklung arbeitet b.r.m. IT & Aerospace eng mit dem Bremer Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung (IFAM) zusammen. Dabei entwickelt der Bremer IT-Dienstleister eine intelligente IT-Infrastruktur für das sichere Miteinander von Drohnen und bemannten Luftfahrzeugen, die die Entwicklung des schnell prosperierenden Drohnenmarktes unterstützen wird.

Dazu plant die b.r.m. IT & Aerospace den Aufbau der UAS-Leitstelle Bremen (USSP). Als zertifizierter USSP (U-Space Service Provider) wird das Unternehmen seinen Kunden von dort alle notwendigen IT-Informationsdienste für den Betrieb von Drohnen anbieten können.

„Im Kern ist die sichere Integration von Drohnen in den Luftverkehr eine Frage der Digitalisierung“, sagt Markus Rossol“, Geschäftsführender Gesellschafter von b.r.m. IT & Aerospace. „Unser Unternehmen ist bereits signifikante Schritte in der Entwicklung eines nachhaltigen USSP-Rechenzentrums gegangen. Im vergangenen Jahr konnten wir u. a. wichtige Erkenntnisse im Rahmen des vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten VTOL-EGM-Umweltmonitoring-Projekts gemeinsam mit der OptoPrecision GmbH gewinnen.“

Die Missionen mit der Optoprecision Drohne vom Typ VT-4 „Rochen“ mit bis zu 600 km Reichweite starteten am neuen Drohnen-Testzentrum Hatten-UAS am Verkehrslandeplatz Oldenburg-Hatten (EDWH). Dabei wurden unter anderem auch BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) durchgeführt.

Besuchen sie uns auf der AERO 2023. Sie finden uns auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Bremen in der Halle A2/216.

Kontakt: Markus Rossol, Geschäftsführender Gesellschafter b.r.m. IT & Aerospace
E-Mail: markus.rossol@brm.de
Tel.: +49 421 341494

speaker makes a presentation at the business club

AERO 2023 – Vorträge

Auf der AERO 2023 in Friedrichshafen halten natürlich auch Fachleute aus der Luft- und Raumfahrt Vorträge. Neu ist hierbei, dass eine eigenständige treitägige Fachveranstaltung nur für das Thema Drohnen stattfindet. Die Vorträge haben dabei verschiedene Schwerpunkte beim Thema Drohnen und werden im Zeitraum der AERODrones, also vom 19.04. – 21.04.2023, gehalten. Mehrere Unternehmer und Wissenschaftler berichten dabei über ihre Erkenntnisse und Erfahrungen. Als Aushängeschild für das Land Bremen ist b.r.m. IT & Aerospace mit ihren Partnern, die gemeinsam Meilensteine für die Drohnenbranche gesetzt haben, ganz vorne dabei.

AERO 2023 - Vorträge

Am ersten Tag der AERO 2023 wird der U-Space Provider Markus Rossol von der Firma b.r.m. IT & Aerospace zusammen mit Tim Strohbach vom IFAM einen Vortrag halten. Thema wird hierbei das U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland & Deutsche Bucht sein. Dieser wird auf der Bühne während der AERODrone auf der Bühne von 12:00 bis 12:20 Uhr stattfinden.

Am Donnerstag, den 20.04.2023 klären Markus Rossol von b.r.m. IT & Aerospace und Tim Strohbach vom IFAM über das gemeinsame Projekt U-Space Reallabor Nord-Westdeutschland und Deutsche Bucht auf. Der Vortrag wird an diesem Tag von 15:00 bis 17:00 Uhr in dem Konferenz-Zentrum Ost im Raum Berlin stattfinden. Mit dem Titel General Aviation made in Niedersachsen ist dieser nicht nur für Fachleute aus der unbemannten sondern auch für diejenigen aus der bemannten Luftfahrt vielversprechend sein.

Am gleichen Tag wird der Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace Harald Rossol von 15:30 bis 15:50 Uhr auf der Bühne in Halle A2 einen Vortrag halten. Dabei wird es um sein Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace und die UAS-Leitstelle Bremen USSP gehen. Dabei erläutert Rossol auch die zukünftige Funktion und Aufgaben eines U-Space Service Providers.

Den darauffolgenden Tag wird Dr. Martin Nägele von der Optoprecision GmbH über das Projekt VTOL-EGM, welches zusammen mit b.r.m. IT & Aerospace erfolgreich abgeschlossen wurde, sprechen. Dieser Vortrag wird ebenfalls auf der Bühne von Halle A2 stattfinden.

Eine Übersicht von den verschiedenen Hallen und Konferenzzentren finden Sie hier. Die neusten Informationen und Impressionen teilen wir auch auf Instagram @brm_it_aerospace.

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b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Wie bereits angekündigt findet die AERO Friedrichshafen 2023 vom 19.04. – 22.04.2023 statt. Dabei vertritt b.r.m. IT & Aerospace das Land Bremen als Luft- und Raumfahrtzentrum. Der dazugehörige Stand “Landesstand Bremen City of Aerospace” befindet sich in Halle A2 mit der Standnummer 216. In dieser Halle findet die AERODrones, eine dreitägige Fachmesse zu Drohnen, statt. Unter dem Thema “Drohnen im BOS-Einsatz” wird vor allem die Nutzung von Drohnen für die öffentliche Sicherheit vorgestellt. Sowohl staatliche, wie der Polizei und Feuerwehr, als auch nichtstaatliche Aktuere stellen ihre Anwendungskonzepte vor. Dazu gehört auch der Aviaspace Bremen e.V., die Optoprecision GmbH und die Flugplatz Hatten GmbH. Dabei werden Harald Rossol als Geschäftsführer von b.r.m., Maximilian Strauß als Senior Aerotechnical Consultant und Markus Rossol als U-Space Provider gemeinsam mit den Partnern den Stand leiten und Ihnen bei Fragen zur Verfügung stehen.

Yellow Crop Duster

Standardszenarios für Drohnen

In der deutschen Land- und Forstwirtschaft kommen Drohnen immer häufiger zum Einsatz und werden vielseitig benutzt. Unteranderem werden sie für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verwendet. Drohnen und Flugzeuge ermöglichen so eine Schädlingsbekämpfung ohne die Zerstörung von Pflanzen, wie beispielsweise durch Traktorrädern. Jedoch ist der Abwurf von Gegenständen aus bemannten und unbemannten Flugobjekten in Deutschland verboten. Bei dem Abwurf von Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich um eine Ausnahme von vielen. Normalerweise müsste der Landwirt, um diesen Sonderfall anzumelden, einen hohen Bürokratieaufwand bewältigen. Damit dieses Verfahren aber deutlich vereinfacht und beschleunigt wird, gibt es die sogenannten nationalen Standardszenarios (DE.STS.FARM). Sie ist das erste genehmigte Standardszenario für Drohnen in Deutschland.

Nationales Standardszenario

Bei diesem nationalen Standardszenario handelt es sich um einen Antrag, der von dem Landwirt ausgefüllt werden muss. Dafür muss dieser einen UAS-Betreiber mit dem entsprechenden Drohnenführerschein vorweisen. Dieser erklärt sich dazu bereit und legt den ausgefüllten Antrag im Luftfahrt-Bundesamt vor. Dabei ist zu beachten, dass nur Erklärungen, die längstens bis zum 31.12.2023 eingereicht und bis zum 31.12.2025 genutzt werden, akzeptiert werden. Nach der Überprüfung der Vollständigkeit wird dem Antrag stattgegeben. Dafür wird eine Gebühr von 200€ erhoben. Wenn der Antrag vom Luftfahrtbundesamt bestätigt wurde, ist die Betriebserlaubnis bis auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt. Danach muss diese neu beantragt werden. Weitere Informationen für Standardszenarios erfahren Sie auf dieser Webseite.

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.

AERO Friedrichshafen 2023 am 19.04 – 22.04.23

Die AERO findet dieses Jahr vom 19. – 22.April statt. Dazu sind mehr als 600 internationale Aussteller beteiligt, die ihre modernsten Flugzeuge, Technologien uvm. vorstellen. Die wichtigsten und spannendsten Unternehmen der Luftfahrtbranche treffen sich wieder am Bodensee.

Auch wir als Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace sind auf dieser Veranstaltung und haben unseren eigenen Stand mit Fachpersonal. Wir vertreten das Land Bremen als Luft- und Raumfahrtzentrum. Hier teilen wir Ihnen gerne die neusten Infos aus dem Reallabor U-Space Norddeutschland & Deutsche Bucht mit. Natürlich geht es dabei auch um das Thema Drohnen und unser Testzentrum Hatten-UAS. Wir haben neue Tests durchgeführt, die wir mit Ihnen gerne Teilen würden. Der Gründer und Geschäftsführer Harald Rossol sowie der U-Space Provider Markus Rossol werden an der Messe teilnehmen und unseren Stand unterstützen. Als frisches Vorstandsmitglied des UAV DACH e.V. im Bereich Infrastruktur ist Markus Rossol die Anlaufstelle für die neusten Entwicklungen in der Drohnenbranche.
Ein Video zu unserem Stand veröffentlichen wir auf unserem Instagram Account. Mehr Informationen zu der AERO 2023 folgen in naher Zukunft.