Kategorie: U-Space

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Änderungen und Neuveröffentlichung – SORA 2.5

Die SORA 2.5 wurde am 09. und 10. Februar von der EASA vorgestellt. Dazu fanden zwei Workshops statt. Man konnte die Veranstaltung vor Ort und Digital in einem Livestream mitverfolgen.

Änderungen und Neuveröffentlichung - Sora 2.5

Hauptaufgabe

Die SORA an sich ist ein Modell für die Ermittlung vor einem Drohnenbetrieb. Dabei handelt es sich um ein Modell zur Risikoanalyse und zur Minimierung dieses Risikos. Der Ablauf enthält im Allgemeinen die Annex A, die Compliance Vorschriften und den SORA Sicherheitsfall. Anhand dieses Dokuments lassen sich Drohnenoperationen autorisieren.

Die Veranstaltung galt vor allem der Wirtschaft und den jeweiligen Behörden, da sie einen umfassenden Überblick über die neuen Änderungen der SORA bekommen sollten. Da es nach der Veröffentlichung der SORA 2.0 unter Fachleuten viel Diskussionsbedarf und Interpretationsraum gab, hat die JARUS diese in Absprache mit mehreren Institutionen überarbeitet und als SORA 2.5 neu veröffentlicht. Die SORA 2.5 ist keine neue, eigenständige Methode, sondern sie enthält lediglich verbesserte und erneuerte Inhalte der SORA 2.0, sodass das Fundament bestehen bleibt. Dazu kamen Änderungen und Neustrukturierungen, die zusammengefasst in einer Präsentation auf dem European Drone Forum 2022 veröffentlicht wurden. Das neue Dokument ist auf der Webseite der JARUS einsehbar.

Neu bei SORA 2.5

Aus den bisherigen Dokumenten wurden einige Themen neuformuliert und neuhinzugefügt, sodass eine verständlichere und übersichtlichere Version veröffentlicht wurde. Neu dazugekommen sind Annex A, F, und I. Annex A enthält den Aufbau des sogenannten manuellen Operators und Annex F ein quantitatives Modell für die Bewertung des Bodenrisikos. Die letzte Hauptänderung der SORA, Annex I, bietet ein Glossar, welches Definitionen von Fachbegriffen und Abkürzungen anhand von Beispielen klar erklärt.

Surveillance drone prototype

Geräuschemissionen bei Drohnen

Damit der Drohnenverkehr nicht genauso lautstark wie der normale Straßenverkehr wird, hat nun die EASA ein standardisiertes Werkzeug zur Messung der Geräuschemissionen von Drohnen vorgestellt. Der Drohnenverkehr soll dadurch umweltschonender werden und sich in die „moderne“ Stadt integrieren.

Geräuschemissionen bei Drohnen

Hintergrund von Geräuschemissionen

Durch den rapide wachsenden Drohnensektor und die Entwicklung neuer größerer Drohnen, ist von erhöhten Geräuschemissionen auszugehen. Die Lautstärke der Rotoren richtet sich in der Regel nach dem Gesamtgewicht der Drohne. Das heißt je größer das UAS desto lauter sind ihre Rotoren. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Drohnen auch bezüglich ihres Antriebs stetig überarbeitet und getestet werden. Die geräuscharmen Rotoren sind besonders für den zukünftigen Einsatz von Drohnen von hoher Bedeutung, da diese in Zukunft, laut Urban Air Mobility, in den Innenstädten fliegen dürfen. Der Schalldruck und die Schallintensität der Antriebsarten wurde nun intensiv von der EASA untersucht und analysiert.

Standardisiertes Werkzeug

Die Methode zur Messung der Geräuschemissionen gilt zunächst nur für Drohnen der Kategorie „Specific“. Offiziell wird die Methode mit „Guidelines on Noise Measurement of Unmanned Aircraft Systems Lighter than 600 kg Operating in the Specific Category (Low and Medium Risk)“ betitelt. Die Lautstärke soll demnach bei einer Inspektion gemessen oder bei der Drohnenzustellung direkt beigefügt werden. Das entsprechende Dokument der EASA sieht eine Datenbank für die verschiedenen Drohnentypen und -modelle vor, bei denen sowohl die Drohnenhersteller als auch –betreiber aufgefordert sind, sich an diese zu halten. Die Werte dieser Datenbank nutzen Behörden und Institutionen zukünftig als Grundlage für die Errichtung von Lärmschutzgebieten, wie beispielsweise Naturschutzgebiete.

Die rechtliche Verankerung dieser Methode und die Vollendung der Analyse der Geräuschemissionen ist im vollem Gange. Jedoch ist die Wahrnehmung der Geräusche auch nach der Finalisierung sehr entscheidend. Die Rotoren der Drohnen erzeugen einen umweltuntypischen Lärm, der sich klar von anderen unterschieden lässt. Deshalb wird man trotz der Geräuschreduzierung die Drohnen immer deutlich hören.

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Businessman working in office with stamp

Durchführbarkeitsstudie USSP

Nun ist es offiziell! Die b.r.m. IT & Aerospace erhält als erstes Unternehmen die Bestätigung für ihre „Durchführbarkeitsstudie Aufbau b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“. Dieser Meilenstein ist dem U-Space Provider und seinem Team erfolgreich gelungen. Es folgt ein Auszug aus der Bestätigung.

Durchführbarkeitsstudie USSP

offizielle Bestätigung der Durchführbarkeitsstudie

Der Einsatz von Drohnen (UAS = Unmanned Aircraft System) für industrielle, universitäre, behördliche, sicherheitsdienstliche und weitere zivile Zwecke wird in den nächsten Jahren stark ansteigen und vermutlich das Aufkommen im bemannten Flugverkehr übertreffen. Um dieses Drohnenflugaufkommen zu ermöglichen wurde auf Basis der EU Durchführungsverordnung 2021/664 ein neues Luftraumelement (Geozone) geschaffen und in die bestehenden Luftraumstruktur eingebettet. Dieser sogenannte „U-Space” („Luftraum” für unbemannte Flugsysteme) kann als Bündel verschiedener Rahmenbedingungen und Regelungen verstanden werden, welche den Einsatz von Drohnen ermöglichen. Es existieren verschiedene Ansätze für die Abgrenzung des U-Space: Ein erster Ansatz verfolgt die strikte Abgrenzung vom U-Space innerhalb des Luftraums hinsichtlich seiner maximalen Höhe und geographischen Ausdehnung. Dieser ist als erster Nutzungsansatz sinnvoll, wird perspektivisch dem zu erwartenden Drohnenflug- Ansprüchen aber nicht gerecht werden. Alternativ existiert ein integrierter Ansatz, für den diese strikte räumliche Abgrenzung keine zwingende Voraussetzung ist. Nur dieser integrierte Ansatz bietet einen vollständigen Entwicklungsumfang für den potentiellen Drohnenflug-Verkehr. Er wird von der b.r.m. verfolgt. Rechtliche Grundlage für die Nutzung des U-Space ist die zuvor genannte Durchführungsverordnung, welche ab dem 26. Januar 2023 Anwendung findet und voraussichtlich in Kürze auch in nationales Recht umgesetzt wird. Laut der EU-Verordnung sollen für den U-Space, ebenso wie für den normalen Luftraum, klare Organisationsstrukturen und Abläufe etabliert werden, um einen sicheren Drohnenflug zu ermöglichen. Dies betrifft im Wesentlichen die An- und Abmeldung einzelner Flüge, die Planung von Flugrouten, sowie die Bereitstellung aller relevanten Informationen für die sichere Navigation. Grundsätzlich benötigen alle Drohnen mit einem Gewicht >250g, sowie alle Flüge im BVLOS-Bereich (Behind visible line, also ein Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten) eine Genehmigung bzw. externe Koordination. Ausgenommen von dieser Regel sind Drohnenftüge im öffentlichen Interesse, wie z.B. Einsätze des Militärs, des Zolls, der Polizei, der Küstenwache, Such- und Rettungseinsätze oder Einsätze zur Brandbekämpfung bzw. für die Grenzkontrolle. Derzeit existiert keine entsprechende Infrastruktur für das benötigte Drohnenflugmanagement. Laut Verordnung soll diese Funktion durch sog. U-Space Service Provider (USSP/ UAS-Leitstellen) übernommen werden. Der U-Space Service Provider soll den unbemannten Flugverkehr im U-Space koordinieren und für eine sichere und reibungslose Interaktion mit dem bemannten Flugverkehr zuständig sein. Dafür muss er verschiedene technische Serviceleistungen erbringen, welche in der Verordnung beschrieben werden. Anders als in der Flugsicherung ist hier ein freier Markt mit vielfältigen kleineren Providern gewünscht, welche unabhängig von einem regionalen Bezugspunkt (europaweit) agieren können. Eine Abdeckung des U-Spaces durch DFS/Eurocontrol ist explizit nicht gewünscht. Die Ausgestaltung eines Drohnenflugbetriebs erfordert eine umfassende Übertragung der etablierten und standardisierten Verfahren aus der bemannten Luftfahrt, wie z.B. die existierenden Standards von ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation), JARUS (Internationale Arbeitsgruppe zur Regulierung von Drohnen), EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union) und Weiteren.
Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen LURAFO-Projektes VTOL-EGM, den Erfahrungen aus dem Betrieb des UAS-Testzentrum auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten, und v.a. auf ihrer eigentlichen Tätigkeit als Rechenzentrum und IT-Dienstleister, möchte sich die Firma b.r.m. zukünftig als europaweite UAS-Leitstelle bewerben und zertifizieren lassen. Neben der Ausarbeitung der essentiellen USSP-Dienste (Netz-Identifizierungsdienst, Geo-Sensibilisierungsdienst, UAS-Fluggenehmigungsdienst, Verkehrsinformationsdienst, Wetterinformationsdienst, Dienst zur Konformitätsüberwachung und sonstige, vom Mitgliedstaat festzulegende Dienste) sollen weitere Funktionen, wie die Datensicherheit und -konsistenz im Rechenzentrums-Betrieb, Green-IT Konzepte, die Anbindung zu Flugsicherungsorganisationen, sowie eine DSGVO- konforme digitale Transformation berücksichtigt werden. Die beantragte Durchführbarkeitsstudie soll dazu dienen, das Vorhaben der b.r.m., ein USSP im Kontext eines Rechenzentrums aufzubauen, genauer zu bewerten. Inhalte der Studie sollen im Wesentlichen die genaue Analyse der (laut Verordnung) anzubietenden Dienste, sowie eine detaillierte wirtschaftliche Betrachtung des Vorhabens sein. Die Ergebnisse aus dem im März 2023 auslaufenden Projekt LUV (Dronique, DFS, TUHH, HCU, HHLA Sky GmbH, Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg) sollen dabei zwingend in den Rahmen der aktuellen Studie integriert werden. Positive Resultate vorausgesetzt, sollen die Erfahrungen der Durchführbarkeitsstudie unmittelbar in einem F&E Projekt münden, dass den Aufbau einer b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen im Sinne eines USSP der EU DVO 2021/664ff zum Ziel hat. Der Luft- und Raumfahrtstandort Bremen kann sich durch die Unterstützung dieses Vorhabens im Rahmen der Entwicklungen zum U-Space Norddeutschland bzw. dem zu erwartenden Aufbau von neuen U-Space Service Providern entsprechend platzieren.

Impressionen vom AITS

Der U-Space Provider Markus Rossol hat an dem AITS, welches am 28.02.23 in Bremen stattgefunden hat, teilgenommen. Bei dem Event berichtete der IT-/ UAS-Consultant über die Ergebnisse des Projekts VTOL-EGM und das U-Space Reallabor Norddeutschland & deutsche Bucht. Unten sind ein paar Impressionen vom AITS zu sehen. Die Präsentation von Markus Rossol finden Sie auf unserer Webseite. Folgen Sie uns gerne auch auf Instagram @brm_IT_Aerospace.

Markus Rossol bei AITS

Am 28.02.2023 findet eine weitere Veranstaltung statt: die AITS in Bremen. Die internationale Veranstaltung findet im Bremer Konzerthaus „die Glocke“ von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Auch b.r.m. IT & Aerospace wird am Event vertreten sein und einen Vortrag halten.

Themenüberblick beim AITS

Im Allgemeinen geht es bei dem AITS um die vergangenen und zukünftigen Lieferketten in der Luftfahrtbranche. Die Pandemiezeiten haben gezeigt, dass eine Vorbereitung auf solche Ereignisse unbedingt notwendig sein sollte. Unter den Speakern befinden sich bekannte Experten aus der Luftbranche und CEOs von Institutionen und Vereinen, wie Aviaspace Bremen e.V. Die gesamte Agenda des Tages finden Sie auf der Webseite von AITS.

Neben den Lieferketten geht es aber auch um die Digitalisierung und die Nutzung von nachhaltigen Betriebsmodellen sowie der möglichst emissionsfreien Energieversorgung von Drohnen. Zu diesem Thema stellt der U-Space Provider Markus Rossol von der Bremer b.r.m. IT & Aerospace GmbH die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Projekt VTOL-EGM vor. Bei VTOL-EGM kam der Rochen-VT, eine hybrid betriebene Drohne, zum Einsatz. Des Weiteren berichtet Markus Rossol bei der AITS über das U-Space Reallabor Norddeutschland und Deutsche Bucht, welches für die Erprobung und die Integration des unbemannten in den bemannten Luftverkehr genutzt wird. Weitere Informationen zu dem U-Space Reallabor und den bisherigen Ergebnissen finden Sie hier.

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Impressionen vom i2b meet-up

Das i2b meet-up “Zivile Nutzung von Drohnen” fand am 21.02.23 statt. Als einer der Speaker hat der Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace, Harald Rossol, unter anderem über das erfolgreich abgeschlossene Projekt VTOL-EGM berichtet. Von der Veranstaltung gibt es ein paar Eindrücke, die von Kontrast Medien und Marketing festgehalten wurden. Folgen Sie uns gerne auch auf Instagram @brm_IT_Aerospace.

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letzter Aufruf: i2b meet-up

Das i2b meet-up über die Zivile Nutzung von Drohnen findet heute ab 18:00 Uhr statt. Also letzter Chance an der Veranstaltung teilzunehmen. Man kann die Veranstaltung sowohl vor Ort, als auch per Livestream verfolgen. Harald Rossol wird als der Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace wichtige Beiträge zur aktuellen Entwicklung und der Zukunft des Drohnenverkehrs geben.

i2b meet-up insight

Wie bereits angekündigt, findet am kommenden Dienstag, den 21.02.2023, das i2b meet-up über das Thema „Zivile Nutzung von Drohnen“ in Bremen statt.

i2b meet-up und b.r.m.

Dabei geht es um die Themen „U-Space Reallabore Norddeutschland und Deutsche Bucht“ und um die „UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“. Thema wird natürlich auch die Stadt Bremen, als Standort für die bemannte und vor allem unbemannte Luftfahrt, und die Integration von Drohnen in den Luftraum sein. Dazu hat Harald Rossol, Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace, ein Ankündigungsvideo auf dem neuen Instagram Account b.r.m. Bremen veröffentlicht. Bei dem meet-up eröffnet Rossol die anschließende Podiumsrunde mit einem Impulsvortrag. Dabei wird der Unternehmer auch auf das abgeschlossene Projekt VTOL-EGM und das Testzentrum Hatten-UAS eingehen. Die Veranstaltung ist per Livestream ab 18:00 Uhr verfolgbar.

Der Verein Aviaspace Bremen e.V. hat bereits den Verkehrsflugplatz Oldenburg-Hatten EDWH, auf dem das Testzentrum Hatten-UAS steht, besucht. Dazu gibt es einen Beitrag auf YouTube. Auf dem Flugplatz wurden nicht unzählige Drohnen von Kunden erprobt, sondern auch der Rochen-VT im Projekt VTOL-EGM. Der Flugplatz ist durch seine Standortvorteile hervorragend für bemannte und unbemannte Flugobjekte geeignet.

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i2b meet-up am 21.02.2023

Am Dienstag, den 21.02.2023, findet das i2b meet-up mit dem Titel „Zivile Nutzung von Drohnen“ in Bremen statt. Die Veranstaltung kann sowohl vor Ort als auch in einer Liveübertragung verfolgt werden.

i2b meet-up am 21.02.2023

Themen und Podiumsrunde vom i2b meet-up

Es geht im Kern um die Projektplattform „U-Space Reallabore Norddeutschland und Deutsche Bucht & UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“ und Bremen als Standort für die unbemannte Luftfahrt. Dabei ist der reibungslose Betrieb der bemannten und unbemannten Luftfahrt zwingend notwendig. Damit die Integration sicher von statten gehen kann, wird ein U-Space Service Provider benötigt.

Bei der Veranstaltung werden auch bekannte Gesichter der Luftfahrt über ihr Unternehmen berichten und neue Ideen vorstellen. Der Gründer und Unternehmer Harald Rossol wird mit einem Vortrag die anschließende Podiumsrunde einleiten und auch an der Diskussion teilnehmen. Thema wird auch das erfolgreich abgeschlossene Projekt VTOL-EGM sein, welches von b.r.m. IT & Aerospace und zwei weiteren Einrichtungen ins Leben gerufen und durchgeführt wurde.

Weitere Informationen zum i2b meet-up finden Sie hier.

Asian business man hand holding note paper meeting working with

IFAM Workshop

Der IT-Dienstleister b.r.m. hat zusammen mit der Droniq GmbH und der IFAM am 26.01.2023 einen Workshop zum Thema Plattform U-Space Nord-West und USSP Bremen gegeben. Diese Präsentation wurde beim Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und angewandte Materialforschung (IFAM) gehalten.

IFAM Workshop

Referenten und Überblick

Die Präsentation wurde von Emily Pfister, der Sales & Business Development Managerin bei der Droniq GmbH, Tim Strohbach, Wissenschaftler am IFAM, und Harald Rossol, Geschäftsführer und Gründer des Bremer IT-Dienstleisters b.r.m. Zu den Teilnehmern des Workshop gehörten mehrere Interessierte darunter auch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), welche enorm von dem Drohneneinsatz in der Nordsee profitieren würde. Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde folgte dann die Präsentation des U-Space Nord-West & USSP Bremen und der aktuelle Stand bei der Umsetzung der U-Space Verordnung.

Inhalt der Präsentationen beim IFAM Workshop

Zudem wurde sich über die aktuellen Entwicklungen und die Bewertung des Geschehens in Deutschland ausgetauscht. Dabei stellte man fest, dass es noch ein weiter Weg sei bis die vor kurzem in Kraft getretene EU Verordnung zum U-Space in deutsches Recht formuliert wurde. Deshalb ist es umso wichtiger in BVLOS und VLOS in Reallaboren zu testen.

Daraufhin haben die Referenten die Teilnehmern des Workshop über den BVLOS Einsatz in Testzentren gesprochen. Sie klärten über das Testzentrum Helgoland und ODCC auf und teilten bisherige Ergebnisse und Erfahrungen mit. Außerdem wurde der Flugplatz Hatten EDWH und die naheliegende Flugschule als perfekter Standort für das Testzentrum Hatten-UAS identifiziert.

Da in der EU Verordnung auch von der Einbindung lokaler Stellen/ggf. Bürgerbeteiligungsverfahren die Rede ist, haben die Referenten beim Workshop auch die UAS Leitstelle Bremen USSP und das U-Space Reallabore Norddeutschland vorgestellt.

Abschließend gab es noch den Ausblick für die kommenden Jahre und den Appell an die Politik, die Behörden, Wissenschaft und Forschung, etc. Danach wurden Beteiligungsmöglichkeiten für die Teilnehmer in einer Liste dargestellt. Folgen Sie uns gerne auch auf Instagram @brm_IT_Aerospace.