Airspace G
Luftraumklasse G: Unkontrollierter Luftraum nach SERA;IFR und VFR sind grundsätzlich zulässig, es gibt keinen ATC-Kontrollservice und keine Staffelung; Flüge erhalten Fluginformationsdienst (FIS) soweit möglich bzw. auf Anfrage. Für IFR außerhalb kontrollierten Luftraums gelten die Anforderungen nach SERA.5025 (z. B. Sprechfunkpflicht nur in von der Behörde festgelegten Bereichen/Routen). In Deutschland erstreckt sich Luftraum G grundsätzlich vom Boden bis 2.500 ft AGL, sofern er nicht durch andere Lufträume unterbrochen wird; IFR in Luftraum G ist national grundsätzlich nicht allgemein vorgesehen und ist nur in eng festgelegten, veröffentlichten Verfahren/Strecken zulässig.