PDRA (Predefined Risk Assessment)

Vordefinierte Risikoanalyse (AMC zu Art. 11 der VO 2019/947) für bestimmte Operationstypen. Der Betreiber kann eine Genehmigung auf Basis der PDRA beantragen, ohne eine vollständige individuelle SORA von Grund auf zu erstellen – sofern alle Rahmenbedingungen passen.