EU-Fernpilotenzeugnis A2
Zusätzlicher Kompetenznachweis für bestimmte Operationen in Open A2 (z. B. näher an unbeteiligten Personen). Er baut auf A1/A3 auf und umfasst typischerweise zusätzliche Theorie und praktische Selbsterklärung.
Zusätzlicher Kompetenznachweis für bestimmte Operationen in Open A2 (z. B. näher an unbeteiligten Personen). Er baut auf A1/A3 auf und umfasst typischerweise zusätzliche Theorie und praktische Selbsterklärung.
EU-weit anerkannter Nachweis grundlegender Fernpilot-Kompetenzen für die Open-Kategorie. In Deutschland wird das Online-Training/der Test u. a. über das LBA bereitgestellt.
Open-Subkategorie für Flüge „fern von Menschen“. Betrieb ist nur in Bereichen zulässig, in denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden und i. d. R. mit großem Abstand zu bebauten/öffentlichen Bereichen.
Open-Subkategorie für Flüge „nah an Menschen“ mit strengeren Anforderungen an UAS und Qualifikation. Typisch sind definierte Mindestabstände zu unbeteiligten Personen und zusätzliche Fernpilot-Kompetenzen.
Open-Subkategorie für sehr risikoarme Flüge „nah an Menschen“. Überflug unbeteiligter Personen kann je nach UAS-Klasse zulässig sein, Überflug von Menschenansammlungen ist verboten.
EU-Betriebskategorie für Hochrisiko-Operationen. Grundsätzlich sind Zertifizierung von UAS, Betreiber und (je nach Fall) Lizenzierung von Fernpiloten vorgesehen.
EU-Betriebskategorie für Operationen mit höherem Risiko als „Open“. Sie erfordert typischerweise eine Betriebsgenehmigung, eine Erklärung (z. B. bei STS) oder ein LUC – basierend auf einer Risikoanalyse (z. B. SORA/PDRA).
EU-Betriebskategorie für UAS-Operationen mit geringem Risiko. Sie ist grundsätzlich ohne vorherige Betriebsgenehmigung möglich, sofern u. a. die Betriebsgrenzen (z. B. Sichtflug, Höhenlimit, Abstände) und Klassenvorgaben eingehalten werden.
Nachrüstmodul, das die EU-Anforderungen an die direkte Fernidentifikation erfüllen soll (u. a. Seriennummer, Broadcast der relevanten Daten per offen dokumentiertem Protokoll).
Funktion, die während des Fluges bestimmte Identifikations- und Positionsdaten per Funk in regelmäßigen Intervallen aussendet (u. a. Betreiberregistrierungsnummer, Position/Speed/Track der Drohne). In der EU sind Anforderungen in der Delegierten VO 2019/945 definiert.
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