Kategorie: Drohnen Glossar

AAM

Abkürzung für Advanced Air Mobility – ein Sammelbegriff für neue, meist stark digitalisierte Luftverkehrskonzepte (bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge), z. B. eVTOL-Lufttaxis und automatisierte Cargo-Drohnen, inklusive der erforderlichen Infrastruktur und Betriebsverfahren.

U-Space Service

Ein U‑Space service ist ein Dienst, der in einem ausgewiesenen U‑Space airspace zur Unterstützung sicherer und effizienter UAS‑Operationen bereitgestellt wird. Die EU‑Verordnung nennt als verpflichtende U‑Space‑Dienste u. a. Network Identification, Geo‑Awareness, Traffic Information und UAS Flight Authorisation, die von zertifizierten U‑Space Service Providern (USSP) angeboten werden.

SORA 2.5

SORA 2.5 (Specific Operations Risk Assessment) ist die von JARUS entwickelte, risikobasierte Methodik zur Bewertung und Ableitung von Sicherheitsanforderungen für UAS‑Operationen in der „specific“ category. EASA hat SORA 2.5 in AMC/GM zu VO (EU) 2019/947 integriert (ED Decision 2025/018/R).

HX Lufträume

„HX“ kennzeichnet Lufträume, die zeitweise wirksam sind (nicht ständig aktiv). Vor Einflug soll der Status z. B. über FIS/INFO/TWR/ATIS abgefragt werden; ohne Statusabfrage ist der Luftraum als aktiv zu behandeln, zudem ist Hörbereitschaft erforderlich.

Airspace G

Luftraumklasse G: Unkontrollierter Luftraum nach SERA;IFR und VFR sind grundsätzlich zulässig, es gibt keinen ATC-Kontrollservice und keine Staffelung; Flüge erhalten Fluginformationsdienst (FIS) soweit möglich bzw. auf Anfrage. Für IFR außerhalb kontrollierten Luftraums gelten die Anforderungen nach SERA.5025 (z. B. Sprechfunkpflicht nur in von der Behörde festgelegten Bereichen/Routen). In Deutschland erstreckt sich Luftraum G grundsätzlich vom Boden bis 2.500 ft AGL, sofern er nicht durch andere Lufträume unterbrochen wird; IFR in Luftraum G ist national grundsätzlich nicht allgemein vorgesehen und ist nur in eng festgelegten, veröffentlichten Verfahren/Strecken zulässig.

Airspace F

Luftraumklasse F (Advisory Airspace): IFR und VFR sind zulässig; teilnehmende IFR‑Flüge erhalten einen Air Traffic Advisory Service, alle Flüge können Flight Information Service (FIS) erhalten; ATC‑Freigabe ist nicht erforderlich (Sprechfunkpflicht für teilnehmende IFR).

Airspace E

Luftraumklasse E: IFR und VFR sind zulässig; ATC‑Service und Staffelung nur für IFR (IFR von IFR getrennt). VFR erhält i. d. R. keinen ATC‑Service, Verkehrsinformationen „as far as practical“; IFR benötigt Freigabe und Sprechfunk, VFR nicht zwingend.

Airspace D

Luftraumklasse D: IFR und VFR sind zulässig; ATC‑Service für alle. IFR wird von IFR getrennt und erhält Verkehrsinformationen zu VFR; VFR erhält Verkehrsinformationen zu allen Flügen; Freigabe und Sprechfunk sind erforderlich.

Airspace C

Luftraumklasse C: IFR und VFR sind zulässig; ATC‑Service für alle. IFR wird von IFR und VFR getrennt; VFR wird von IFR getrennt und erhält Verkehrsinformationen (und auf Anfrage Ausweichhinweise); Freigabe und Sprechfunk sind erforderlich.

Airspace B

Luftraumklasse B: IFR und VFR sind zulässig; alle Flüge erhalten ATC‑Service, werden voneinander getrennt und benötigen eine Freigabe; durchgehende Sprechfunkverbindung ist erforderlich.