SORA: taktische Minderungsmaßnahmen (Tactical Mitigations)
Maßnahmen, die im Encounter-Fall eine sichere Separation unterstützen (z. B. DAA-Systeme, kooperative elektronische Systeme oder Verfahren). Sie sind an TMPR/Robustness gekoppelt.
Maßnahmen, die im Encounter-Fall eine sichere Separation unterstützen (z. B. DAA-Systeme, kooperative elektronische Systeme oder Verfahren). Sie sind an TMPR/Robustness gekoppelt.
Maßnahmen, die die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit bemanntem Verkehr reduzieren (z. B. Betrieb in Zeiten/Orten mit geringer Verkehrsdichte, temporär segregierter Luftraum). Sie können die ARC reduzieren.
Täuschung von Navigations-/Positionssignalen (z. B. GNSS), sodass das System falsche Positionsdaten verarbeitet. Relevante Security-/Safety-Gefahr v. a. bei BVLOS/hoher Automatisierung.
Absichtliches oder unabsichtliches Stören von Funksignalen (z. B. GNSS oder C2-Link), was Positions-/Steuerverlust verursachen kann. In Risikoanalysen ist die Robustheit gegen Störungen relevant.
Schutz vor vorsätzlichen Handlungen (z. B. unbefugter Zugriff, Jamming, Spoofing). Security kann Safety beeinflussen und ist daher in U-Space/SORA-Umfeld mit zu berücksichtigen.
Neben Safety sind Privacy/Datenschutz als eigenständige Risikodimension zu betrachten (z. B. Kameras/Sensorik). EU-UAS-Regeln verweisen darauf, dass zusätzliche nationale/EU-Vorgaben zu beachten sind.
Managementsysteme zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Sicherheitsrisiken (und Security-Vulnerabilities mit Safety-Impact). Für USSP und (single) CISP sind solche Systeme im U-Space-Rahmen vorgesehen.
UAS, das physisch über eine Leine/Kabel mit dem Boden verbunden ist. Je nach Bauart können dadurch bestimmte Risiken reduziert werden (z. B. Begrenzung des Operationsbereichs); Anforderungen ergeben sich aus Einsatzkonzept und Regelwerk.
Bereitstellung eines Produkts zum erstmaligen Vertrieb/Verwendung auf dem EU-Markt. Für UAS relevant, weil Klassenkennzeichnung und Konformitätspflichten an das Inverkehrbringen geknüpft sind.
Kennzeichnung, dass ein Produkt EU-Konformitätsanforderungen erfüllt. Für UAS-Klassen C0–C6 ist die Konformitätsbewertung nach 2019/945 Teil der Inverkehrbringung.
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