Diese Seite bündelt den regulatorischen Rahmen und die betroffenen Branchen des Drohnenschutzes für kritische Infrastruktur. Sie ordnet ein, was als kritische Infrastruktur gilt, welche gesetzlichen Vorgaben greifen und worauf es je Sektor ankommt. Den drohnenbezogenen Schutz – Detektion, Abwehr und Lagebild – finden Sie auf unserer KRITIS-Übersicht.

Was als kritische Infrastruktur gilt

Als kritische Infrastruktur (KRITIS) gelten Anlagen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Folgen für Versorgung, öffentliche Sicherheit oder das Gemeinwesen hätte – etwa in Energie, Wasser, Transport, Gesundheit oder Logistik. Für diese Betreiber sind unerlaubte Drohnenflüge nicht nur ein Störfaktor, sondern ein Sicherheits- und Kontinuitätsrisiko.

Regulatorischer Rahmen

Der Schutz kritischer Infrastruktur ist zunehmend gesetzlich unterlegt.

KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz bündelt die Anforderungen an den physischen Schutz kritischer Anlagen und verpflichtet Betreiber zu Risikobetrachtung und angemessenen Schutzmaßnahmen – der Luftraum über der Anlage eingeschlossen.

NIS2

Die NIS2-Richtlinie adressiert die Cyber- und Informationssicherheit kritischer und wichtiger Einrichtungen. Drohnenschutz und IT-Sicherheit greifen dabei ineinander, wenn Detektions- und Leitstellensysteme selbst Teil der schützenswerten Infrastruktur sind.

Branchenspezifische Vorgaben

Zusätzlich gelten je Sektor eigene Regelwerke und Aufsichtsstrukturen, die in ein Schutzkonzept einzubeziehen sind.

Sektoren im Detail

Jeder Sektor hat eigene Schutzgüter, Geländeformen und Eskalationswege.

Energie und Netzbetrieb

Umspannwerke, Kraftwerke und Netzknoten mit weitläufigen Perimetern und hoher Versorgungsrelevanz.

Wasser und Abwasser

Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung – oft verteilte Standorte mit sensiblen Anlagenbereichen.

Transport und Verkehr

Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Verkehrsknoten, an denen Drohnen den Betrieb unmittelbar gefährden.

Gesundheit

Kliniken und Versorgungseinrichtungen mit hohem Schutzbedarf für Betrieb und Privatsphäre.

Häfen und Logistik

Weitläufige Areale mit hohem Waren- und Personenverkehr und komplexen Zuständigkeiten.

Vorgehen in vier Schritten

Wir bauen Schutzkonzepte strukturiert auf: erstens Risiko- und Standortanalyse, zweitens Detektion und Lagebild, drittens Prozesse, Rollen und Alarmierungsketten, viertens Erprobung, Dokumentation und Audit. So entsteht ein Schutz, der planbar, rechtssicher und nachweisbar ist.

Sprechen Sie mit uns unter +49 421 34 14 94 oder brm@brm.de.