Diese Seite bündelt den regulatorischen Rahmen und die betroffenen Branchen des Drohnenschutzes für kritische Infrastruktur. Sie ordnet ein, was als kritische Infrastruktur gilt, welche gesetzlichen Vorgaben greifen und worauf es je Sektor ankommt. Den drohnenbezogenen Schutz – Detektion, Abwehr und Lagebild – finden Sie auf unserer KRITIS-Übersicht.
Was als kritische Infrastruktur gilt
Als kritische Infrastruktur (KRITIS) gelten Anlagen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Folgen für Versorgung, öffentliche Sicherheit oder das Gemeinwesen hätte – etwa in Energie, Wasser, Transport, Gesundheit oder Logistik. Für diese Betreiber sind unerlaubte Drohnenflüge nicht nur ein Störfaktor, sondern ein Sicherheits- und Kontinuitätsrisiko.
Regulatorischer Rahmen
Der Schutz kritischer Infrastruktur ist zunehmend gesetzlich unterlegt.
KRITIS-Dachgesetz
Das KRITIS-Dachgesetz bündelt die Anforderungen an den physischen Schutz kritischer Anlagen und verpflichtet Betreiber zu Risikobetrachtung und angemessenen Schutzmaßnahmen – der Luftraum über der Anlage eingeschlossen.
NIS2
Die NIS2-Richtlinie adressiert die Cyber- und Informationssicherheit kritischer und wichtiger Einrichtungen. Drohnenschutz und IT-Sicherheit greifen dabei ineinander, wenn Detektions- und Leitstellensysteme selbst Teil der schützenswerten Infrastruktur sind.
Branchenspezifische Vorgaben
Zusätzlich gelten je Sektor eigene Regelwerke und Aufsichtsstrukturen, die in ein Schutzkonzept einzubeziehen sind.
Sektoren im Detail
Jeder Sektor hat eigene Schutzgüter, Geländeformen und Eskalationswege.
Energie und Netzbetrieb
Umspannwerke, Kraftwerke und Netzknoten mit weitläufigen Perimetern und hoher Versorgungsrelevanz.
Wasser und Abwasser
Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung – oft verteilte Standorte mit sensiblen Anlagenbereichen.
Transport und Verkehr
Flughäfen, Verkehrslandeplätze und Verkehrsknoten, an denen Drohnen den Betrieb unmittelbar gefährden.
Gesundheit
Kliniken und Versorgungseinrichtungen mit hohem Schutzbedarf für Betrieb und Privatsphäre.
Häfen und Logistik
Weitläufige Areale mit hohem Waren- und Personenverkehr und komplexen Zuständigkeiten.
Vorgehen in vier Schritten
Wir bauen Schutzkonzepte strukturiert auf: erstens Risiko- und Standortanalyse, zweitens Detektion und Lagebild, drittens Prozesse, Rollen und Alarmierungsketten, viertens Erprobung, Dokumentation und Audit. So entsteht ein Schutz, der planbar, rechtssicher und nachweisbar ist.
Sprechen Sie mit uns unter +49 421 34 14 94 oder brm@brm.de.