Kategorie: U-Space Service Provider

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b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

b.r.m. IT & Aerospace auf der AERO 2023

Wie bereits angekündigt findet die AERO Friedrichshafen 2023 vom 19.04. – 22.04.2023 statt. Dabei vertritt b.r.m. IT & Aerospace das Land Bremen als Luft- und Raumfahrtzentrum. Der dazugehörige Stand “Landesstand Bremen City of Aerospace” befindet sich in Halle A2 mit der Standnummer 216. In dieser Halle findet die AERODrones, eine dreitägige Fachmesse zu Drohnen, statt. Unter dem Thema “Drohnen im BOS-Einsatz” wird vor allem die Nutzung von Drohnen für die öffentliche Sicherheit vorgestellt. Sowohl staatliche, wie der Polizei und Feuerwehr, als auch nichtstaatliche Aktuere stellen ihre Anwendungskonzepte vor. Dazu gehört auch der Aviaspace Bremen e.V., die Optoprecision GmbH und die Flugplatz Hatten GmbH. Dabei werden Harald Rossol als Geschäftsführer von b.r.m., Maximilian Strauß als Senior Aerotechnical Consultant und Markus Rossol als U-Space Provider gemeinsam mit den Partnern den Stand leiten und Ihnen bei Fragen zur Verfügung stehen.

Yellow Crop Duster

Standardszenarios für Drohnen

In der deutschen Land- und Forstwirtschaft kommen Drohnen immer häufiger zum Einsatz und werden vielseitig benutzt. Unteranderem werden sie für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln verwendet. Drohnen und Flugzeuge ermöglichen so eine Schädlingsbekämpfung ohne die Zerstörung von Pflanzen, wie beispielsweise durch Traktorrädern. Jedoch ist der Abwurf von Gegenständen aus bemannten und unbemannten Flugobjekten in Deutschland verboten. Bei dem Abwurf von Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich um eine Ausnahme von vielen. Normalerweise müsste der Landwirt, um diesen Sonderfall anzumelden, einen hohen Bürokratieaufwand bewältigen. Damit dieses Verfahren aber deutlich vereinfacht und beschleunigt wird, gibt es die sogenannten nationalen Standardszenarios (DE.STS.FARM). Sie ist das erste genehmigte Standardszenario für Drohnen in Deutschland.

Nationales Standardszenario

Bei diesem nationalen Standardszenario handelt es sich um einen Antrag, der von dem Landwirt ausgefüllt werden muss. Dafür muss dieser einen UAS-Betreiber mit dem entsprechenden Drohnenführerschein vorweisen. Dieser erklärt sich dazu bereit und legt den ausgefüllten Antrag im Luftfahrt-Bundesamt vor. Dabei ist zu beachten, dass nur Erklärungen, die längstens bis zum 31.12.2023 eingereicht und bis zum 31.12.2025 genutzt werden, akzeptiert werden. Nach der Überprüfung der Vollständigkeit wird dem Antrag stattgegeben. Dafür wird eine Gebühr von 200€ erhoben. Wenn der Antrag vom Luftfahrtbundesamt bestätigt wurde, ist die Betriebserlaubnis bis auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt. Danach muss diese neu beantragt werden. Weitere Informationen für Standardszenarios erfahren Sie auf dieser Webseite.

Markus Rossol im Vorstand vom UAV DACH e.V.

Auf der 61. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. wurde der Verein neustrukturiert. Außerdem wurde auch das neue Grundsatzprogramm aufgenommen.

Markus Rossol Vorstand

Der Vorstand des Verbandes für unbemannte Luftfahrt “UAV DACH e.V.” wurden neu gewählt. Als Vorstand für Infrastruktur Luft & Boden wurde Markus Rossol in den neuen, breiter aufgestellten, Vorstand des Vereins gewählt. Er dankt den Verbandsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine kooperative Zusammenarbeit. Besonderer Dank gilt auch den scheidenden Vorstandsmitgliedern, dessen erfolgreiche Verbandsarbeit den UAV DACH e.V. bisher begleitet hat.

Des Weiteren tritt nun das neue Grundsatzprogramm „informieren, vernetzen und gestalten“ in Kraft. Dies wurde zuvor in der 60. Mitgliederversammlung im November 2022 beschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des UAV DACH e.V. Neue Beiträge gibt es auch auf unserem Instagram Account.

AERO Friedrichshafen 2023 am 19.04 – 22.04.23

Die AERO findet dieses Jahr vom 19. – 22.April statt. Dazu sind mehr als 600 internationale Aussteller beteiligt, die ihre modernsten Flugzeuge, Technologien uvm. vorstellen. Die wichtigsten und spannendsten Unternehmen der Luftfahrtbranche treffen sich wieder am Bodensee.

Auch wir als Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace sind auf dieser Veranstaltung und haben unseren eigenen Stand mit Fachpersonal. Wir vertreten das Land Bremen als Luft- und Raumfahrtzentrum. Hier teilen wir Ihnen gerne die neusten Infos aus dem Reallabor U-Space Norddeutschland & Deutsche Bucht mit. Natürlich geht es dabei auch um das Thema Drohnen und unser Testzentrum Hatten-UAS. Wir haben neue Tests durchgeführt, die wir mit Ihnen gerne Teilen würden. Der Gründer und Geschäftsführer Harald Rossol sowie der U-Space Provider Markus Rossol werden an der Messe teilnehmen und unseren Stand unterstützen. Als frisches Vorstandsmitglied des UAV DACH e.V. im Bereich Infrastruktur ist Markus Rossol die Anlaufstelle für die neusten Entwicklungen in der Drohnenbranche.
Ein Video zu unserem Stand veröffentlichen wir auf unserem Instagram Account. Mehr Informationen zu der AERO 2023 folgen in naher Zukunft.

Amsterdam Drone Week 2023

Dieses Jahr fand die Amsterdam Drone Week 2023 vom 21.03-23.03 statt. Die Veranstaltung bietet eine internationale Plattform für Drohnen, ihre Techniken und ihren Einsatz. Interessierte, Unternehmen und Autoritäten treffen sich in Amsterdam und tauschen sich über die neusten Entwicklungen und Forschungen aus. In Vorträgen und Podiumsdiskussionen werden diese geteilt und untereinander besprochen. So auch die EASA High Level Conference, die vor allem mit dem Bau eines IAM Ökosystems und den Integrationsschritten von Drohnen in den konventionellen Luftraum beschäftigt hat. Dabei hat auch der U-Space Provider Markus Rossol von dem Unternehmen b.r.m. IT & Aerospace aufmerksam zugehört. Die Amsterdam Drone Week verbindet und fördert die Nutzung von Drohnen.

policies document

Änderungen und Neuveröffentlichung – SORA 2.5

Die SORA 2.5 wurde am 09. und 10. Februar von der EASA vorgestellt. Dazu fanden zwei Workshops statt. Man konnte die Veranstaltung vor Ort und Digital in einem Livestream mitverfolgen.

Änderungen und Neuveröffentlichung - Sora 2.5

Hauptaufgabe

Die SORA an sich ist ein Modell für die Ermittlung vor einem Drohnenbetrieb. Dabei handelt es sich um ein Modell zur Risikoanalyse und zur Minimierung dieses Risikos. Der Ablauf enthält im Allgemeinen die Annex A, die Compliance Vorschriften und den SORA Sicherheitsfall. Anhand dieses Dokuments lassen sich Drohnenoperationen autorisieren.

Die Veranstaltung galt vor allem der Wirtschaft und den jeweiligen Behörden, da sie einen umfassenden Überblick über die neuen Änderungen der SORA bekommen sollten. Da es nach der Veröffentlichung der SORA 2.0 unter Fachleuten viel Diskussionsbedarf und Interpretationsraum gab, hat die JARUS diese in Absprache mit mehreren Institutionen überarbeitet und als SORA 2.5 neu veröffentlicht. Die SORA 2.5 ist keine neue, eigenständige Methode, sondern sie enthält lediglich verbesserte und erneuerte Inhalte der SORA 2.0, sodass das Fundament bestehen bleibt. Dazu kamen Änderungen und Neustrukturierungen, die zusammengefasst in einer Präsentation auf dem European Drone Forum 2022 veröffentlicht wurden. Das neue Dokument ist auf der Webseite der JARUS einsehbar.

Neu bei SORA 2.5

Aus den bisherigen Dokumenten wurden einige Themen neuformuliert und neuhinzugefügt, sodass eine verständlichere und übersichtlichere Version veröffentlicht wurde. Neu dazugekommen sind Annex A, F, und I. Annex A enthält den Aufbau des sogenannten manuellen Operators und Annex F ein quantitatives Modell für die Bewertung des Bodenrisikos. Die letzte Hauptänderung der SORA, Annex I, bietet ein Glossar, welches Definitionen von Fachbegriffen und Abkürzungen anhand von Beispielen klar erklärt.

Surveillance drone prototype

Geräuschemissionen bei Drohnen

Damit der Drohnenverkehr nicht genauso lautstark wie der normale Straßenverkehr wird, hat nun die EASA ein standardisiertes Werkzeug zur Messung der Geräuschemissionen von Drohnen vorgestellt. Der Drohnenverkehr soll dadurch umweltschonender werden und sich in die „moderne“ Stadt integrieren.

Geräuschemissionen bei Drohnen

Hintergrund von Geräuschemissionen

Durch den rapide wachsenden Drohnensektor und die Entwicklung neuer größerer Drohnen, ist von erhöhten Geräuschemissionen auszugehen. Die Lautstärke der Rotoren richtet sich in der Regel nach dem Gesamtgewicht der Drohne. Das heißt je größer das UAS desto lauter sind ihre Rotoren. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Drohnen auch bezüglich ihres Antriebs stetig überarbeitet und getestet werden. Die geräuscharmen Rotoren sind besonders für den zukünftigen Einsatz von Drohnen von hoher Bedeutung, da diese in Zukunft, laut Urban Air Mobility, in den Innenstädten fliegen dürfen. Der Schalldruck und die Schallintensität der Antriebsarten wurde nun intensiv von der EASA untersucht und analysiert.

Standardisiertes Werkzeug

Die Methode zur Messung der Geräuschemissionen gilt zunächst nur für Drohnen der Kategorie „Specific“. Offiziell wird die Methode mit „Guidelines on Noise Measurement of Unmanned Aircraft Systems Lighter than 600 kg Operating in the Specific Category (Low and Medium Risk)“ betitelt. Die Lautstärke soll demnach bei einer Inspektion gemessen oder bei der Drohnenzustellung direkt beigefügt werden. Das entsprechende Dokument der EASA sieht eine Datenbank für die verschiedenen Drohnentypen und -modelle vor, bei denen sowohl die Drohnenhersteller als auch –betreiber aufgefordert sind, sich an diese zu halten. Die Werte dieser Datenbank nutzen Behörden und Institutionen zukünftig als Grundlage für die Errichtung von Lärmschutzgebieten, wie beispielsweise Naturschutzgebiete.

Die rechtliche Verankerung dieser Methode und die Vollendung der Analyse der Geräuschemissionen ist im vollem Gange. Jedoch ist die Wahrnehmung der Geräusche auch nach der Finalisierung sehr entscheidend. Die Rotoren der Drohnen erzeugen einen umweltuntypischen Lärm, der sich klar von anderen unterschieden lässt. Deshalb wird man trotz der Geräuschreduzierung die Drohnen immer deutlich hören.

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Businessman working in office with stamp

Durchführbarkeitsstudie USSP

Nun ist es offiziell! Die b.r.m. IT & Aerospace erhält als erstes Unternehmen die Bestätigung für ihre „Durchführbarkeitsstudie Aufbau b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen (USSP)“. Dieser Meilenstein ist dem U-Space Provider und seinem Team erfolgreich gelungen. Es folgt ein Auszug aus der Bestätigung.

Durchführbarkeitsstudie USSP

offizielle Bestätigung der Durchführbarkeitsstudie

Der Einsatz von Drohnen (UAS = Unmanned Aircraft System) für industrielle, universitäre, behördliche, sicherheitsdienstliche und weitere zivile Zwecke wird in den nächsten Jahren stark ansteigen und vermutlich das Aufkommen im bemannten Flugverkehr übertreffen. Um dieses Drohnenflugaufkommen zu ermöglichen wurde auf Basis der EU Durchführungsverordnung 2021/664 ein neues Luftraumelement (Geozone) geschaffen und in die bestehenden Luftraumstruktur eingebettet. Dieser sogenannte „U-Space” („Luftraum” für unbemannte Flugsysteme) kann als Bündel verschiedener Rahmenbedingungen und Regelungen verstanden werden, welche den Einsatz von Drohnen ermöglichen. Es existieren verschiedene Ansätze für die Abgrenzung des U-Space: Ein erster Ansatz verfolgt die strikte Abgrenzung vom U-Space innerhalb des Luftraums hinsichtlich seiner maximalen Höhe und geographischen Ausdehnung. Dieser ist als erster Nutzungsansatz sinnvoll, wird perspektivisch dem zu erwartenden Drohnenflug- Ansprüchen aber nicht gerecht werden. Alternativ existiert ein integrierter Ansatz, für den diese strikte räumliche Abgrenzung keine zwingende Voraussetzung ist. Nur dieser integrierte Ansatz bietet einen vollständigen Entwicklungsumfang für den potentiellen Drohnenflug-Verkehr. Er wird von der b.r.m. verfolgt. Rechtliche Grundlage für die Nutzung des U-Space ist die zuvor genannte Durchführungsverordnung, welche ab dem 26. Januar 2023 Anwendung findet und voraussichtlich in Kürze auch in nationales Recht umgesetzt wird. Laut der EU-Verordnung sollen für den U-Space, ebenso wie für den normalen Luftraum, klare Organisationsstrukturen und Abläufe etabliert werden, um einen sicheren Drohnenflug zu ermöglichen. Dies betrifft im Wesentlichen die An- und Abmeldung einzelner Flüge, die Planung von Flugrouten, sowie die Bereitstellung aller relevanten Informationen für die sichere Navigation. Grundsätzlich benötigen alle Drohnen mit einem Gewicht >250g, sowie alle Flüge im BVLOS-Bereich (Behind visible line, also ein Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten) eine Genehmigung bzw. externe Koordination. Ausgenommen von dieser Regel sind Drohnenftüge im öffentlichen Interesse, wie z.B. Einsätze des Militärs, des Zolls, der Polizei, der Küstenwache, Such- und Rettungseinsätze oder Einsätze zur Brandbekämpfung bzw. für die Grenzkontrolle. Derzeit existiert keine entsprechende Infrastruktur für das benötigte Drohnenflugmanagement. Laut Verordnung soll diese Funktion durch sog. U-Space Service Provider (USSP/ UAS-Leitstellen) übernommen werden. Der U-Space Service Provider soll den unbemannten Flugverkehr im U-Space koordinieren und für eine sichere und reibungslose Interaktion mit dem bemannten Flugverkehr zuständig sein. Dafür muss er verschiedene technische Serviceleistungen erbringen, welche in der Verordnung beschrieben werden. Anders als in der Flugsicherung ist hier ein freier Markt mit vielfältigen kleineren Providern gewünscht, welche unabhängig von einem regionalen Bezugspunkt (europaweit) agieren können. Eine Abdeckung des U-Spaces durch DFS/Eurocontrol ist explizit nicht gewünscht. Die Ausgestaltung eines Drohnenflugbetriebs erfordert eine umfassende Übertragung der etablierten und standardisierten Verfahren aus der bemannten Luftfahrt, wie z.B. die existierenden Standards von ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation), JARUS (Internationale Arbeitsgruppe zur Regulierung von Drohnen), EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit ist die Luftsicherheitsbehörde der Europäischen Union) und Weiteren.
Basierend auf den Ergebnissen des vorangegangenen LURAFO-Projektes VTOL-EGM, den Erfahrungen aus dem Betrieb des UAS-Testzentrum auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten, und v.a. auf ihrer eigentlichen Tätigkeit als Rechenzentrum und IT-Dienstleister, möchte sich die Firma b.r.m. zukünftig als europaweite UAS-Leitstelle bewerben und zertifizieren lassen. Neben der Ausarbeitung der essentiellen USSP-Dienste (Netz-Identifizierungsdienst, Geo-Sensibilisierungsdienst, UAS-Fluggenehmigungsdienst, Verkehrsinformationsdienst, Wetterinformationsdienst, Dienst zur Konformitätsüberwachung und sonstige, vom Mitgliedstaat festzulegende Dienste) sollen weitere Funktionen, wie die Datensicherheit und -konsistenz im Rechenzentrums-Betrieb, Green-IT Konzepte, die Anbindung zu Flugsicherungsorganisationen, sowie eine DSGVO- konforme digitale Transformation berücksichtigt werden. Die beantragte Durchführbarkeitsstudie soll dazu dienen, das Vorhaben der b.r.m., ein USSP im Kontext eines Rechenzentrums aufzubauen, genauer zu bewerten. Inhalte der Studie sollen im Wesentlichen die genaue Analyse der (laut Verordnung) anzubietenden Dienste, sowie eine detaillierte wirtschaftliche Betrachtung des Vorhabens sein. Die Ergebnisse aus dem im März 2023 auslaufenden Projekt LUV (Dronique, DFS, TUHH, HCU, HHLA Sky GmbH, Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg) sollen dabei zwingend in den Rahmen der aktuellen Studie integriert werden. Positive Resultate vorausgesetzt, sollen die Erfahrungen der Durchführbarkeitsstudie unmittelbar in einem F&E Projekt münden, dass den Aufbau einer b.r.m. UAS-Leitstelle Bremen im Sinne eines USSP der EU DVO 2021/664ff zum Ziel hat. Der Luft- und Raumfahrtstandort Bremen kann sich durch die Unterstützung dieses Vorhabens im Rahmen der Entwicklungen zum U-Space Norddeutschland bzw. dem zu erwartenden Aufbau von neuen U-Space Service Providern entsprechend platzieren.

Impressionen vom AITS

Der U-Space Provider Markus Rossol hat an dem AITS, welches am 28.02.23 in Bremen stattgefunden hat, teilgenommen. Bei dem Event berichtete der IT-/ UAS-Consultant über die Ergebnisse des Projekts VTOL-EGM und das U-Space Reallabor Norddeutschland & deutsche Bucht. Unten sind ein paar Impressionen vom AITS zu sehen. Die Präsentation von Markus Rossol finden Sie auf unserer Webseite. Folgen Sie uns gerne auch auf Instagram @brm_IT_Aerospace.

Markus Rossol bei AITS

Am 28.02.2023 findet eine weitere Veranstaltung statt: die AITS in Bremen. Die internationale Veranstaltung findet im Bremer Konzerthaus „die Glocke“ von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Auch b.r.m. IT & Aerospace wird am Event vertreten sein und einen Vortrag halten.

Themenüberblick beim AITS

Im Allgemeinen geht es bei dem AITS um die vergangenen und zukünftigen Lieferketten in der Luftfahrtbranche. Die Pandemiezeiten haben gezeigt, dass eine Vorbereitung auf solche Ereignisse unbedingt notwendig sein sollte. Unter den Speakern befinden sich bekannte Experten aus der Luftbranche und CEOs von Institutionen und Vereinen, wie Aviaspace Bremen e.V. Die gesamte Agenda des Tages finden Sie auf der Webseite von AITS.

Neben den Lieferketten geht es aber auch um die Digitalisierung und die Nutzung von nachhaltigen Betriebsmodellen sowie der möglichst emissionsfreien Energieversorgung von Drohnen. Zu diesem Thema stellt der U-Space Provider Markus Rossol von der Bremer b.r.m. IT & Aerospace GmbH die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Projekt VTOL-EGM vor. Bei VTOL-EGM kam der Rochen-VT, eine hybrid betriebene Drohne, zum Einsatz. Des Weiteren berichtet Markus Rossol bei der AITS über das U-Space Reallabor Norddeutschland und Deutsche Bucht, welches für die Erprobung und die Integration des unbemannten in den bemannten Luftverkehr genutzt wird. Weitere Informationen zu dem U-Space Reallabor und den bisherigen Ergebnissen finden Sie hier.

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