Kategorie: U-Space

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Neue Drohnenstrategien

Am 29.11.2022 hat die Europäische Kommission ihre Drohnenstrategien 2.0 bekanntgegeben. Sie möchte dem europäischen Drohnenmarkt neue Chancen und Weiterentwicklungen bieten um nicht nur den Einsatz von Drohnen alltäglich werden zu lassen, sondern auch um den weltweit fortschrittlichsten Sicherheitsrahmen zu bilden.

neue Drohnenstrategien

Bisheriger Einsatz von Drohnen

In der Europäischen Union wurden Drohnen bisher meistens nur für kleinere Aufgaben verwendet. Sie wurden hauptsächlich für Vermessungen von Infrastruktur, Überwachungen von Ölverschmutzungen und Bodenbeprobungen verwendet. Manchmal wurden Drohnen auch für den Transport von kleineren medizinischen Lieferungen wie beispielsweise Laborproben genutzt. Die Drohnenstrategien sind noch ausbaufähig. Das soll sich jetzt ändern.

Ab der Einführung des U-Space, dem eigenen Luftraum für Drohnen, im Januar 2023 soll das ganze Thema Drohnen zum Alltag von vielen Menschen gehören. Drohnen sollen dann nicht mehr allein vom Militär oder für kleinere Zwecke verwendet werden, sondern auch für kommerziellere Vorhaben.

Strategien für Drohnen im Alltag bis 2030

In den Drohnenstrategien 2.0 beschreibt die Europäische Kommission auch ihre Vorstellungen vom Drohnenmarkt im Jahr 2030. Bis dahin übernehmen Drohnen wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit.

Zivile Drohnen sollen dann zu den Notfalldiensten dazugehören. Sie liefern Arzneimittel und können möglicherweise schon Patienten transportieren. Zusätzlich sollen sie bei Kartierungen, Inspektionen und weiteren Überwachungen helfen. Außerdem soll bis dahin der Flugbetrieb vollständig automatisiert sein. Drohnen fungieren dann auch als sogenannte Flugtaxis und transportieren dann Menschen von A nach B.

Damit diese Vorstellungen zur Realität werden, hat sich die Kommission Strategien überlegt. Die Ausbildungen von Piloten für die verschiedenen Drohnenarten und vor allem VTOLs erneuert und erweitert werden. Um den europäischen Drohnenmarkt in ein kommerzielles Umfeld zu bringen, soll zudem eine Onlineplattform für Interessenträger und für die Industrie der nachhaltigen Luftmobilität eingeführt werden. Des Weiteren ermöglicht ein strategischer Drohnentechnologiefahrplan eine genaue und unabhängige Organisation der Forschung und Innovation.

Aus der Synergie von dem zivilen und dem militärischen Einsatz von Drohnen sollen auch Drohnenabwehrlösungen für die Sicherheit entstehen. Die Kommissarin für Verkehr, Adina Vălean, schätzt, dass die europäischen Drohnendienste bis 2030 einen Gesamtwert von 14,5 Milliarden Euro erreicht haben und rund 145 000 Arbeitsplätze bieten.

60. Mitgliederversammlung des UAV DACH e.V. – Weichenstellung für die Zukunft

UAV Dach Mitgliederversammlung Plenum
Die Jahreshauptversammlung des Vebandes im Hubschraubermuseum Bückeburg
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

Am vergangenen Dienstag und Mittwoch (29. und 30. November 2022) fand die 60. Jahreshauptversammlung des UAV DACH e.V. – Verband für unbemannte Luftfahrt statt. Hierzu hatte die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. in das Deutsche Hubschrauberzentrum in Bückeburg gebeten. Neben den umfangreichen Tagesordnungspunkten war natürlich hinreichend Zeit sich vielfältg über die Drone-Economy zu unterhalten, neue und alte Gesichter wiederzusehen.

Fachgruppen und enge Zusammenarbeit mit den Behörden

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Herr Achim Friedl, führte die im Saal Anwesenden und die online Zugeschalteten durch die umfangreiche Agenda. Die Neuaufnahme von 18 weiteren Mitgliedern bringt den Verband nun auf insgesamt 256 Mitglieder aus den verschiedenen Sparten der unbemannten und bemannten Luftfahrt. Besonders hervorgehoben wurde dabei die Fachgruppenarbeit des UAV Dach e.V., die in engerer Kooperation mit den verschiedenen Behörden durchgeführt wurde.

Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl
Der Vorstandsvorsitzender Herr Achim Friedl führte die Mitglieder durch die Tagung
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

AG Zukunft – Neues Konzept auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und verabschiedet

Um den Verband für die Zukunft auf breite Beine zu stellen, hatte die Arbeitsgruppe Zukunft ein umfangreiches Konzept aufgestellt. Dieses wurde bereits am Dienstag ausgiebig vorgestellt und beleuchtete die gut und verbesserungswürdigen Eigenschaften des Verbandes. Daraus abgeleitet wurden einige Beschlüsse, wie zum Beispiel die Ausweitung des Vorstandes und eine spartenspezifischere Struktur. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für dieses Zukunftskonzept, ein erster Teil wird bereits jetzt umgesetzt.

Neuer Interimsvorstand

Der neue Vorstand des UAV Dach wird zudem bis zur nächsten Hauptversammlung im neuen Jahr gewählt, um diese Zeit zu überbrücken wurde ein Interimsvorstand eingesetzt. Herr Achim Friedl, Frau Sabrina John und Herr Dr. Gerald Wissel wurden bei der Mitgliederversammlung als Interimsvorstand gewählt, um bis zur Neuwahl die Geschäfte fortzuführen.

Interimsvorstand des UAV DACH e.V.
Interimsvorstand des UAV DACH e.V. (v.l. Dr. Gerald Wissel, Frau Sabrina John, Herr Achim Friedl)
Quelle: UAV DACH e.V. / Jan Schönberg

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BZF – Flugfunkzeugnis

Für die Kommunikation in der Luftfahrt wurde der Flugfunk eingeführt. Dieser wurde in unterschiedliche Klassen, darunter auch BZF I und BZF II, eingeteilt.

BZF - Flugfunkzeugnis

Was BZF ist

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis ist ein Flugfunkzeugnis für den Flugdienst. Von diesem Zeugnis gibt es unterschiedliche Klassen mit verschiedenen Berechtigungen. Mit der ersten Klasse (BZF I) ist man zum Sprechfunk auf deutscher und englischer Sprache nach den Sichtflugregeln berechtigt.

Außerdem gibt es das BZF II, welches den Sprechfunk innerhalb Deutschlands in deutscher Sprache nach den Sichtflugregeln erlaubt.

Weitere Klassen der Flugfunkzeugnisse finden Sie ausführlich beschrieben auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Warum das für Drohnen relevant wird

Da das BZF I und BFZ II für den Sichtflug gilt, gehören auch unbemannte Flugobjekte, also UAV und UAS, dazu. Für die Nutzer der Betriebsarten VLOS, EVLOS und BVLOS ist das Flugfunkzeugnis nicht uninteressant, da im Zuge der neuen Verordnung ab Januar 2023 die Kommunikation mit dem USSP vorgeschrieben sein wird.

Das Flugfunkzeugnis ist deshalb auch wiederum für den USSP wichtig, da dieser für die Sicherheit der Drohnen mit den Piloten kommunizieren muss.

Aufgrund der neuen Verordnung ist es auch ratsam für das Fliegen von Drohnen neben dem Drohnenführerschein oder der Fernpilotenlizenz auch ein Flugfunkzeugnis zu besitzen.

Das UAS-Team von b.r.m. IT & Aerospace ist vielfach qualifiziert und ausgezeichnet. Der IT- und UAS-Consultant Markus Rossol ist im Besitz des BZF I Zeugnisses. Die Lizenz des Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses I für den Flugfunkdienst wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ausgestellt.

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SESAR

Damit die Symbiose im Flugverkehr ordnungsgemäß von Statten gehen kann, wurde die SESAR ins Leben gerufen.

SESAR (Single European Sky ATM Research Programme)

Was ist SESAR?

Single European Sky ATM Research Programme, kurz SESAR, ist eine pan-europäische Initiative. Sie wurde von der Europäischen Kommission und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) veranlasst. Sie hat ähnliche Aufgaben wie die JARUS.

Die Initiative soll, mit allen am Flugverkehr beteiligten Partnern, dafür sorgen, dass die nationalen Lufträume zusammenwachsen. Dafür müssen die Dienste des europäischen Flugverkehrsmanagements vereinheitlicht, harmonisiert und synchronisiert werden. Zu den Zielen der SESAR gehört die Verdreifachung der Kapazität des Luftverkehrssektors und die Verzehnfachung der Sicherheit. Zudem sollen die Flüge umweltfreundlicher und das Flugverkehrsmanagement günstiger werden.

Urban Air Mobility

Neben dem konventionellen Flugverkehr arbeitet SESAR auch an der Integration von Drohnen in den bisherigen Luftraum. Dazu gibt es die Vorstellung eines neuen Konzeptes: Urban Air Mobility.

Dieses Konzept der SESAR teilt die Areale unter den Drohnen in Rural, Suburban, Urban und Airport ein. Mit Rural sind ländliche Gebiete mit Bäumen und kleinen Häusern gemeint. Suburbans sind kleine Vororte von Metropolen mit mittelgroßen Häusern. In Urbans (Stadtinnere) sind neben Hochhäusern auch Landeplätze vorgesehen. Diese sind sowohl für Helikopter als auch für Drohnen benutzbar. Das Areal Airport (Flughafen) ist die schwierigste Zone, da hier die bemannten mit den unbemannten Flugzeugen auf einander treffen.

Wie dieses System im Detail funktioniert, wird auf der Webseite von SESAR beschrieben.

b.r.m. und die Drohnenbranche

Die Mitarbeiter vom Bremer IT-Dienstleister b.r.m. haben sich zuerst weitergebildet und dann hat sich die Firma zu b.r.m. IT & Aerospace weiterentwickelt. Das Unternehmen ist durch ihre langjährige Erfahrung in der IT und ihrem DSGVO konformen Rechenzentrum perfekt als USSP geeignet. Die hinreichenden Bemühungen sowie unzählige Kontakte haben b.r.m. schon fest in der Drohnenbranche verankert. So stehen b.r.m. IT & Aerospace wichtige Kontakte wie beispielsweise der Senior Aerotechnical Consultant Maximilian Strauß zur Verfügung.

Marktdruck – b.r.m. IT & Aerospace im Magazin Drones

Der USSP b.r.m. und der U-Space Norddeutschland finden sich, passend zum Inkrafttreten der EU Durchführungsverordnung zum U-Space, in der Januarausgabe der Fachzeitschrift Drones wieder. Der Marktdruck ist da. Lesen Sie hier vorab exklusiv den Artikel:

Dieser Beitrag ist in Ausgabe 1/2023 der Fachzeitschrift Drones erschienen, des Magazins für die Drone-Economy. Diese und alle weiteren noch verfügbaren Ausgaben sind im Magazin-Shop unter https://www.alles-rund-ums-hobby.de/drones/ erhältlich.

Private aircraft cockpit

AGL und MGL – Flughöhen und Unterschiede

Damit nicht jeder Pilot selbst entscheiden kann, wie tief er fliegt, gibt es einheitliche Mindestflughöhen in Europa. Diese MSA wird per AGL gemessen.

AGL und MGL - Flughöhen und Unterschiede

AGL

In der Luftfahrt steht die Abkürzung AGL für above ground level. Darunter versteht man die Höhe über Grund, also der Abstand vom Boden zum Flugobjekt.

Neben AGL gibt es auch noch MSL. Sie gibt an, wie hoch das Flugobjekt über dem Wasser fliegt.

MSA

Unter der MSA versteht man die notwendige Mindestflughöhe über dem Grund. Aus Aspekten der Flugsicherheit und dem Schutz von Personen sowie vor dem Lärm ist die Mindestflughöhe einzuhalten.

Dazu hat die SERA verschiedene Mindestflughöhen für den europäischen Luftraum festgelegt. Über dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen gilt daher eine MSA von mindestens 300m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m. In allen übrigen Fällen gilt eine AGL von mindestens 150m.

Diese Regeln gelten sowohl in den besonderen Flugzonen als auch in den normalen Flugzonen. Sie gelten jedoch logischerweise nicht beim Starten und Landen.

Radar-Altimeter

Das AGL wird bei größeren Flugzeugen per Radar-Altimeter gemessen. Dabei misst ein bordgeschütztes Radargerät die exakte Höhe eines Flugzeugs. Vereinfacht gesagt sendet das Radar kurze elektromagnetische Wellen in Richtung Boden ab. Diese wird am Boden reflektiert und wieder vom Radar-Altimeter empfangen. Aus der Zeit vom Radar zum Boden und vom Boden zum Radar ergibt sich die Höhe des Flugobjekts. Diese Technik funktioniert aber auf dem Land und nicht auf dem Wasser.

Der Verein UAV DACH e.V. hat für den UAS-Betrieb Sicherheitskonzepte entworfen. Diese finden Sie hier.

b.r.m. und OptoPrecision GmbH im Weser Report

Im Rahmen des 7. Norddeutschen Luftfahrtforums hat der Weser Report Herrn Harald Rossol und Herrn Markus Rossol von b.r.m. interviewt. Sie können den Artikel auf der Webseite des Weser Report lesen oder hier in unserem Blog.

Quelle: Weser Report / Emre Altug

7. Norddeutsches Luftfahrtforum

Mit über 120 Führungskräften und Fachpersonal aus der Luft- und Raumfahrtbranche startete am 06.10.2022 das 7. Norddeutsche Luftfahrtforum in Bremen. Dieses wichtige Event der Luftfahrt in diesem Jahr wurde unter anderem von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter AVIASPACE BREMEN e.V. organisiert. Das Event beinhaltete Diskussionen über die Lieferketten und unbemannte Luftfahrtzeuge.

7. Norddeutsches Luftfahrtforum
Geschäftführer Harald Rossol (2.v.l.) auf der Podiumsdiskussion zur Rolle von UAS für die Mobilität der Zukunft (AVIASPACE Bremen)

Lieferketten – 1. Teil des Events

Das 7. Norddeutsche Luftfahrtforum wurde durch die Rede von Kristina Vogt, der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, eröffnet. Dabei sprach sie über die hohen Belastungen und Herausforderung der Branchen durch den Ukrainekrieg, der Pandemie und die Lieferengpässen an. Jedoch hat gerade die lokale Produktion aufgrund dieser Entwicklungen viel Potential.

Unbemannte Luftfahrtzeuge – 2. Teil vom 7. Norddeutschen Luftfahrtforum

In ihrer Eröffnungsrede nannte die Senatorin die Luft- und Raumfahrt das zentrale Innovationscluster des Nordens. Neben den bekannten Branchengrößen wie Airbus seien aber vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von den Krisen stark getroffen worden.

Herr Achim Friedl, Vorstand des UAV DACH e.V., dem größten deutschsprachigen Fachverband für UAS-Nutzung in Europa, hielt den Einführungsvortrag über die Herausforderungen und Chancen von unbemannter Luftfahrt. In Deutschland gibt es noch im Bereich der Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den konventionellen Flugverkehr erhebliche Hürden. Zum einen fehlen noch die Umsetzungen von den Regelungen der EU und zum anderen muss weiterhin an der Forschung gearbeitet werden.

Mit ihrer hohen Anzahl von Teilnehmern am 7. Norddeutschen Luftfahrtforum verdeutlicht es wie wichtig nachhaltige Lieferketten und die Integration von UAS in den bemannten Flugverkehr ist, sowie das Potential der Branche in Norddeutschland.

Small airplane coming  on a taxiway in the morning with beautifu

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

Um Flüge übersichtlicher und sicherer zu gestalten, wurden verschiedene Flugzonen eingeführt. Dazu gehört auch eine TRA und eine TMZ, welche von dem Piloten zu beachten sind.

TRA und TMZ – die besonderen Flugzonen

TRA – zeitlich beschränkt

Unter einer temporary restricted area (TRA) versteht man ein Fluggebiet, welches temporär beschränkt ist. In diesem Luftraum wird der Flugverkehr zeitweilig oder dauerhaft eingeschränkt. Dies soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorbeugen. Eine TRA ist oft in der Nähe von Militärübungsplätzen.

Die Freigabe zum Überfliegen wird dann per NOTAM erteilt. Ein NOTAM kann zusätzlich die vertikale Ausdehnung des Flugbeschränkungsgebietes ändern.

TMZ – mehr Transparenz für mehr Sicherheit

Eine transponder mandatory zone (TMZ) ist eine Transponderpflichtzone. In diesem Bereich ist also das Verwenden eines Transponders Pflicht. Eine TMZ liegt meistens in der Nähe von Regionalflugplätzen, da sie so den zivilen Flugverkehr schützt. Eine TMZ ist auf der ICAO-Karte des Piloten sichtbar und gibt auch die Frequenzen, in welchen sich der Pilot aufzuhalten hat, an.

Die Freigabe dieses Flugraumes ist tagsüber nicht von der Flugverkehrskontrolle erforderlich, da es sich hierbei um den kontrollierten Luftraum E handelt.

Grundausbildung Pilotenlizenz

Beide Flugzonen gehören zur Flugsicherung und zur Grundausbildung eines Piloten. Die TMZ und die TRA lernt man in der Ausbildung für eine private Pilotlizenz (PPL) kennen. Die Flugschule Borkum GmbH bietet unter anderem eine solche Ausbildung auf dem Flugplatz Oldenburg-Hatten EDWH an.

AVIASPACE zu Besuch bei b.r.m. in Hatten

Harald Rossol, der Gründer und Geschäftsführer von b.r.m. IT & Aerospace, entwickelt Methoden und Ansätze für die Nutzung von Drohnen im Luftverkehr. Unter dem Begriff “U-Space” sollen Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von Drohnen erarbeitet und umgesetzt werden. Der Flugplatz Oldenburg-Hatten (EDWH) diente als repräsentativer Ort für ein Get-Together mit dem AVIASPACE Bremen e.V. und weiteren Branchenexperten.

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